Wie kapitalistisch veranlagt muss man sein, um sogar für ne private Elterninitiative Kohle zu kassieren, Steuern zu zahlen und alles schriftlich haben zu wollen? Ich glaub Du bist’n lebendes Beispiel für die Bürokratiesierung unseres Staates und warum all die Reförmchen scheitern: wir brauchen den Krempel!
jartUl
P.S.: Bei 6h die Woche… Lass die Glotze aus, hör auf zu rauchen, geh weniger in die Stammkneipe und schon hat man 20h frei…*immer noch ungläubig den kopf schüttel*
Hallo Tato,
ein Nebenjob, es sei denn es ist Schwarzarbeit, wird genauso behandelt wie ein „richtiger“ Job, d.h. in aller Regel mit Arbeitsvertrag, Unfallversicherung, Probezeit usw.
Dauer der Probezeit und Kündigungsfristen solltest du von deinem zukünftigen Arbeitgeber erfragen.
Jede einzelne Anstellung benötigt eine eigenen Steuerkarte, wenn es ohne Sozialabgaben läuft, bleibt diese am Ende des Jahres leer.
Gruß
Iris (Vorstandsmitglied in einem Elterninitiative Kindergarten)
Hallo Iris,
Erst einmal danke für deine Antwort. Leider hatte ich vergessen zu schreiben, ob es einen Unterschied macht wenn ich als Honorarkraft angestellt bin??
Hatte ich vergessen zu erwähnen!
@ JartUl:
Hallo?? Was sollte denn dein Geistloser Beitrag??
Wenn man noch keine Erfahrung mit einem Nebenjob hat, ist es wohl völlig normal das man einige fragen dazu hat. Was hat das bitte mit kapitalistischer Veranlagung zu tun?? Arbeitest du etwa für umsonst? Es ist ja wohl logisch, dass man auch ein entsprechendes Entgelt für seine Arbeit bekommt, mal abgesehen von der Verantwortung die ich über die Kinder habe. >>Du solltest wohl besser noch mal über deine Aussage nachdenken
zur Klarstellung bez. Steuer und Sozialversicherung:
bei einem 400E - job fallen in jedem fall (außer bei privater KV) sozialabgaben an (insges.23% - trägt der arbeitgeber)
bez. der lohnsteuer gibt es 2 möglichkeiten:
mit lohnsteuerkarte - klasse 6/ bei „normalem“ erstjob völlig unsinnig, da hoher lst-einbehalt…
ohne lohnsteuerkarte - arbeitgeber zahlt 2% pauschale lohnsteuer (also insgesamt 25% nebenkosten auf den mini-job) - folge: die ganze sache ist beim arbeitnehmer steuerfrei…wird i.d.R. so gehandhabt…
bez. honorarkraft: wäre quatsch, da gewerbeanmeldung und der ganze „rattenschwanz“ an formalien nicht lohnt und die einkünfte dann auch, falls keine höheren ausgaben vorliegen, steuerlich „reinhauen“ würden…
gruß inder
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bez. der lohnsteuer gibt es 2 möglichkeiten:
(…)
2. ohne lohnsteuerkarte - arbeitgeber oder Arbeitnehmer zahlt 2% pauschale
lohnsteuer (also insgesamt 25% nebenkosten auf den mini-job)
folge: die ganze sache ist beim arbeitnehmer
steuerfrei…wird i.d.R. so gehandhabt…
(@Leolo: Meine Chefin hat ihn mir ohne Probleme erlaubt und
hat sich sogar für
mich gefreut)
Dann freu ich mich mit :o)
Bin ich bei einem Unfall o.ä. versichert?
Ja.
Wird es einen schriftlichen Vertrag geben? Bis jetzt habe
ich nur die
telefonische Zusage. Ich will das auf jeden Fall. Ist das
üblich?
„Üblich“ ist eher in solchen Fällen, keinen Arbeitsvertrag auszustellen. Wenn Du darauf besteht, muß der AG Dir eigentlich einen ausstellen. Geh erst mal hin und frag mal vorsichtig nach. Eventuell hat da keiner Ahnung von so etwas. Da würde ich eher auf den AV verzichten. Schwierigkeiten ohne AV könnte es allerdings insbesondere wegen der Arbeitszeiten geben. Da Du ja noch einen Job hast, wäre es gut, wenn Du vertraglich fixiert hättest, daß deine Arbeitszeiten so gelagert sind, daß keine Probleme oder Überschneidungen mit dem Hauptjob auftreten.
Sind Probezeiten üblich? Wie sind die Kündigungsfristen? Was
ist üblich?
Probezeiten sind schon „üblich“. Wenn keine Probezeit ausdrücklich vereinbart wird, dann hast Du auch keine. Dies hat allerdings keine Auswirkungen auf Kündigungsschutz sondern bedeutet nur, daß von Anfang an eine Mindestküfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende einzuhalten ist und nicht zwei Wochen.
Läuft das über eine zweite Lohnsteuerkarte? Macht das Sinn?
Nein. Ich würde ohne Lohnsteuerkarte arbeiten und falls der AG die 2% Pauschalsteuer nicht übernehmen will, läßt Du sie auf dich abwälzen und zahlst sie selber. Mit 2% Steuern kann man m.E. ganz gut leben :o)
Ich hoffe, das klärt Deine Fragen.
Die meisten Frage waren ja eh schon beantwortet.
ohne lohnsteuerkarte - arbeitgeber oder Arbeitnehmer zahlt 2% pauschale
Gruß,
LeoLo
definitiv falsch -
Arbeitgeber kann die lohnbesteuerung zwar auf den arbeitnehmer abwälzen - dieser muss dann jedoch nach individuellen merkmalen (Steuerkarte) den minijob versteuern - die 2% pauschalsteuer sind nur für der arbeitgeber und können nicht vom lohn einbehalten werden oder vom arbeitnehmer getragen werden…
Definitiv richtig. Selbstverständlich kann der AG die 2% Pauschalsteuer auf den AN abwälzen, soweit dies vertraglich auch entsprechend vereinbart ist. Sicherlich kannst Du mir aber Deine Variante belegen, oder?
Gruß,
LeoLo
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F***, du hast recht…sorry - habe die damen in der lohnbuchhaltung bei uns jetzt erstmal „frisch“ gemacht - wenn man nicht alles selbst nachliest - 2% können tats. umgelegt werden - wieder was gelernt…
nix für ungut
gruß inder
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