Nebenberuflich selbstständig während Elternzeit

Hallo,

folgender Fall:

Person X ist schwanger und teilt seinem Arbeitgeber dies direkt mit. Nach dem der Arbeitgeber Kenntnis davon erhalten hat, fängt er an Person X zu mobben. Dies führt soweit, dass Person X wegen vorzeitiger Wehen ins Krankenhaus kommt und danach für den Rest der Schwangerschaft ein Berufsverbot erteilt bekommt. (Berufsverbot für ca. 3 Monate). Danach geht Person X in Elternzeit für ein Jahr. Kontakt zum Arbeitgeber während der ganzen Zeit nur schriftliche, persönlich nicht möglich. Während der Elternzeit bekommt Person X nun mit, dass der Arbeitgeber schlecht über sie redet. (z.B. schlecht machen bei anderen Angestellten und Geschäftspartnern, Aussagen, dass Person X das Unternehmen ruiniert hätte, Geld unterschlagen hätte etc. bis hin zu „Morddrohungen“ gegenüber anderen Angestellten). Für Person X steht nun definitiv fest, dass sie nach der Elternzeit nicht zurück geht und auch der Arbeitgeber geht davon aus, dass Person X nicht zurückkehrt. Person X möchte aber von sich aus nicht kündigen. Außerdem hat Person X vor sich nach der Elternzeit selbstständig zu machen. Damit es nicht so schwierig wird, möchte sie schon während der Elternzeit bereits nebenberuflich damit beginnen. Eigentlich müsste sie den Arbeitgeber darüber informieren. Dies würde sie aber gern unterlassen, da eine Kommunkation mit dem Arbeitgeber nicht möglich ist und wohl nicht zu dem erwünschten Ergebnis führen würde.

Kann mir jemand sagen, womit Person X schlimmstenfalls rechnen müsste, wenn sie den Arbeitgeber nicht informiert?

Danke
vonni1404

Hallo,

Während der Elternzeit bekommt Person X nun mit, dass
der Arbeitgeber schlecht über sie redet. (z.B. schlecht machen
bei anderen Angestellten und Geschäftspartnern, Aussagen, dass
Person X das Unternehmen ruiniert hätte, Geld unterschlagen
hätte etc. bis hin zu „Morddrohungen“ gegenüber anderen
Angestellten).

Denkt X da nicht an eine Anzeige?

Damit es
nicht so schwierig wird, möchte sie schon während der
Elternzeit bereits nebenberuflich damit beginnen. Eigentlich
müsste sie den Arbeitgeber darüber informieren. Dies würde sie
aber gern unterlassen, da eine Kommunkation mit dem
Arbeitgeber nicht möglich ist und wohl nicht zu dem
erwünschten Ergebnis führen würde.

‚‘(4) 1Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. 2Eine im Sinne des § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch geeignete Tagespflegeperson kann bis zu fünf Kinder in Tagespflege betreuen, auch wenn die wöchentliche Betreuungszeit 30 Stunden übersteigt. 3Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. 4Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.’’

BEEG § 15

Kann mir jemand sagen, womit Person X schlimmstenfalls rechnen
müsste, wenn sie den Arbeitgeber nicht informiert?

Was die Nichtinformation des AG nach sich zieht, weiß ich nicht. Aber wenn die nebenberufliche Selbständigkeit 30 h/Woche überschreitet, fallen m.E. die Voraussetzungen fürs Elterngeld weg.

MfG