Hallo Dea,
ich war nicht der Fragesteller. Meine Annahme beruhte auf dem Ursprungsbeitrag:
Als Grund gibt sie an, sie habe ja extra jeden Monat die 10 Euro mehr bezahlt, um das Geld zu sparen.
Gruß
Joschi
Hallo Dea,
ich war nicht der Fragesteller. Meine Annahme beruhte auf dem Ursprungsbeitrag:
Als Grund gibt sie an, sie habe ja extra jeden Monat die 10 Euro mehr bezahlt, um das Geld zu sparen.
Gruß
Joschi
Hallo sid,
Also…wenn ein Mieter den Hinweis erhält, er könne und möge
doch die NK-Vorauszahlung reduzieren und macht das nicht, dann
geh ich davon aus, dass der Mieter die erhöhte Vorauszahlung
freiwillig leistet und kann dann nicht einfach das Geld
vorzeitig zurückfordern.
die alleinige Annahme des Vermieters, der Mieter habe die erhöhte Vorauszahlung weiterhin leisten wollen, genügt eben nicht für eine gültige Vereinbarung. Hatte der Mieter dies nicht beabsichtigt und die Vorauszahlung versehentlich nicht reduziert, so hat er ein Anspruch auf Auszahlung der überzahlten Beträge sobald er diese beim Vermieter einfordert. Da liegt vnA vollkommen richtig.
Die Frage im fiktiven Fall ist also ob der Mieter willentlich dem Vermieter das Angebot unterbreitet hat die höheren Vorauszahlungen weiterhin zahlen zu wollen, welche durch die Zahlungsannahme des Vermieters zu einer neuen Vereinbarung über die Höhe der NK-Vorauszahlung geführt hat.
Bei der Beantwortung solcher einfachen Fragen scheitern wir juristischen Leihen oftmals, weil uns das Grundlagenwissen der juristischen Ausbildung fehlt. Wäre das alles immer so einfach, so bräuchten sich umsere Juristen nicht durch ein jahrelanges Studium zu quälen
.
Gruß
Joschi
Hallo Joschi,
die alleinige Annahme des Vermieters, der Mieter habe die
erhöhte Vorauszahlung weiterhin leisten wollen, genügt eben
nicht für eine gültige Vereinbarung. Hatte der Mieter dies
nicht beabsichtigt und die Vorauszahlung versehentlich nicht
reduziert, so hat er ein Anspruch auf Auszahlung der
überzahlten Beträge sobald er diese beim Vermieter einfordert.
Da liegt vnA vollkommen richtig.
gibt´s da ein Urteil oder ne rechtliche Grundlage dafür?
Gruß von Sid
Danke Joschi
Gruß von Sid
ich war nicht der Fragesteller. Meine Annahme beruhte auf dem
Ursprungsbeitrag:Als Grund gibt sie an, sie habe ja extra jeden Monat die 10 Euro mehr bezahlt, um das Geld zu sparen.
Na, das ist aber nicht wirklich so zu verstehen, dass hier eine neue (alte) Vereinbarung über die Nebenkostenvorauszahlung geleistet werden soll. „Um zu sparen“ ist da doch etwas zu ungenau. Daher führt m.E. erst Dein Beitrag, der das jetzt mal unterstellte, zu der Änderung der Rechtslage.
Gruß
Dea