Hallo
aufgrund Streit wegen Kindesunterhalts wird vom unverheirateten Kindsvater gefordert, ein Nebenjob anzunehmen, da Gehalt aus Hauptjob (ca. 1.130,00 EUR netto) nicht ausreicht, um den monatlichen Unterhaltssatz (abzgl. hälftiges Kindergeld 272,00 EUR) zu zahlen.
Kindesvater hat einen Nebenjob im Auge, dieser jedoch über die 400,00 EUR-Basis-Grenze geht.
Da Steuerklasse 1 über Hauptjob geht, würde der Nebenjob mit zusätzlicher Steuerkarte Steuerklasse 6 geführt.
Kindsvater möchte gerne nähere Infos im Bezug auf die Berechnung des
unterm Strich zur Verfügung stehenden Betrags haben, sprich was nach allen Abzügen dabei herauskomemn würde:
Hauptjob (Steuerklasse I) Brutto 1.600,00 EUR
Nebenjob (Steuerklasse VI) Brutto 670,00 EUR
(Da der Nebenjob Nachtarbeit beinhaltet, wäre die Zulage 2,68 EUR/Stunde steuerfrei)
Vielen Dank im Voraus