Ein Unternehmen A nimmt die Dienstleistungen eines Unternehmers B in Anspruch. Dieses Dienstleistungsverhältnis wird nach kurzer Zeit auf Grund von Unzufriedenheit seitens A beendet.
B wirbt jetzt massiv im Internet mit seiner Tätigkeit für A (Referenz).
Wenn A ein Mitbewerber von B ist, ist das Wettbewerbsrecht eine Option. Je nachdem in welchem Bereich B tätig ist, können spezielle Vorschriften dieses Werben verbieten, z.B. das Standesrecht der Rechtsanwälte, wenn B eine Rechtsanwaltskanzlei ist. Unter Umständen wird durch die Nennung As auch As Persönlichkeitsrecht (§16 ABGB) verletzt. Du solltest einen Rechtsanwalt konsultieren. Alles Gute!