Hallo,
mal angenommen ein verheiratetes Paar ohne Kinder ist im Monat April zu einem Anwalt gegangen und hat die Scheidung eingereicht. Der Beginn der Trennung wurde bei diesem Termin auf den 1. Januar des vorherigen Jahres (also 15 Monate zuvor) festgelegt. Beide wohnten noch bis zum Februar/März des laufenden Jahres in einer gemeinsamen Wohnung, bis einer der beide auszog.
Nun steht der Einkommenssteuerausgleich an. Müssen beide ihre Steuerklassen nachwirkend ändern lassen? Kann eine gemeinsame Veranlagung eingereicht werden, oder müssen beide eine eigene Erklärung ausfüllen? Gibt es noch etwas zu beachten?
Vielen Dank und alles Gute
Oliver
Hallo Mortes,
im Jahr der Trennung kann die Steuerklasse beibehalten werden, im darauffolgenden Jahr ist sie auf Steuerklasse Junggeselle zu ändern.
Veranlagung gemeinsam oder einzeln ist meines Wissens nach während der Trennungszeit beides möglich.
Aber zu diesem Punkt besser im FA anrufen. Es gibt auch freundliche Beamte dort.
MfG
tantal
[MOD] Komplettzitat gelöscht
dauernd getrennt / Ehegattenveranlagung
Hi,
das hatten wir schon einige Male. Ich habe mal die besten Artikel zusammengesucht:
/t/getrennt-leben-getrennte-veranlagung/3126992
/t/eigene-wohnung-deshalb-dauernd-getrennt-lebend/16…
/t/ehescheidung/1102877
/t/getrennte-veranlagung-auch-unterjaehrig/3119910
Die steuerrechtlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung sind unabhängig von der zivilrechtlichen Qualifikation als Trennungsjahr. Das lässt sich deshalb noch gestalten.
Schöne Grüße
C.
Herzlichen Dank an Tantal und Cirwalda,
das wird mir helfen meine fiktive Frage zu beantworten. 
Alles Gute
Oliver