Ehegattenveranlagung
Hi,
Finanzbeamte sind nicht unterbelichtet, die abweichende Adresse des Mannes kann ihn schon auf Gedanken bringen.
Lebt das Ehepaar tatsächlich und während des ganzen Jahres dauernd getrennt, dann ist das Steuerhinterziehung, wenn man das nicht angibt.
Andererseits…
es reicht ein Tag Versöhnungsversuch in dem Jahr aus, um eine Zusammenveranlagung legal zu bekommen
oder das Ehepaar ist nur räumlich getrennt, aber will keine Trennung der Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft…so schwammig wie das klingt, ist es auch…
es kann deshalb auch hier Konstellationen geben, dass eine Zusammenveranlagung akzeptiert wird. Finanzbeamte sollen hier nicht nachforschen und die Angaben der Ehegatten übernehmen.
s.a.
/t/einkommenssteuerausgleich-und-scheidung/4103287
Ach, und Melderecht hat keine Auswirkungen aufs Steuerrecht.
Schöne Grüße
C.
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