hallo Hecht 2010,
da der Vermieter offenbar schon profilaktisch einen Anwalt aufgesucht hat, empfehle
ich den Mieterschutzbund einzuschalten. In jedem Fall ist hier sofort ein Widerspruch
einzulegen. Die Verbrauchskosten der Abrechnung können wg der abgelaufenen
Zähler gekürzt werden.
siehe: /t/waermezaehler-eichfrist-seit-2-jahren-abgelaufen/…
Gruß
Mary