Nebenkosten - Pauschale oder Abrechnung?

Das Wort „Nebenkostenpauschale“ bedeutet lediglich, daß
monatlich eine Pauschale bezahlt werden muss, die aber später
abzurechnen ist, in der Regel im Jahresrhythmus (spätestens
nach 12 Monaten).

Leider nein, hier aud auf´s „Juristendeutsch“ aufpassen:
> Eine „Nebenkostenpauschale“ deckt alle Kosten ab, es gibt keine nachträgliche Abrechnung.
> Bei nachträglicher oder verbrauchsabhängige Abrechnung heißt die monatliche Abschlagsumme richtig „Nebenkostenvorausahlung“

ohne Mietvertrag hat keiner der Bewohner das Recht, in dem
Haus zu wohnen. Bieten Sie allen einen Vertrag an nach
aktuellen Bedingungen. Wer nicht einwilligt, dem wird
gekündigt.

Mein Mieter hat sehr wohl einen Mietvertrag: Leider nur einen mündlichen, dieser ist nach BGB ebenso gültig!
Da keine weiteren Einzelheiten beweisbar sind, gilt beim mündlichen Mietvertrag immer BGB, das bedeutet: Pauschalmiete bzw. Nebenkostenpauschale gilt als vereinbart, Schönheitsreparaturen trägt alle der Vermieter, auch nach Auszug!

Hallo www_wolfgang!

Also, wenn Dein RA keinen brauchbaren Rat für Dich hat, dann habe ich einen echt genialen Einfall: Wechsle schnellst möglich den RA!

Alles andere hier zu behaupten oder zu raten, wäre unseriöser Unfug. Du brauchst die Hilfe von einem RA, der sich mit der Materie auskennt oder Dir zumindest sagen kann, was er für professionelle Hilfe von Dir an Informationen braucht.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland