Nebenkosten von der Steuer absetzen

Hallo,
besteht die Möglichkeit Nebenkosten (als haushaltsnahe Dienstleistungen) mit einem Pauschalsatz von 0,56€ anzusetzen? Da eine Einkommenssteuererklärung bis zum Mai zu erstellen ist, der Vermieter aber erst zum 31.12. die Nebenkostenabrechnung erstellen muss, gibt es doch hier ein Grundsatzproblem - oder ?

MfG Michell

haushaltsnahe Dienstleistungen
Hallo,

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften sind die Nebenkosten wie anteilig monatlich bezahlt und die Nachzahlung erst nach der Eigentümerversammlung in diesem Jahr geltend zu machen. Zur Vereinfachung kann man auch insgesamt die Jahresabrechnung des Verwalters abwarten.

besteht die Möglichkeit Nebenkosten (als haushaltsnahe
Dienstleistungen) mit einem Pauschalsatz von 0,56€ anzusetzen?

nein, woher hast du den Betrag?

Da eine Einkommenssteuererklärung bis zum Mai zu erstellen
ist, der Vermieter aber erst zum 31.12. die
Nebenkostenabrechnung erstellen muss, gibt es doch hier ein
Grundsatzproblem - oder ?

http://www.focus.de/immobilien/bauen/renovieren/hand…

http://74.125.39.104/search?q=cache:amYl3w1L7xgJ:www…

http://www.google.com/search?q=26.10.2007+BMF&ie=utf…

Schöne Grüße
C.

Hallo,

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften sind die Nebenkosten wie
anteilig monatlich bezahlt und die Nachzahlung erst nach der
Eigentümerversammlung in diesem Jahr geltend zu machen. Zur
Vereinfachung kann man auch insgesamt die Jahresabrechnung des
Verwalters abwarten.

…es soll sich nicht um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handeln, sondern um ein Mietverhältnis bei dem der Mieter eine entsprechende Abrechnung vom Vermieter bekommt. Der widerum aber bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit hat diese Abrechnung zu erstellen !?

besteht die Möglichkeit Nebenkosten (als haushaltsnahe
Dienstleistungen) mit einem Pauschalsatz von 0,56€ anzusetzen?

nein, woher hast du den Betrag?

…soll in irgendeinem Internetartikel stehen und suche hierfür eine Bestätigung im Forum

Da eine Einkommenssteuererklärung bis zum Mai zu erstellen
ist, der Vermieter aber erst zum 31.12. die
Nebenkostenabrechnung erstellen muss, gibt es doch hier ein
Grundsatzproblem - oder ?

http://www.focus.de/immobilien/bauen/renovieren/hand…

http://74.125.39.104/search?q=cache:amYl3w1L7xgJ:www…

http://www.google.com/search?q=26.10.2007+BMF&ie=utf…

Schöne Grüße
C.

Hallo,

…es soll sich nicht um eine Wohnungseigentümergemeinschaft
handeln, sondern um ein Mietverhältnis bei dem der Mieter eine
entsprechende Abrechnung vom Vermieter bekommt. Der widerum
aber bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit hat diese Abrechnung
zu erstellen !?

siehe BMF Schreiben vom 26.10.2007
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/SiteG…
TZ 18 und 19
Da dazu eine Bescheinigung des Vermieters notwendig ist, muss diese abgewartet werden. Man kann die Veranlagung mit einem Einspruch mit dieser Begründung offen halten. Abziehbar sind die Aufwendungen erst im Jahr der Zahlung, Vorauszahlungen können insoweit noch nicht näher bestimmt sein, dann ist nur die Jahresrechnung maßgeblich.

besteht die Möglichkeit Nebenkosten (als haushaltsnahe
Dienstleistungen) mit einem Pauschalsatz von 0,56€ anzusetzen?

nein, woher hast du den Betrag?

…soll in irgendeinem Internetartikel stehen und suche hierfür
eine Bestätigung im Forum

google gibt keine Ergebnisse
http://www.google.com/search?client=firefox-a&rls=or…

Haufe Professional auch nicht

Muster für Bescheinigung nach § 35a EStG
http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/custom/pub/visit.cgi…

Schöne Grüße
C.

In dem bereits verlinkten BMF-Schreiben steht das wichtigste neben den Randziffern 18 und 19 in der Randziffer 33:

Es ist aber auch nicht zu beanstanden, wenn Wohnungseigentümer die gesamten Aufwendungen erst in dem Jahr geltend machen, in dem die Jahresabrechnung im Rahmen der Eigentümerversammlung genehmigt worden ist. Entsprechendes gilt für die Nebenkostenabrechnung der Mieter.

Das bedeutet, wenn man für das Jahr 2007 die Steuererklärung macht, kann man dort die Kosten unterbringen, der für 2006 im Jahr 2007 erteilten Nebenskostenabrechnung. Diese Vereinfachung wurde gerade aus den hier genannten Gründen getroffen. Das BMF-Schreiben wurde dahingehend und in anderen Punkten neu aufgelegt.

Mieter Eigentümergemeinschaften Haushaltsdienstlei
Hi,

In dem bereits verlinkten BMF-Schreiben steht das wichtigste
neben den Randziffern 18 und 19 in der Randziffer 33:

ich wusste, dass das existiert, habe es aber einfach nicht gefunden, wohl weil ich es nicht in Papierform hatte :wink:

Danke für den Hinweis
C.