Nebekostenabrechnung falsch-Was tun?

Kann ich das so schreiben, ist das rechtlich in Ordnung und komme ich damit durch?
Alle von mir gemachten Angaben sind korrekt!

Maria Mustermann
Musterstraße 15
123456 Musterstadt

Tel. 0000000000000

Vermieter
Musterstraße 15

123456 Musterstadt Musterstadt, 29. März 2010

Heiz-, Warmwasser- und Hausnebenkostenabrechnung 2009

Sehr geehrter Herr Mustermann,

hiermit nehmen wir Bezug auf die Nebenkostenabrechnung 2009, erstellt durch die Techem, die Sie uns am 27.03.2010 überreicht haben.

Laut dieser Rechnung sollen wir 387,62 € Nebenkosten für das Jahr 2009 nachzahlen.
Desweiteren haben Sie uns mündlich mitgeteilt, dass wir die verbrauchten Nebenkosten, welche im Zeitraum des Leerstandes (31.05.2009-30.06.2009) zustande gekommen sind, zu tragen haben.
Diesbezüglich beziehen wir uns auf § 556 a des BGB, der besagt das der Vermieter die auf leerstehende Wohnungen entfallenden Betriebskosten grundsätzliche selbst zu tragen hat. Dies gilt im Übrigen auch für verbrauchsabhängige Betriebskosten, die wegen fehlender Erfassung des Verbrauchs der einzelnen Mieter nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Deshalb werden wir die Kosten für den Leerstand nicht tragen.

Sie können uns außerdem nicht nachweisen wie viel wir vom 01.07.2009-31.12.2009 verbraucht haben, da in der Küche der Wohnung im 1.OG kein Zwischenzähler eingebaut wurde und das dort verbrauchte Wasser über die ganze Wohndauer über unseren Hauptwasserzähler lief! Das heißt, dass dieser Verbrauch uns zu Lasten gelegt werden soll. Dies ist gesetzlich unzulässig und aus diesem Grund werden wir die komplette Nebenkostenabrechnung nicht bezahlen.

Des Übrigen haben wir Sie mehrfach darauf aufmerksam gemacht einen Zwischenzähler einzubauen, was Sie aber bis heute nicht getan haben. Dies sagt voraus, dass auch die nächste Abrechnung nicht stimmen wird!

Außerdem haben Sie uns als neue Mieter bei der Techem zum 01.07.2009 gar nicht angemeldet, deshalb ist es auch nicht möglich eine korrekte Abrechnung zu erstellen.

Gerne sind wir dazu bereit uns mit Ihnen noch mal zusammenzusetzen um Ihnen unsere Verbrauchsabrechnung vom 01.01.2009-30.06.2009 unserer vorigen Wohnung als Vergleich zu der von Ihnen vorgelegten Abrechnung vorzulegen. Dort werden Sie unseren Verbrauch für den gleichen Verbrauchszeitraum ablesen können und erkennen, dass Ihrer Abrechnung bezüglich der Wasserverbrauchskosten unrealistisch ist.

Wenn es nötig ist werden wir alle Zähler im Haus von einem Gutachter überprüfen lassen, weil wir davon ausgehen, dass eine korrekte Verbrauchserfassung in diesem Haus eventuell gar nicht möglich ist. Die Kosten hierfür müssen Sie tragen, diese ist gesetzlich so geregelt.

Desweiteren bitten wir sie, auf diesem Weg das letzte Mal darum, umgehend einen Zwischenzähler in der Küche der vorher genannten Wohnung einzubauen.

Nach langer und korrekter Prüfung der Abrechnung und der hierzu nötigen Faktoren sind wir zu dem Endschluss gekommen die Abrechnung auf jeden Fall nicht zahlen zu müssen und werden dies auch nicht tun. Wenn sie dies trotzdem von uns verlangen sehen wir uns dazu gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Mustermann

Hallo, im Prinzip muss man schon Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, dass die Abrechnung nicht korrekt istund einer Klärung bedarf.
Dann würde ich aber ersteinmal nicht mit rechtlichen Schritten drohen. Vielleicht wäre es ja sinnvoll, sich ersteinmal mit dem Vermieter hinzusetzen. Es kann ja sein, dass er sich einsichtig zeigt. Wenn man gleich droht, kann es sein, dass er vielleicht auf stur stellt.Dann sind die Fronten verhärtet und ein weiteres Auskommen mit dem Vermieter sehr schwierig. Dann fühlt Ihr Euch auch nicht mehr wohl.
In diesem Fall wäre es vielleicht auch sinnvoll, sich mal mit dem Mieterschutzbund in Verbindung zu setzen.
Ich kann mir vorstellen, dass es bei dieser Abrechnung garnicht korrekt ablaufen kann. Aber ich würde es erst gütlich versuchen.
Viele Grüße

Hallo,

danke für die schnelle und hilfreiche Antwort :smile:
Wir haben uns ja am Wochenende schon mit dem Vermieter zusammengesetzt und er hat gleich gesagt wenn wir das nicht alles zahlen können wir ausziehen und er ist so ausgerastet,dass meine knapp 6 jährige Tochter angefangen hat zu heulen.Also er lässt gar nicht mit sich reden udn schaltet auf sturr, ihm ist egal wie die abrrechung zu stande kommt oder wer das verbreucht hat,er will sein geld und punkt,wenn er das nicht kriegt schmeißt er uns raus.Das sind seine worte,deshalb habe ich ja diesen Brieg aufgesetzt.

LG

Kann ich das so schreiben, ist das rechtlich in Ordnung und
komme ich damit durch?
Alle von mir gemachten Angaben sind korrekt!

Hallo Penepole,

wenn es nur um die Wasserkosten geht, solltet ihr vielleicht auch nur diese nicht
bezahlen…???
Ansonsten kann ich dir keine Rechtsauskünfte geben - grundsätzlich ist der
Ihnahlt aber ok.

lg
mary

Ja,den Betrag den ich in den Brief reingeschrieben habe sind ja die Wasserkosten :wink:

Danke :smile:

Ja,den Betrag den ich in den Brief reingeschrieben habe sind
ja die Wasserkosten :wink:

Danke :smile:

Ich muss mich korrigieren:
Natürlich muss die NKA grundlegend korrigiert werden (also auch vorerst nichts
bezahlt werden), falls der Leerstand einer Wohnung auf die Mieter umgelegt
wurde. Das würde ja fast alle Posten betreffen.
In dem Schreiben heißt es aber: „Des Weiteren haben Sie uns mündlich mitgeteilt,
dass wir die verbrauchten Nebenkosten, welche im Zeitraum des Leerstandes
(31.05.2009-30.06.2009) zustande gekommen sind, zu tragen haben.“
Das heißt je nicht, dass die Nebenkosten der Leerstandswohung auf Euch vertreilt
wurden, sondern die Formulierung definiert nur den Zeitraum. Hier muss ggf.
präziser formuliert werden!

lg
Mary

und was heißt das? Wie soll ich das jetzt am Besten formulieren?Weil es ist so wie sie geschrieben haben.

Danke

Schreibt einfach:

Des Weiteren haben Sie uns mündlich mitgeteilt, dass wir die durch den Leerstand
der Wohnung …(Bezeichnung der Wohnung)… vom 31.05.2009 bis zum 30.06.2009
entstandenen Nebenkosten zu tragen hätten.

Gruß
Mary

Vielen lieben Dank :smile:

Hallo,

die Beantwortung auf diese Frage und konkrete Aussage zu
dem bereits verfassten Brief entspricht einer
Rechtsberatung, zu der ich mich als Nicht-Anwalt oder
Rechtsberater distanziere. Daher werde ich mich darauf
beschränken, Kommentare oder Rückfragen zu stellen, die
dazu anregen sollen, den einen oder anderen
Ansichtspunkt deutlicher zu machen.

Kann ich das so schreiben, ist das rechtlich in Ordnung

und

komme ich damit durch?

Das weiss ich nicht, ob Sie damit durchkommen, versuchen
können Sie es allemal - ich rate Ihnen aber lieber über
Ihr Anliegen mit einem Rechtsanwalt zu sprechen.

Alle von mir gemachten Angaben sind korrekt!

Maria Mustermann
Musterstraße 15
123456 Musterstadt

Tel. 0000000000000

Vermieter
Musterstraße 15

123456 Musterstadt
Musterstadt, 29. März

2010

Heiz-, Warmwasser- und Hausnebenkostenabrechnung 2009

Sehr geehrter Herr Mustermann,

hiermit nehmen wir Bezug auf die Nebenkostenabrechnung

2009,

erstellt durch die Techem, die Sie uns am 27.03.2010
überreicht haben.

Sehr löblich, die Abrechnung ist sehr Zeitnah erstellt.

Laut dieser Rechnung sollen wir 387,62 € Nebenkosten

für das

Jahr 2009 nachzahlen.

Betrag hält sich in Grenzen, dafür dass es das erste
Jahr ist, Nebenkosten meist etwas höher angesetzt
werden. Jedoch wenn der Verbrauch so niedrig ist, wie
weiter unten beschrieben, ist es doch relativ hoch.

Desweiteren haben Sie uns mündlich mitgeteilt, dass wir

die

verbrauchten Nebenkosten, welche im Zeitraum des

Leerstandes

(31.05.2009-30.06.2009) zustande gekommen sind, zu

tragen

haben.
Diesbezüglich beziehen wir uns auf § 556 a des BGB, der

besagt

das der Vermieter die auf leerstehende Wohnungen

entfallenden

Betriebskosten grundsätzliche selbst zu tragen hat.

Dies gilt

im Übrigen auch für verbrauchsabhängige Betriebskosten,

die

wegen fehlender Erfassung des Verbrauchs der einzelnen

Mieter

nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Deshalb werden

wir die

Kosten für den Leerstand nicht tragen.

Die Rechtsgrundlage haben Sie schon selbst genannt.

Sie können uns außerdem nicht nachweisen wie viel wir

vom

01.07.2009-31.12.2009 verbraucht haben, da in der Küche

der

Wohnung im 1.OG kein Zwischenzähler eingebaut wurde und

das

dort verbrauchte Wasser über die ganze Wohndauer über

unseren

Hauptwasserzähler lief! Das heißt, dass dieser

Verbrauch uns

zu Lasten gelegt werden soll. Dies ist gesetzlich

unzulässig

und aus diesem Grund werden wir die komplette
Nebenkostenabrechnung nicht bezahlen.

Verstehe ich das richtig, dass im 1. OG eine getrennte
Wohneinheit ist, deren Verbrauch in Ihrer Wohnung
abgerechnet wurde? Wieviele Wohneinheiten gibt es im
Haus? Nur zwei oder mehr? Gehört das ganze Haus einem
Eigentümer, der möglicherweise selbst abrechnet (ausser
die Hilfestellung durch Techem)? Welches Baujahr
entstammt das Haus?

Des Übrigen haben wir Sie mehrfach darauf aufmerksam

gemacht

einen Zwischenzähler einzubauen, was Sie aber bis heute

nicht

getan haben. Dies sagt voraus, dass auch die nächste
Abrechnung nicht stimmen wird!

Der muss ja richtig hartnäckig sein, der Vermieter…

Außerdem haben Sie uns als neue Mieter bei der Techem

zum

01.07.2009 gar nicht angemeldet, deshalb ist es auch

nicht

möglich eine korrekte Abrechnung zu erstellen.

Wahrscheinlich hat auch keine Zwischenablesung zum
Wechsel stattgefunden - habt ihr ein Übergabeprotokoll
ausgefüllt mit allen Daten, die aufgenommen wurden?
Optimalerweise hängt es an dem Mietvertrag in
untrennbarer Form (Ösen, festgetackert, oder so
ähnlich).

Gerne sind wir dazu bereit uns mit Ihnen noch mal
zusammenzusetzen um Ihnen unsere Verbrauchsabrechnung

vom

01.01.2009-30.06.2009 unserer vorigen Wohnung als

Vergleich zu

der von Ihnen vorgelegten Abrechnung vorzulegen. Dort

werden

Sie unseren Verbrauch für den gleichen

Verbrauchszeitraum

ablesen können und erkennen, dass Ihrer Abrechnung

bezüglich

der Wasserverbrauchskosten unrealistisch ist.

Aus Erfahrung weiss ich, und ich habe es eben auch
nachgelesen, durchschnittlicher Wasserverbrauch pro
Person im Jahr in einem durchschnittlichen Haushalt,
liegt bei etwa 40m³ (40 Kubikmeter, ca. 40000 liter).
Wenn man dazu auch noch sparsam mit dem Wasser umgeht,
dann wirds der Logik nach, noch weniger :wink: ist nur ein
Richtwert pi mal Daumen.

Wenn es nötig ist werden wir alle Zähler im Haus von

einem

Gutachter überprüfen lassen, weil wir davon ausgehen,

dass

eine korrekte Verbrauchserfassung in diesem Haus

eventuell

gar nicht möglich ist. Die Kosten hierfür müssen Sie

tragen,

diese ist gesetzlich so geregelt.

Frage: Sind die Wasserzähler denn überhaupt noch
geeicht? Auch hier würde ich mich gleich mit einem
Rechtsanwalt beraten…

Desweiteren bitten wir sie, auf diesem Weg das letzte

Mal

darum, umgehend einen Zwischenzähler in der Küche der

vorher

genannten Wohnung einzubauen.

Wieso das letzte mal? Du wirst doch nicht aufgeben!
Anders formuliert: letzte mal bevor (rechtliches und
so…?)

Nach langer und korrekter Prüfung der Abrechnung und

der…
Ähm, wer sagt, dass die Prüfung selbst korrekt ist?

hierzu nötigen Faktoren sind wir zu dem Endschluss

gekommen

die Abrechnung auf jeden Fall nicht zahlen zu müssen

und
Hast du die Formulierung „in der vorliegenden Form“
vergessen? Nebenkosten musst du zahlen, auch wenn es
nach der Feststellung der tatsächlichen Kosten.

werden dies auch nicht tun. Wenn sie dies trotzdem von

uns

verlangen sehen wir uns dazu gezwungen rechtliche

Schritte

einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Mustermann

Und viel Erfolg!

Hallo Penelope3582,

  1. Ihre Nebenkostenabrechnung ist in den Positionen zu zahlen, die unstrittig sind.
  2. Ihr Mietvertrag ist bezüglich der Nebenkosten zu prüfen. Wenn sie hier einiges akzeptiert haben, was fehlende Zähler oder Abrechnungszeiträume betrifft, verschlechtert das ihre Position.
  3. Bei Leerstand hat der Vermieter die Nebenkosten inkl. Heizkosten und Wasser zu tragen, falls hier überhaupt was verbraucht wurde. Die NK-Umlagen sind in jedem Fall bei Leerstand Vermietersache.
  4. Wenn Sie einen Gutachter bestellen, zahlen sie ihn auch. Es sei denn, in einer Gerichtsverhandlung wird anders entschieden.
  5. Falls der Zählereinbau mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, muss der Vermieter ihn nicht einbauen, sonder kann eine Sonderregelung mit den betroffenen Mietparteien vereinbaren.
    Gruß Kocki

1.Warum soll ich etwas zahlen was ich nicht verbraucht habe?
2.Wir haben den Mietvetrag schon überprft und lesen auch immer vorher durch was wir unterschreiben :wink:
Wir haben gar nichts akzeptiert was die Zählerstände, fehlende Zähler oder Abrechungszeiträume betrifft.Der Vermieter behauptet,dass während des Leerstandes knapp 400 € verbaucht wurden und wir das zahlen sollen.ich frage micha uch wer diese knapp 400 € verbruact haben soll!!!
4.Der Vermieter ist doch dazu verpflichtet sicherzustellen,dass der Verbrauch eines Mietshauses korrekt erfasst werden kann,oder?
5. Das hab ich ja noch nie gehört und kann ich mir auch nicht vorstellen!!!

Trotzdem danke :smile:

Hallo Penelope3582,

schicken Sie das Schreiben so per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter, denn Ihre Beanstandungen sind ja weitgehend berechtigt und dann warten Sie einfach ab was passiert.
Falls der Vermieter allerdings uneinsichtig reagiert,
müssen Sie einen Anwalt konsultieren, der dann für Sie tätig wird.
Der Vermieter hat hier keine Chance, weil klare Fehler in seiner Abrechnung gemacht wurden.
Somit muß er auch die Kosten Ihres Anwaltes tragen.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo & Guten Abend. Der Brief ist Gut aber:

Gerne sind wir dazu bereit uns mit Ihnen noch mal zusammenzusetzen um Ihnen unsere Verbrauchsabrechnung vom 01.01.2009-30.06.2009 unserer vorigen Wohnung als Vergleich zu der von Ihnen vorgelegten Abrechnung vorzulegen. Dort werden Sie unseren Verbrauch für den gleichen Verbrauchszeitraum ablesen können und erkennen, dass Ihrer Abrechnung bezüglich der Wasserverbrauchskosten unrealistisch ist.

Wenn es nötig ist werden wir alle Zähler im Haus von einem Gutachter überprüfen lassen, weil wir davon ausgehen, dass eine korrekte Verbrauchserfassung in diesem Haus eventuell gar nicht möglich ist. Die Kosten hierfür müssen Sie tragen, diese ist gesetzlich so geregelt.

Nicht Drohen!!! Damit macht ihr euch nicht Beliebt!!! Ihn auch nicht anbieten euch zusammenzusetzen, weil ihr dann nichts schriftlich habt!!!

Nach langer und korrekter Prüfung der Abrechnung und der hierzu nötigen Faktoren sind wir zu dem Endschluss gekommen die Abrechnung auf jeden Fall nicht zahlen zu müssen und werden dies auch nicht tun. Wenn sie dies trotzdem von uns verlangen sehen wir uns dazu gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten.

Ihn auch damit nicht drohen!!! Biete ihn an einen Teilbetrag von 40% unter Vorbehalt zu Bezahlen, bis alles geklärt ist. Wenn der Vermieter nicht antwortet, könnt ihr Gerne zum Anwalt. Aber Euren Vermieter nicht schriftlich mitteilen das ihr zum Anwalt geht. Denn euer Vermieter ist schneller als ihr & das ist nicht Gut.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Mustermann

Antworten

Empfänger: Penelope3582
Betreff:
Antworttext: Hallo & Guten Abend. Der Brief ist Gut aber:

Gerne sind wir dazu bereit uns mit Ihnen noch mal zusammenzusetzen um Ihnen unsere Verbrauchsabrechnung vom 01.01.2009-30.06.2009 unserer vorigen Wohnung als Vergleich zu der von Ihnen vorgelegten Abrechnung vorzulegen. Dort werden Sie unseren Verbrauch für den gleichen Verbrauchszeitraum ablesen können und erkennen, dass Ihrer Abrechnung bezüglich der Wasserverbrauchskosten unrealistisch ist.

Wenn es nötig ist werden wir alle Zähler im Haus von einem Gutachter überprüfen lassen, weil wir davon ausgehen, dass eine korrekte Verbrauchserfassung in diesem Haus eventuell gar nicht möglich ist. Die Kosten hierfür müssen Sie tragen, diese ist gesetzlich so geregelt.

Nicht Drohen!!! Damit macht ihr euch nicht Beliebt!!! Ihn auch nicht anbieten euch zusammenzusetzen, weil ihr dann nichts schriftlich habt!!!

Nach langer und korrekter Prüfung der Abrechnung und der hierzu nötigen Faktoren sind wir zu dem Endschluss gekommen die Abrechnung auf jeden Fall nicht zahlen zu müssen und werden dies auch nicht tun. Wenn sie dies trotzdem von uns verlangen sehen wir uns da

Hallo,
was ist denn das für ein Ar…???
Nun dann wird Euch nur der Weg zum Anwalt oder Mieterbund bleiben.
Er darf Euch aber nicht einfach so rauswerfen.
Ich denke der Mieterbund ist kostengünstig oder besser Ihr habt eine Rechtschutzversicherung.
Aber das Klima zwischen Vermieter und Mieter ist schon mal kaputt.
Wenn ein Mensch nicht weiter weiss oder Unrecht hat, dann fängt er an zu brüllen. So ist es bei Eurem Vermieter, aber Ihr braucht Euch das nicht gefallen zu lassen.
Selbst wenn die Nebenkostenabrechnung richtig sein sollte, habt Ihr das Recht sie überprüfen zu lassen.
Habt Ihr denn wenigstens die dazugehörigen Unterlagen erhalten?
Normal braucht er sie nicht aushändigen, aber Ihr habt Einsicht.
Ich denke aber, Ihr kommt alleine nicht weiter.
Ich drücke Euch die Daumen und wünsche viel Glück beim durchsetzen Eurer Rechte.
Viele Grüße

Hallo, noch etwas… Leerstand von Wohnraum geht immer zu Lasten des Vermieters. Da seid Ihr schonmal im Recht.
Wenn Ihr den Widerspruch schreibt, dann würde ich nur schreiben, dass Ihr Widerspruch einlegt und die ganze Abrechnung einem Anwalt, oder wem auch immer, zur Überprüfung vorlegen wollt. Mehr braucht der garnicht wissen.
Viele Grüsse

hallo,
ich denke das ist in ordnung so, aber 100% kann ich dir das leider nicht sagen.

Er macht sich bei uns auch unbeliebt und ich sehe mich gezwungen das so zu schreiben,weil wir schon mit ihm versucht haben normal zu reden,aber er ist ja total ausgerastet und hat uns gedroht uns zu kündigen,wenn wir nicht alles bezahlen, von daher sind wir nicht die jenigen die hier irgendeinen ein unnötigen Streit anfangen.Wir müssen uns nur wehren und ich habe leider die erfahrung gemacht,dass man nur auf die fresse fliegt und verarscht wird wenn man es nicht gleich richtig macht.Heut zu Tage zählt es leider nicht mehr wenn man es im Guten probiert,dafür wird man noch bestraft wie man sieht!

das mag ja sein, aber ich kann deine frage nun mal nicht beantworten weil ich mich in den rechtlichen sachen nicht auskenne.
viel glück noch

Ja,ich danke dir vielmals :smile:

das mag ja sein, aber ich kann deine frage nun mal nicht
beantworten weil ich mich in den rechtlichen sachen nicht
auskenne.
viel glück noch