Nebenkostenabrechnung bei geringfügig Beschäftigte

wir haben für unser Büro die Nebenkostenabrechnung erhalten. Teilweise wird nach Personen umgelegt. Hier stellt sich für mich die Frage, wie geringfügig Beschäftigte, die nur 10 Stunden in der Woche hier sind, dabei beachtet werden. Die können ja nicht wie die Vollzeitkräfte als ganze Person gelten, oder?

Danke für die Hilfe

Hallo,
im Prinzip kann diese Frage durch die Personalabteilung beantwortet werden bzw. m. E. die Beantwortung der Frage, wieviele geringfügig Beschäftigte / Minijobarbeitnehmer ersetzen in der Summe der Stunden der Anwesenheit eine Vollzeitkraft.
So kann z. B. eine durchschnittliche Beschäftigtenanzahl pro Monat, Quartal oder Jahr ermittelt werden, die aber kontinuierlich überprüft werden sollte.
Analog der Ermittlung der Beitragshöhe zur Berufsgenossenschaft anhand der Jahreslohnsumme, hierbei jedoch unter Zugrundelegung der Stunden.

Freundliche Grüße,

Hallo,

diese Frage kommt nicht häufig vor und hier nun auch noch für eine gewerbliche Miete. Bei Mietwohnungen, die nicht gewerbliche genutzt werden gilt: es kommt auf die tatsächliche Benutzung an, nicht auf die melderechtliche Registrierung. Auf folgender Website kann man die Betriebskostenverordnung als *.pdf Dokument downloaden: www.betriebskosten-express.de/hilfe/kostenarten-umla….
Wenn ich der Vermieter wäre, würde ich entsprechend der Anzahl Wochentage, die geringfügig Beschäftigte pro Monat anwesend sind, die Personenanzahl reduzieren, hier z.B. 1,2 Tage pro Woche x 4 Wo. = 4,8 Tage pro Monat und = x 12 = 60 Tage pro Jahr aufgerundet. Oder man reduziert direkt die Personenanzahl bei geringfügig Beschäftigte auf z.B. 0,25 Person. Am Besten mal in den Mietvertrag schauen was dort vereinbart wurde und sich bei der Handwerkskammer oder beim ortsansässigen Mietervein kundig machen.

Beste Grüße
Kocki

Im Mietvertrag steht (sollte jedenfalls so sein)wie die Abrechnung erfolgt und unter welchen Voraussetzungen.Teilzeitkräfte sind im Prinzip nicht relevant.

Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de

Hallo NK-abrechnungsbeauftragte

Joshi2009 schrieb dazu in:
/t/inhalt-nebenkostenabrechnung/5392393
Ist aufgrund der Art des Gewerbes oder aus der Tatsache, dass es sich um ein Gewerbe handelt bei einzelnen Abrechnungspunkten davon auszugehen, die Verursachnung der Höhe der Kosten ist bei dem Gewerbebetrieb abweichend als bei einer zu Wohnzwecken genutzten Räumlichkeit bedingt, so ist diese Tatsache bei der Berechnung der Betriebskostenabrechnung Rechnung zu tragen.
Er bezieht sich dabei auf Urteile, die ich aber nicht rausgesucht habe…

Die Frage ist, welche Kosten werden nach Personen abgerechnet?
Eigentlich kann man alles qm oder verbrauchsabhängig abrechnen. Im Zweifelsfall zuerst mit dem Vermieter über einen anderen und gerechteren Modus reden.

Meint
RedMary