Nebenjob Steuerklasse 6 - was bliebe übrig?

Hallo

aufgrund Streit wegen Kindesunterhalts wird vom unverheirateten Kindsvater gefordert, ein Nebenjob anzunehmen, da Gehalt aus Hauptjob (ca. 1.130,00 EUR netto) nicht ausreicht, um den monatlichen Unterhaltssatz (abzgl. hälftiges Kindergeld 272,00 EUR) zu zahlen.

Kindesvater hat einen Nebenjob im Auge, dieser jedoch über die 400,00 EUR-Basis-Grenze geht.

Da Steuerklasse 1 über Hauptjob geht, würde der Nebenjob mit zusätzlicher Steuerkarte Steuerklasse 6 geführt.

Kindsvater möchte gerne nähere Infos im Bezug auf die Berechnung des
unterm Strich zur Verfügung stehenden Betrags haben, sprich was nach allen Abzügen dabei herauskomemn würde:

Hauptjob (Steuerklasse I) Brutto 1.600,00 EUR
Nebenjob (Steuerklasse VI) Brutto 670,00 EUR
(Da der Nebenjob Nachtarbeit beinhaltet, wäre die Zulage 2,68 EUR/Stunde steuerfrei)

Vielen Dank im Voraus

Servus,

netto bleibt von beiden Löhnen zusammen etwa 1.480 € plus die Zulage.

Wegen LSt-Klasse VI ist der Abzug von Lohnsteuer und Lohnkirchensteuer während des Jahres höher, der Ausgleich erfolgt nach Ablauf des Kalenderjahres durch Veranlagung zur Einkommensteuer.

Eventuell kann bei Verhandlungen über die Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden, dass der o.g. Betrag vollständig erst ca. März des Folgejahres zur Verfügung steht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Falsches Brett
Hi!

Leider hast Du das falsche Brett erwischt! Da Doppelpostings hier ja unerwünscht sind, schlage ich vor, Du bittest den MOD hier im Brett darum, Deinen Artikel ins korrekte Brett «Arbeitsrecht» zu verschieben.

Gruß
Jadzia