Kann ich das so schreiben, ist das rechtlich in Ordnung und komme ich damit durch?
Alle von mir gemachten Angaben sind korrekt!
Maria Mustermann
Musterstraße 15
123456 Musterstadt
Tel. 0000000000000
Vermieter
Musterstraße 15
123456 Musterstadt Musterstadt, 29. März 2010
Heiz-, Warmwasser- und Hausnebenkostenabrechnung 2009
Sehr geehrter Herr Mustermann,
hiermit nehmen wir Bezug auf die Nebenkostenabrechnung 2009, erstellt durch die Techem, die Sie uns am 27.03.2010 überreicht haben.
Laut dieser Rechnung sollen wir 387,62 € Nebenkosten für das Jahr 2009 nachzahlen.
Desweiteren haben Sie uns mündlich mitgeteilt, dass wir die verbrauchten Nebenkosten, welche im Zeitraum des Leerstandes (31.05.2009-30.06.2009) zustande gekommen sind, zu tragen haben.
Diesbezüglich beziehen wir uns auf § 556 a des BGB, der besagt das der Vermieter die auf leerstehende Wohnungen entfallenden Betriebskosten grundsätzliche selbst zu tragen hat. Dies gilt im Übrigen auch für verbrauchsabhängige Betriebskosten, die wegen fehlender Erfassung des Verbrauchs der einzelnen Mieter nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Deshalb werden wir die Kosten für den Leerstand nicht tragen.
Sie können uns außerdem nicht nachweisen wie viel wir vom 01.07.2009-31.12.2009 verbraucht haben, da in der Küche der Wohnung im 1.OG kein Zwischenzähler eingebaut wurde und das dort verbrauchte Wasser über die ganze Wohndauer über unseren Hauptwasserzähler lief! Das heißt, dass dieser Verbrauch uns zu Lasten gelegt werden soll. Dies ist gesetzlich unzulässig und aus diesem Grund werden wir die komplette Nebenkostenabrechnung nicht bezahlen.
Des Übrigen haben wir Sie mehrfach darauf aufmerksam gemacht einen Zwischenzähler einzubauen, was Sie aber bis heute nicht getan haben. Dies sagt voraus, dass auch die nächste Abrechnung nicht stimmen wird!
Außerdem haben Sie uns als neue Mieter bei der Techem zum 01.07.2009 gar nicht angemeldet, deshalb ist es auch nicht möglich eine korrekte Abrechnung zu erstellen.
Gerne sind wir dazu bereit uns mit Ihnen noch mal zusammenzusetzen um Ihnen unsere Verbrauchsabrechnung vom 01.01.2009-30.06.2009 unserer vorigen Wohnung als Vergleich zu der von Ihnen vorgelegten Abrechnung vorzulegen. Dort werden Sie unseren Verbrauch für den gleichen Verbrauchszeitraum ablesen können und erkennen, dass Ihrer Abrechnung bezüglich der Wasserverbrauchskosten unrealistisch ist.
Wenn es nötig ist werden wir alle Zähler im Haus von einem Gutachter überprüfen lassen, weil wir davon ausgehen, dass eine korrekte Verbrauchserfassung in diesem Haus eventuell gar nicht möglich ist. Die Kosten hierfür müssen Sie tragen, diese ist gesetzlich so geregelt.
Desweiteren bitten wir sie, auf diesem Weg das letzte Mal darum, umgehend einen Zwischenzähler in der Küche der vorher genannten Wohnung einzubauen.
Nach langer und korrekter Prüfung der Abrechnung und der hierzu nötigen Faktoren sind wir zu dem Endschluss gekommen die Abrechnung auf jeden Fall nicht zahlen zu müssen und werden dies auch nicht tun. Wenn sie dies trotzdem von uns verlangen sehen wir uns dazu gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Mustermann

