Hallo NK-abrechnungsbeauftragte
Joshi2009 schrieb dazu in:
/t/inhalt-nebenkostenabrechnung/5392393
Ist aufgrund der Art des Gewerbes oder aus der Tatsache, dass es sich um ein Gewerbe handelt bei einzelnen Abrechnungspunkten davon auszugehen, die Verursachnung der Höhe der Kosten ist bei dem Gewerbebetrieb abweichend als bei einer zu Wohnzwecken genutzten Räumlichkeit bedingt, so ist diese Tatsache bei der Berechnung der Betriebskostenabrechnung Rechnung zu tragen.
Er bezieht sich dabei auf Urteile, die ich aber nicht rausgesucht habe…
Die Frage ist, welche Kosten werden nach Personen abgerechnet?
Eigentlich kann man alles qm oder verbrauchsabhängig abrechnen. Im Zweifelsfall zuerst mit dem Vermieter über einen anderen und gerechteren Modus reden.
Meint
RedMary