Wer kann mir bei der Nebenkostenabrechnung helfen. Es wurde für 18 und nicht für 12 Monate abgerechnet. Wurde mir so vom Büroservice mitgeteilt. Der Grund ist, die Vermieterin hat vergessen am Jahresende abzulesen. Ein Anwalt hat der ganzen Sache grünes Licht erteilt, obwohl ein Gesetz das Gegenteil sagt. Außerdem ist die Eichung der Wärmemengenzähler und Kaltwasserzähler im ganzen Haus (3 Familien) seit mehreren Jahren abgelaufen.
Bitte helfen Sie mir. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Danke für die Hilfe
frage zuerst, ist die abrechnung realistisch? ich bin immer dafür, dass man das was man verbraucht hat auch bezahlt.
wenn die zähler abgelaufen sind, dann gehen sie meist noch auf eine paar hundertstesl genau - keine panik, aber dem vermieter sagen, sie sollen gewechselt werden.
ein anwalt muss nicht teuer sein, einfach einem örtlichen mieterverein beitreten, ds kostet ca. 40 euro und dann bekommt man soviel anwalt wie man braucht.
in der Tat ist dies eine verzwickte Rechtslage, hier ist
Rat von einem Rechtsberater angebracht. Mein
persönlicher Rat - wenden Sie sich an den
Mieterschutzverein - die verlangen eine Aufnahmegebühr,
einen jährlichen Beitrag (meist insgesamt um die 40-60
€, in Abhängigkeit des jeweiligen Vereins), dafür sind
Sie gut beraten, kostet bei weitem nicht so viel wie ein
Rechtsanwalt - der würde nach der Gebührenordnung in
Abhängigkeit des der Höhe des streitigen Betrages seine
Honorarrechnung stellen (vermutlich hier bis zu 100 €
für den Anfang).
Ggf. könnte man in Betracht ziehen, den Betrag anteilig
auf 12 Monate runterbrechen, um der Abrechnungsperiode
von 12 Monaten gerecht zu werden.
Es gibt mögliche Konstellationen, unter denen eine
solche Abrechnung ggf. auch Sinn macht, dies sprengt
hier jedoch den Rahmen, hängt von der Abrechnungsfrist
ab, Abrechnungsperiode, etc.
Die Tatsache, dass Eichdatum vorüber ist, tut der Sache
keinen Abbruch, weil man in etwa von gleicher
Fehlerquote bei allen Parteien ausgehen kann. Ansonsten
ist dieser Sachstand bei der Vermieterin anzumahnen und
für künftige Perioden die genauere Abrechnung zu
erzwingen.
der gesetzlich festgelegte Abrechnungszeitraum für die Nebenkostenabrechnung beträgt 12 Monate (in der Regel vom 01.01.bis 31.12. des jeweiligen Jahres).
Es gibt aber auch andere Abrechnungszeiträume,z.B. vom 01.07. bis zum 30.06. des Folgejahres.
Aber auch hier handelt es sich immer um 12 Monate.
Bitte teielen Sie mir mit von wann bis wann bei Ihnen
diese Nebenkostenabrechnung erstellt wurde, sonst kann ich Ihnen keinen Rat geben.
Bei ungeeichten Wärme-und Wasserzählern können Sie bis zu 15 % von diesem Rechnungsbetrag abziehen, weil ungeeichte Zähler nicht für die Verbrauchs-Berechnung eingesetzt werden dürfen.
Im Übrigen hat sich der Vermieter strafbar gemacht, denn die Eichämter verhängen bei abgelaufenen Eichzeiten Bußgelder(in der Regel 100,-€ pro Wärme-oder Wasserzähler).
Kaltwasserzähler sind für 6 Jahre und Wärme-,oder Warmwasserzähler für 5 Jahre geeicht.
Ich empfehle Ihnen dringend sich an einen Mieterschutzverein in Ihrer Nähe zu wenden, der Beitrag ist äußerst gering, aber da bekommen Sie entsprechende Hilfe.
hallo Hecht 2010,
da der Vermieter offenbar schon profilaktisch einen Anwalt aufgesucht hat, empfehle
ich den Mieterschutzbund einzuschalten. In jedem Fall ist hier sofort ein Widerspruch
einzulegen. Die Verbrauchskosten der Abrechnung können wg der abgelaufenen
Zähler gekürzt werden.
siehe: /t/waermezaehler-eichfrist-seit-2-jahren-abgelaufen/…
Gruß
Mary
aus meiner Sicht ist es in diesem Fall dem Vermieter zumutbar, 18 Monate statt 12 abzurechnen.
Wegen der Eichung der Waermemengenzaehler wuerde ich mit dem Vermieter reden. Wenn er nicht darauf eingeht (z.B. Nachlass bei den Waermekosten) kann ein Widerspruch zur NK-Abrechnung schriftlich mit aussagefaehiger Begruendung dem Vermieter zugeschickt werden. Fuer den Widerspruch hat man 12 Monate Zeit. Jedoch sollten die unstrittigen Nebenkosten vorher gezahlt werden.
Es ist auch ratsam, die Verbraucherzentrale oder den ortsansaessigen Mieterverein hierzu zu befragen.
Prüfe auf jeden Fall, ob die Nebenkostenabrechnung in der Höhe gerechtfertigt ist. Das kannst du z.B. kostenlos unter http://www.nebenkosten-rechner.de machen oder beim DMB, wenn du Mitglied bist. Vielleicht kannst du hier ansetzen und so die ganze Abrechnung anfechten.