Guten Tag,
folgendes Problem stellt sich:
Nach stetig steigendem Energieverbrauch in den letzten zwei Jahren sind die Mieter skeptisch geworden. Seit der Abrechnung im Frühjahr 2009 wenden sich die Mieter immer wieder mündlich an die Vermieter einen Fachmann hinzuzuziehen. Dieser kommt im Oktober und stellt fest, daß der Warmwasserzähler im Jahr 2007 (Eichdatum 2002) bereits abgelaufen ist. Der Austausch des Gerätes ist nun in die Wege geleitet, aber bis dato noch nicht erfolgt.
Kann hier die Miete um 15% gekürzt werden, wenn ja, ab wann bzw. auch rückwirkend? Und wie ist das genaue Vorgehen?
Hallo Nancy,
Eine Heizkostenabrechnung mit ungeeichten Zählern ist als fehlerhaft anzusehen:
http://www.bfw-gohl.de/?Frage_%26amp%3B_Antwort:Eich…
Nach Meinung des Autors muß der Vermieter auf eine andere Art abrechnen.
Siehe auch Heizkostenverordnung §9:
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9a.html
Eine solch erstellte Abrechnung darf dann laut §12 Heizkostenverordnung um 15% gekürzt werden.
Auch nochmal zum Nachlesen:
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-rech…
§12 Heizkostenverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html
Kann hier die Miete um 15% gekürzt werden,
Also nochmal, die Miete nicht, sondern die Abrechnung!
wenn ja, ab wann bzw. auch rückwirkend? Und wie ist das genaue Vorgehen?
Ist die Heizkostenabrechnung ohne Vorbehalt bezahlt worden, so sieht es schlecht aus. Sie gilt in aller Regel als akzeptiert. Also keine Rückforderung aus alten Abrechnungen.
Gruß
Joschi