Mieter (M) wird von Exvermieter (VM) Mitte Dezember 2009 via Email um Bestätigung seiner Adresse gebeten, nach der promten Antwort (Adresse ist korrekt) herrscht Funkstille bis Mitte Januar 2010. Dann erreicht M ein weiteres Email des VM, er möchte die Nebenkosten begleichen.
M teilt VM mit, keine Nebenkostenabrechnung erhalten zu haben. Die Antwort des VM erfolgt in Form eines Einschreibens mit Rückantwort; in diesem die Nebenkostenabrechnung, ein Schreiben datiert auf Mitte Dezember mit aufkopierter Quittung über ein Einwurfeinschreiben, ein weiteres Schreiben datiert auf Mitte Januar mit Aufforderung zur sofortigen Zahlung.
Ein Einwurfeinschreiben von VM hat M nie erhalten. Online ist mittels der Sendungsnummer für M nur nachvollziehbar dass Mitte Dezember eine Sendung zugestellt wurde (jedoch nicht an wen, auf dem Einlieferungsbeleg ist Handschriftlich - in Schrift des VM? - der Nachname und die PLZ des M notiert)
Ist die Jahresfrist gewahrt obwohl M das Einwurfeinschreiben nicht erhalten hat, oder kann M die Zahlung verweigern ohne weitere Folgen befürchten zu müssen?
die Rechtssprechnung ist eindeutig. Ein Einwurfeinschreiben bestätigt nicht den Zugang der Betriebskostenabrechnung.
Das heißt aber nicht, dass eine Abrechnung die auf diese Weise versendet wurde nicht wirksam ist. Entscheidend ist hier, ob der Mieter die Abrechnung erhalten hat. Die Nachweispflicht hat der Vermieter.
Aber Achtung, sollte der Mieter die Betriebskostenabrechnung wirklich fristgerecht erhalten haben und nur behaupten, dies sei nicht geschehen um keine Nachzahlung leisten zu müssen, so begeht er Betrug im Sinne des § 263 StGB.
Ein Einwurfeinschreiben von VM hat M nie erhalten. Online ist
mittels der Sendungsnummer für M nur nachvollziehbar dass
Mitte Dezember eine Sendung zugestellt wurde (jedoch nicht an
wen, auf dem Einlieferungsbeleg ist Handschriftlich - in
Schrift des VM? - der Nachname und die PLZ des M notiert)
Ist die Jahresfrist gewahrt obwohl M das Einwurfeinschreiben
nicht erhalten hat, oder kann M die Zahlung verweigern ohne
weitere Folgen befürchten zu müssen?
Trotzdem ist in Hinblick auf das anscheinend beabsichtigte Verhalten nicht alles gerecht, was Recht ist (stell Dir 'mal umgekehrt vor für XY ein Jahr die Nebenkosten zu zahlen).
Bedeutet, dass eine Kündigung auch nicht nachweisbar beim Vermieter zugestellt werden kann. Oder täusche ich mich.
Diese Handlungsweise deutscher Gerichte nach und nach jede Form der Zustellung in Frage zu stellen, wir irgendwann ziemlich üble Folgen haben.
deshalb habe ich meine Kündigung einmal per Einwurf Einschreiben und einmal per Einschreiben mit Rückschein versendet.
Der Vermieter wird wohl kaum behaupten, dass er zwei Einschreiben nicht erhalten hat. Die 3 Euro extra waren es mir wert.
deshalb habe ich meine Kündigung einmal per Einwurf
Einschreiben und einmal per Einschreiben mit Rückschein
versendet.
Der Vermieter wird wohl kaum behaupten, dass er zwei
Einschreiben nicht erhalten hat. Die 3 Euro extra waren es mir
wert.
Es geht auch per Fax
Fax senden und danach dort Anrufen und um bestätigung bitten - fertig.
Klappt zu 99%.
Gruss
PC-Shark
deshalb habe ich meine Kündigung einmal per Einwurf
Einschreiben und einmal per Einschreiben mit Rückschein
versendet.
Der Vermieter wird wohl kaum behaupten, dass er zwei
Einschreiben nicht erhalten hat. Die 3 Euro extra waren es mir
wert.
Es geht auch per Fax
Fax senden und danach dort Anrufen und um bestätigung bitten -
fertig.
Klappt zu 99%.
Jawoll, ich habe 2 Einschreiben, jeweils nur einen leeren Umschlag bekommen. Ich wusste damit nichts anzufangen.
Ich war leider um den Monatsanfang verhindert, daher konnte ich erst am 5. beim Absender anrufen, was das soll.(alternativ: Es war ja kein Absender darauf)
Sie haben Ihre Frau als Zeuge? Das ist ja nur eine Schutzbehauptung eines Familienmitgliedes (Freundes).
Auf dem Beleg für das Einschreiben trägt die Post keinen Namen oder /und Anschrift ein, das muss der Absender schon selbst machen.
Anders sieht es bei Rückschein aus.
Und wenn man nicht zahlen will sollte man dies dem Vermieter auch begründet mitteilen.
Jawoll, ich habe 2 Einschreiben, jeweils nur einen leeren
Umschlag bekommen. Ich wusste damit nichts anzufangen.
Den Richter will ich sehen der das glaubt … lol
Dann lass dich mal überraschen…
Nur weil jemand behauptet 2 Briefe - die in dieser Form nicht als Zugangsbestätigung der Nebenkostenabrechnung zu werten sind - abgeschickt zu haben, wird er nicht glaubwürdiger.
Stell dir vor es kommt jemand auf die Idee zu behaupten: „Ich hab meinem Vermieter die Kündigung 10 mal mit normaler Post, 5 mal mit Einwurfeinschreiben und zusätzlich noch 2 mal per Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen nur um sicher zu gehen.“ Da gibt es die Antwort des Richters: „Na, einmal per Bote hätte gelangt und sie hätten einen Nachweis den ich jetzt verwerten könnte.“