Netzwerk sicherheit

wie geht den jetzt ping-of-death?

Hallo,
lade dir das runter:

http://www.nessus.org/nessus/

damit kannst du deinen Router testen, versuch das nicht übers Internet an Rechnern die nicht deine sind , dein Provider wird dir ggf kündigen falls sich jemand beschwehrt.

Also Testen ja aber im eigenen Terrain bleiben ok.

MfG

Andre

also ich möchte legal

versuchen meienn router nach sicherheitslücken zu suchen und
so…

was kann ich da versuchen? was würde passieren wenn ich auf
meinem computer einen trojaner habe würde der router da etwas
blocken oder nichts machen? wie sidn die firewall
einstellungen vorzunehmen?

ich soll das programm herunterladen aber auf meinem pc ausführen und nicht im fremden netzwerken? was passiert dann? sucht er nach sicherheits lücken oder macht er angreife gegen den router?

Hallo
Nessus ist ein Scanner das Programm scannt einen Host oder einen Range von Adressen oder auch das ganze Subnetz deines Providers.
Installieren musst du es irgendwo am besten auf deinem Laptop wenn du eines hast, scannen solltest du nur Geräte die sich in deinem Netz befinden oder aber falls du zb vom Internet Cafe deinen Router testen willst ,dein Eigentum sind.
Auf keinen Fall solltest du Geräte scannen die entweder auf der Strecke liegen (zu deinem Router von ausserhalb deines Netzes) oder nicht in deinem Netz sind zb die anderen Rechner im Internet Cafe.

Warum ? ganz einfach es ist verboten in Deutschland wirst du erwischt kann das unangenehm werden.

Deine Rechner , dein netz und auch deinen Router kannst du testen solange du willst andere aber nicht.

Um beim Beispiel Internet Cafe zu bleiben, du musst von Dort die externe IP deines Routers als Ziel in Nessus eintragen nicht aber das Subnetz des Internet Cafes egal wie das auch Interessant sein mag.

Nessus kann die Tests aktiv oder passiv ausführen letzteres ist die Default Einstellung damit passiert meisst nichts ausser das du Lücken aufdecken kannst, änderst du die Policy auf aktiv kommt das einem Angriff sehr nahe und kann die gescannten Geräte zum Absturz zum stillstand oder zum Ausfall einzelner Dienste bringen, deswegen sollten die gescannten Geräte deine sein.

MfG

Andre

ich soll das programm herunterladen aber auf meinem pc
ausführen und nicht im fremden netzwerken? was passiert dann?
sucht er nach sicherheits lücken oder macht er angreife gegen
den router?

scheiss proigramm geht ja nicht mal hab es installiert registierungscode hab ich dann installiert und wenn ich einen account hinzufüge und dann den werver starte unf mich auf dem client nessus einloggen will auf https://localhost:8834/ kommt server nicht gefunden was soll der mist???

dann ist alles noch englisch

Hallo,
ein wenig lesen hilft oft, erst mal schau im task manager nach ob der server Prozess auch tatsächlich läuft müsste nessusd heissen (der Prozess) wenn er läuft kann es sein das du deine Kiste so verhunzt hast das sich der Prozess nicht auf Lcalhost bindet sondern auf deine momentane IP Adresse versuche also mal anstatt localhost das

https://deineIPadresse:8834

meisst geht das besser.

Noch was Nessus ist kein Spielzeug an deinen Äusserungen aber sehe ich das du nur spielen willst, ich gebe dir mal einen guten Tip, befasse dich erst einmal mit der Materie gehe nach Wikipedia und suche mal nach Iso Osi, tcp, penetration test, routing, firewall usw usw lies was dort steht verinnerliche es probiere mal aus deinen eigenen Netzwerk Verkehr mit zb Whireshark zu sniffen und wenn du verstanden hast was dort geschieht kannst du auch erfassen was Nessus dir an Ergebnissen liefert.

Sich mit Sicherheit in Netzwerken auseinander setzen bedeutet sich ein solides Grundwissen zu erarbeiten damit man überhaupt verstehen kann wie das alles läuft und untereinander abhängig ist.

Hast du etwa gedacht es gibt fertige Programme die dir die Sicherheitslücken sauber aufzählen und am besten noch gleich Zugang verschaffen ?
Nessus macht zwar so etwas aber es nützt dir nichts wenn du die Ergebnisse eines Scans technisch nicht verstehen kannst da könnte das Programm eben so gut Runen schreiben die kannst du genauso wenig deuten.

Ich mache den Job schon über 20 Jahre und muss mich in ein Tool wie Nessus trotzdem einige Tage wenn nicht sogar mehrere Wochen einarbeiten und damit meine ich nicht fertige Policys laden und einige Buttons zu klicken sondern das Programm und seine Möglichkeiten für das jeweilige Netz voll aus zu schöpfen.

Ich würde unten anfangen sprich versuche erst einmal zu verstehen was das Iso Osi Referenz Modell ist und wie TCP danach TCP/IP funktioniert, wie Routing geht usw.
Es gibt freie Software die einen Router zb eine Cisco emuliert mitsamt dem Netz damit kann man Lernen ohne etwas kaputt zu machen.

Aber ein Programm runter laden das auf deinen Router los lassen bringt dir lediglich eine Liste mit anfälligkeiten deines Gerätes, jeden einzelnen Punkt musst du zu Fuss nach prüfen den ein Programm ist kein Mensch es kann dir nur eine liste geben Entscheidungen muss ein Mensch treffen dazu aber muss der auch verstehen um was es da gerade geht.

MfG

Andre

Warum ? ganz einfach es ist verboten in Deutschland wirst du
erwischt kann das unangenehm werden.

Ist es nicht. Auch wenn das einige Betrebungen in der Politk gerne hätetn ist es nicht verboten Ports zu scannen, inbesondere in seinem eigenen LAN. Das Tool ist ebenfalls nicht verboten und darf für private Zwecke kostenlos genutzt werden.

Es ist allerdings richtig, das fremde Leute es nicht gerne sehen, wenn man deren Portrange abtastet, bzw. bei denen die Arlamglocken an gehen.

Hallo,
ein Tool wie Nessus darf laut heute geltender Gesetzeslage nur von Technisch geschultem Personal dazu benutzt werden Fehler in der eigenen Netzstruktur zu finden, und das muss man im Einzelfall auch belegen können.

Nimmt Heinz Musterman ein Tool wie Nessus und scannt einen Range ab und verursacht Schaden zb den Absturz eines DB Servers etc wird das wie ein Angriff gewertet und sollte er erwischt werden was sehr wahrscheinlich ist dank Datenspeicherung der Provider kann er mit einer Anzeige rechnen.

Der Hersteller von Nessus verkauft das Tool in viele Länder nicht jedes Land hat eine solche Politik wie Deutschland.

Also Vorsicht das ausspähen von Sicherheitslücken kann in Deutschland als Vorbereitung zum Crack/Hack problemlos zur Anzeige gebracht werden es ist immer derjenige in der Beweispflicht der den Scan veranlasst hat wenn ich als Betreiber des Datenbank Servers den Scanner anzeige der den Server mit seinem Scan lahm gelegt hat ist nicht nur der Rechner weg von dem gescannt wurde sondern Heinz hat dann extreme Probleme.

Die Gesetzesänderung ist übrigens erst seit Anfang dieses Jahres dahingehend geändert worden.

Mir gefällt das auch nicht aber ich muss mich täglich damit rum schlagen, es gab bereits Urteile dieses Jahr für 3 Leute die alle nichts böses im Sinn hatten (wer weiss das schon ) 2 mal beugehaft und 1 mal 3 Monate.

Ach ja keinen Virenscanner zu haben kann einen inzwischen auch vor den Kadi bringen ebenso wie ein ungeschütztes Wlan über das ein anderer gescannt hat.

MfG

Andre

PS natürlich ist Privat zuhause immer eine Grauzone aber gewerblich betrieben zb als Sicherheits Berater oder als Admin der für die AV der Firma verantwortlich ist kann es eng werden.

aha…

ja was nun man wer ist der experte wer der ahnunglose?
zudem bin ich kein deutscher und daher interessiert mich das nicht

na gut dann lass ich es

ein Tool wie Nessus darf laut heute geltender Gesetzeslage nur
von Technisch geschultem Personal dazu benutzt werden Fehler
in der eigenen Netzstruktur zu finden, und das muss man im
Einzelfall auch belegen können.

Dazu hätte ich gerne mal in irgendeiner Form eine Quelle.

Nimmt Heinz Musterman ein Tool wie Nessus und scannt einen
Range ab und verursacht Schaden zb den Absturz eines DB
Servers etc wird das wie ein Angriff gewertet und sollte er
erwischt werden was sehr wahrscheinlich ist dank
Datenspeicherung der Provider kann er mit einer Anzeige
rechnen.

Es steht völlig außer Frage, daß man Ärger in dieser Größenordnung bekommt, wenn man fremder Leute Rechner karputt macht.

Der Hersteller von Nessus verkauft das Tool in viele Länder
nicht jedes Land hat eine solche Politik wie Deutschland.

Dennoch fehlt mir eine Quelle auf die Gesetzeslage, die Du da ansprichst.

Also Vorsicht das ausspähen von Sicherheitslücken kann in
Deutschland als Vorbereitung zum Crack/Hack problemlos zur
Anzeige gebracht werden es ist immer derjenige in der
Beweispflicht der den Scan veranlasst hat wenn ich als
Betreiber des Datenbank Servers den Scanner anzeige der den
Server mit seinem Scan lahm gelegt hat ist nicht nur der
Rechner weg von dem gescannt wurde sondern Heinz hat dann
extreme Probleme.

Wie gesagt: Das ausspähen fremder Rechner oder das Verursachen von Schäden auf diesen ist mit Recht ein Straftatbestand in Deutschland. Aber das ist nicht gleichbedeutend damit, selber sein eigenens Netz auf diese Weise zu testen.

Die Gesetzesänderung ist übrigens erst seit Anfang dieses
Jahres dahingehend geändert worden.

Wie gesagt, ich hätte gern eine Quelle dazu.

Mir gefällt das auch nicht aber ich muss mich täglich damit
rum schlagen, es gab bereits Urteile dieses Jahr für 3 Leute
die alle nichts böses im Sinn hatten (wer weiss das schon ) 2
mal beugehaft und 1 mal 3 Monate.

Kannst Du evtl. auch diese Fälle einmal belegen?

Ach ja keinen Virenscanner zu haben kann einen inzwischen auch
vor den Kadi bringen ebenso wie ein ungeschütztes Wlan über
das ein anderer gescannt hat.

Natürlich. Ich kann nicht einfach mein WLAN völlig ungeschütz lassen und wenn jemand etwas illegales darüber tut einfach behaupten ‚Ich war es nicht, es hätte jeder sein können, das Netz ist schließlich nicht geschützt.‘ Aber das trifft das Thema hier nicht.

Hallo,
anbei ein Auszug aus unseren Gesetzbuch ich habe darauf verzichtet auch die Abwandlungen und vor allem die bereits gefällten Urteile mit anzuhängen.
Ich hoffe das reicht dir als erstes mal aus Ich arbeite mit Programmen wie zb Nessus und musste anfang des Jahres spezielle Schulungen bezüglich der Gesetzesänderung machen (Leider) allerdings muss ich auch zugeben das dort auch noch das Telekomunikations Gesetz mit rein springt.

Nessus wird zwar als IDS verkauft aber es ist ebenso gut ein Werkzeug um Sicherheitslücken aus zu spähen und wer sich etwas mit Nessus auskennt weiss das es mehr gibt als die beigelegten Plugins mit etwas Erfahrung lässt sich schnell ein eigenes Plugin schreiben welches Hundertausende Rechner auf eine bestimmte Schwachstelle hin aus späht.

ein Tool wie Nessus darf laut heute geltender Gesetzeslage nur
von Technisch geschultem Personal dazu benutzt werden Fehler
in der eigenen Netzstruktur zu finden, und das muss man im
Einzelfall auch belegen können.

Dazu hätte ich gerne mal in irgendeiner Form eine Quelle.

Gesetzestext: § 202c StGB - Hackerparagraph

Gesetzestext
§ 202c StGB wurde durch das Einundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) vom 7.8.2007 - BGBl. I S. 1786 - m.W.v. 11.8.2007 eingefügt.

§ 202c StGB Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

  1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder

  2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

§ 202c verweist insb. auf folgende Vorschriften:

§ 202a StGB Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

§ 202b StGB Abfangen von Daten

Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

GESETZ ENDE

MfG

Andre

Quatsch…

anbei ein Auszug aus unseren Gesetzbuch ich habe darauf
verzichtet auch die Abwandlungen und vor allem die bereits
gefällten Urteile mit anzuhängen.

Da hast du nicht „verzichtet“ darauf, sondern es gibt bis dato überhaupt kein Urteil in dem jemand nach §202c verurteilt wurde. Mann…

Und wenn du schon mit §202c kommst dann solltest du ihn dir auch durchlesen:

„Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist , herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Das wichtige hab ich dir mal fett markiert. In quasi allen juristischen Kommentaren wird dies so interpretiert, dass du dir so ein „Hackertool“ genau zur Begehung einer Straftat angeschafft hast. Du musst also sowohl die Absicht haben eine Straftat zu begehen UND dir dazu ein solches Tool besorgen. Ich kenne keinen einzigen Kommentar der das anders sieht.

Wenn du also ein Tool wie Nessus dagegen aus ganz normalen Gründen (Netzwerkdiagnose, Netzwerkschutz, etc) anschaffst und es auch einsetzt, dann machst du dich mitnichten strafbar.

Wenn du also ein Tool wie Nessus dagegen aus ganz normalen
Gründen (Netzwerkdiagnose, Netzwerkschutz, etc) anschaffst und
es auch einsetzt, dann machst du dich mitnichten strafbar.

Deconstuct war schneller als ich.

Hallo,
ich habe darauf verzichtet weil man für das Posten in einem öffentlich zugänglichen Forum eine Genehmigung benötigt solange das Urteil nicht öffentlich oder in div Berufungsverfahren ist.
Beugehaft ist so wiso kein Urteil und die 3 Monate die der arme Kerl absitzen müsste sind noch nicht angetreten da sie unter das Jugend Strafrecht fallen sehe ich eine Veröffentlichung als noch problematischer.

Es gibt z.Z also über den Jahreswechsel noch einige Dutzend laufende Verfahren, in zwei davon sind wir als Firma selbst mit rein gerutscht trotz passender Absicherung etc. auf Grund desse haben wir bereits unseren Dienstleistungs Katalog angepasst und einige der angebotenen Dienstleistungen entfernt oder abgewandelt.
Ob es bei den besagten Anzeigen zu einer Verhandlung kommt mag ich nicht beurteilen da bereits die Anklageschrift zu diffus ist und gleiche Anzeigen in anderen Bundesländern bereits eingestellt wurden.

Das alles ändert nichts an der Tatsache das wenn du ein Tool wie Nessus benutzen willst zb als Dienstleister du dich absichern musst, als Prvat Mensch darfst du das Tool zwar besitzen jedoch nicht im sog. Öffendlichen Raum benutzen wobei mit Öffendlich nicht nur das Netz gemeint ist auch das Wlan deines Nachbarn ist wenn geschützt ein Öffendlicher Raum mit entsprechender Absicherung das Abscannen eben dieses trifft exakt die Vorbereitung des Paragraphen der allgemein als Hacker Paragaph gehandelt wird wobei auch ehe es den gab war es bereits verboten auch im Telekomunikations Gesetz gibt es bereits seit Jahren eindeutige Rechtslage .

Hier mal einige Links die du dir auch ansehen solltest wenn du schon alles in frage stellst :smile: (was ja prizipiell zu begrüssen ist):

http://www.essential-freebies.de/board/viewtopic.php…

Wlan:

https://www.wardriving-forum.de/forum/archive/index…

Allgemein:

http://www.all-about-security.de/security-artikel/or…

Sehr beliebt:

http://www.port-scan.de/index2.php

So das muss reichen, den A. habe ich seit 2 Tagen Grippe und B. Lade ich dich gerne ein für Anfang nächstes Jahr dich einmal mit unserer Rechtsabteilung eine halbe St. an den Tisch zu setzen, wir haben eine da unser Unternehmen ca 1500 Mitarbeiter umfasst und etwa 25 ± Zweigstellen hat es ist einfach Notwendig eine zu haben in der heutigen zeit vor allem seit dem Europa meinte das Internet müsse auf jeden Fall unter Kontrolle gebracht werden.

Letzteres ist nicht nur Absurd sondern längst seit Jahren Praxis, jeder Provider (wir auch) muss den Behörden eine Schnittstelle zur Verfügung stellen die sich mit einem sehr schnell zu bekommenden Beschluss an jeden User anhängen kann ( das geschieht öfter als du denkst) und alles kopiert was der/die jenige macht das ist seit 2000 schon so und es gibt in DE keinen Provider der das nicht hat im Gegenteil viele rüsten auf auf so genannte Black Boxen womit sich nicht nur 1 User mit lesen lässt sondern hunderte gleichzeitig natürlich alles nur um uns besser Dienstleistung anbieten zu können.

Na ja wer es glaubt…

Es mag sich nach Paranoia anhören aber wer sicher kommunizieren will sollte sich über Verschlüsselung Gedanken machen wobei eine Verschlüsselte Festplatte allerdings Beugehaft bringt wen man bei Problemen das Passwort nicht raus rückt.
GPGP oder S-Mime für Email sollte jeder kennen und auch einsetzen, und auch Anonymizer können gute Dienste leisten wobei man dort auf die Technik achten muss zb bei Tor Netzen müssen genügend Mix Kaskaden dazwischen sein da ansonsten mit wenig Aufwand noch immer die echte IP plus Route über die Kaskaden erfasst werden kann.
Wer glaubt das der Deutsche Beamten Apparat nur Deppen da sitzen hat der Irrt gewaltig, die welche ich bisher kennen gelernt habe (bei meiner Arbeit) waren fast alle sehr gut allerdings ging es dort so gut wie nie um Private PCs oder Netze das darf man nicht vergessen.

PS wenn du der Einladung Folge leisen möchtest schick mir deine Mail Adresse wenn möglich auch einen PGP Key ich mache dann einen Termin klar wir können zwar einen Kaffee trinken aber dem Termin selbst werde ich nicht wahrnehmen können da musst du dann alleine deine Fragen stellen ich kann dir auch nicht versprechen das du dort alles Erfährst was dich ggf Interessiert aber wir können uns beim Kaffee mit jemanden treffe der 8 Jahre für die DE Regierung gearbeitet hat, wen du mich für Paranoid hältst dann warte bis du mit dem gesprochen hast :smile:

MfG

Andre

ich habe darauf verzichtet weil man für das Posten in einem
öffentlich zugänglichen Forum eine Genehmigung benötigt
solange das Urteil nicht öffentlich oder in div
Berufungsverfahren ist.

Wo soll denn das bitte stehen? Natürlich darfst du ein Urteil veröffentlichen, auch wenn die Gegenseite in Berufung gegangen ist. Du musst nur die Namen der betroffenen Personen anonymisieren.

Es gibt z.Z also über den Jahreswechsel noch einige Dutzend
laufende Verfahren, in zwei davon sind wir als Firma selbst
mit rein gerutscht trotz passender Absicherung etc.

Blablabla… kann halt jeder behaupten.

Das alles ändert nichts an der Tatsache das wenn du ein Tool
wie Nessus benutzen willst zb als Dienstleister du dich
absichern musst, als Prvat Mensch darfst du das Tool zwar
besitzen jedoch nicht im sog. Öffendlichen Raum benutzen wobei
mit Öffendlich nicht nur das Netz gemeint ist auch das Wlan
deines Nachbarn ist wenn geschützt

Ja, aber hallo… Natürlich darfst du nicht das Netz deines Nachbarn scannen, wenn dir dieser nicht die Genehmigung dazu erteilt hat. Wie bist denn du drauf? Nochmal und langsam zum mitlesen: Du darfst Tools wie Nessus besitzen und benutzen, solange du sie in deinem eigenen Netzwerk benutzt oder solange du die Genehmigung des betreffonen Netzbetreibers hast.

Und ganz davon abgesehen macht §202c in keinster Weise irgendeine Unterscheidung zwischen „Prvat Mensch“ und Dienstleistern, es kommt auch nicht auf die Kompetenz drauf an, sondern nur auf deine ABSICHT.

Öffendlicher Raum mit

Noch sind die Räume öffen t lich, nicht öffendlich. Das tut ja weh, nachdem du das jedesmal falsch schreibst.

Hier mal einige Links die du dir auch ansehen solltest wenn du
schon alles in frage stellst :smile: (was ja prizipiell zu
begrüssen ist):

Und wo in deinen Links steht jetzt, dass man Nessus nicht im eigenen Netz oder als Dienstleister einsetzen darf, wenn man vom Netzbetreiber dazu berechtigt wurde?

Also nochmal:
Außer puren Behauptungen hast du bis jetzt nicht viel zu bieten gehabt. Weder konntest du ein Urteil nennen, wo jemand nach §202c verurteilt wurde, noch konntest du in irgendeiner Weise plausibel machen, dass der Einsatz von Nessus oder ähnlichen Tools in o.g. Weise strafbar wäre.

Das Bundesverfassungsgericht hat das in seinem Urteil ja klar gestellt, dass diese Arten der Nutzung nicht von §202c betroffen sind:

Guckst du:

 Auf der 
Grundlage des Vorbringens der Beschwerdeführer lässt sich aber nicht 
feststellen, dass die von ihnen beschriebenen Tätigkeitsfelder von 
§ 202c Abs. 1 StGB erfasst werden. Das Risiko strafrechtlicher 
Verfolgung ist mithin nicht gegeben. 

Zitat aus: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteil…

Und das ist vom BVerfG, und nicht von irgendeinem dämliche Forum, wo ohnehin keiner eine Ahnung hat.

So das muss reichen, den A.

Was soll reichen? Deine weiteren haltlosen Behauptungen?

B. Lade ich dich gerne ein für Anfang nächstes Jahr dich
einmal mit unserer Rechtsabteilung eine halbe St. an den Tisch
zu setzen

Bitte, gerne. Diese Firma mit so einer dilettantischen Rechtsabteilung würde ich doch liebend gern mal kennen lernen…

Hi
sende deine Kontaktdaten bitte an:

[email protected]

Ich schicke dir dann den Termin mit Anfahrt zu.

MfG

Andre

Hi,
was ist los wolltest du nicht vorbei kommen ?

du musst mir schon die Gelegenheit geben dir Daten zu zu senden ohne das geht es nicht.

du kannst deine erste mail einfach an [email protected] schicken es reicht ein simples Hallo
ich habe dann deine Mail Adresse und kann dir die Sachen zusenden.

Übrigens dein Link besagt nicht anderes als ich bereits geschrieben hatte, Technisches Personal darf Tools wie Nessus benutzen wenn es dies genügend belegen kann das fällt dann nicht unter den genannten Paragraph mit belegen sind neben allen Genehmigungen auch die Dokumentation gemeint.
Im Zweifelsfall ist der Ausführende in der Beweispflicht ist aber auch wurscht ich glaube eh nicht das du kommen wirst dazu bist du entweder zu jung (was ja kein Nachteil ist) oder doch nicht so sicher wie du dich verkaufen möchtest.

Wie gesagt die Chance ist da ergreifen musst du sie selbst.

MfG

Andre

Wie gesagt die Chance ist da ergreifen musst du sie selbst.

Ich glaube er hat einfach keine Lust, sich Deiner Agitation hier auszusetzen. Keine Deiner Quellen unterstreicht das was Du hier sagen willst. Viel Spaß in Deiner kleinen Welt, ich habe ebenfalls keine Lust darauf weiter einzugehen.