Liebe/-r Experte/-in,
Was muss man machen um einen negativen schufa-eintrag wieder zu löschen.
Konkreter Fall: Negativer Schufa-Eintrag bei Verbrauchersinsolvenz. Die V-insolvenz ist Mitte Oktober vorbei. Was muss man tun damit der neagtive schufa-Eintrag und die Einträge bei anderen Auskunfteien gelöscht werden.
Auf Amtsgericht zugehen und klären dass Schuldnerverzeichnis frei ist.
Und Schufazugang unter www.meineschufa.de oder über meine Homepage legen, damit Sie jeden Tag kostenlos sehen können wie sich Ihre Schufa stetig verbessert alle drei Monate.
Noch Fragen offen?
Der Eintrag wird automatisch am 1.1.2016 gelöscht. Automatisch heißt aber auch: kontrollieren!
Früher is nich …
Hallo rolf,
die Schufa ist eine reine Informationsplattform.Sie darf nichts von selbst eintragen oder löschen.
Um Einträge zu löschen, ist es notwendig, eine Bestätigung des Gläubigers über die Begleichung der Forderung zu bekommen. Mit dieser Bescheinigung und dem dazugehörigen Aktenzeichen zum Amtsgericht. Das Amtsgericht löscht dann den Titel. Mit der Löschung durch das Amtsgericht dann zur Schufa und dort den Eintrag löschen lassen.Bei anderen Auskunfteien wird es ähnlich sein. Mit der Bescheinigung des Amtsgerichtes die jeweiligen Auskunfteien benachrichtigen und Löschung verlangen.
Mfg. sdm-korekt