Hallo,
…es soll sich nicht um eine Wohnungseigentümergemeinschaft
handeln, sondern um ein Mietverhältnis bei dem der Mieter eine
entsprechende Abrechnung vom Vermieter bekommt. Der widerum
aber bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit hat diese Abrechnung
zu erstellen !?
siehe BMF Schreiben vom 26.10.2007
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/SiteG…
TZ 18 und 19
Da dazu eine Bescheinigung des Vermieters notwendig ist, muss diese abgewartet werden. Man kann die Veranlagung mit einem Einspruch mit dieser Begründung offen halten. Abziehbar sind die Aufwendungen erst im Jahr der Zahlung, Vorauszahlungen können insoweit noch nicht näher bestimmt sein, dann ist nur die Jahresrechnung maßgeblich.
besteht die Möglichkeit Nebenkosten (als haushaltsnahe
Dienstleistungen) mit einem Pauschalsatz von 0,56€ anzusetzen?nein, woher hast du den Betrag?
…soll in irgendeinem Internetartikel stehen und suche hierfür
eine Bestätigung im Forum
google gibt keine Ergebnisse
http://www.google.com/search?client=firefox-a&rls=or…
Haufe Professional auch nicht
Muster für Bescheinigung nach § 35a EStG
http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/custom/pub/visit.cgi…
Schöne Grüße
C.