Hallo Joschi,
die alleinige Annahme des Vermieters, der Mieter habe die
erhöhte Vorauszahlung weiterhin leisten wollen, genügt eben
nicht für eine gültige Vereinbarung. Hatte der Mieter dies
nicht beabsichtigt und die Vorauszahlung versehentlich nicht
reduziert, so hat er ein Anspruch auf Auszahlung der
überzahlten Beträge sobald er diese beim Vermieter einfordert.
Da liegt vnA vollkommen richtig.
gibt´s da ein Urteil oder ne rechtliche Grundlage dafür?
Gruß von Sid