Netzwerk sicherheit

Hallo,

[…]

Und ganz davon abgesehen macht §202c in keinster Weise
irgendeine Unterscheidung zwischen „Prvat Mensch“ und
Dienstleistern, es kommt auch nicht auf die Kompetenz drauf
an, sondern nur auf deine ABSICHT.

Unabhängig von dem ganzen anderen Quatsch in diesem Thread ist gerade die Absicht des Nutzers *nicht* Bestandteil des Paragraphen. Das ist auch einer der Hauptkritikpunkte. D.h. es ist ein Gummiparagraph, der es erlaubt, Nutzer von Computern nahezu beliebig anzuklagen – und bei entsprechender Laune bzw. Motivation der Richter – auch zu verurteilen.

Der Paragraph gilt daher auch unter Juristen als Beispiel für ausgesprochen schlampige Gesetzgebung. Die Wikipedia verweist zu recht:

„In der Rechtswissenschaft wurde die Vorschrift als Straftatbestand „ohne erkennbaren ‚Unrechtskern‘“ bezeichnet.“

Das Staatsanwälte bisher keine Lust hatten, weiter zu ermitteln, muss ja nicht so bleiben oder in jedem Fall so sein.

Gruß

Fritze

Hi logarn
so kann man sich auch aus dem Staub machen, die Einladung steht aber weiterhin
der anon Mailer ist noch einige Tage gut ehe er verfällt.

Wie gesagt die Chance ist da ergreifen musst du sie selbst.

Ich glaube er hat einfach keine Lust, sich Deiner Agitation
hier auszusetzen. Keine Deiner Quellen unterstreicht das was
Du hier sagen willst. Viel Spaß in Deiner kleinen Welt, ich
habe ebenfalls keine Lust darauf weiter einzugehen.

Leider werde ich kaum jemanden aus unserer Firma dazu bekommen hier ein Offizielles Statement ab zu geben daher hatte ich angeboten das vor Ort an zu sehen und auch mit entsprechendem Fachpersonal ab zu klären.

Das eine ist zuhause in Theorien zu sitzen und sich eine bunte Welt malen, das andere täglich mit dem Mist arbeiten zu müssen der Unterschied zwischen Wunsch und Tatsächlicher Realität sieht leider oft anders aus als viele sich das wünschen.

Ich habe kein Problem damit das einer oder gerne auch mehrere bei uns rein schauen wir machen jede Woche 2 mal Führungen und mit etwas Vitamin B kann man auch mal nebenher was ansehen es nützt nur nichts darüber zu schreiben ich kann keine aktuellen Daten aus der Arbeit nehmen da ich meinen Job noch behalten möchte ich musste leider wie das üblich ist einen entsprechenden Vertrag unterzeichnen.

Und das div Klauseln in Verträgen eventuell Sittenwidrig sind kannst du ja mal jemandem erzählen der dann beim Arbeitsamt steht (auch so ein Wunsch und Echtes Leben Problem)

Ich verbleibe damit in meiner kleinen Welt und hoffe mal für euch das eure grosse nicht fürchterlich aus dem Rahmen fällt wen abseits der Theorie mal die Tatsachen vor der Tür stehen.

dennoch allen zusammen

Frohes Fest und guten Rutsch ins neue Jahr

Andre

die MAC Adresse wird bei einem Packet mitgeschickt (ist im Header des Physical Layers laut OSI-Modell). Der „Einbrecher“ muss nun erst einmal ein paar von Deinen Paketen die Du durch die Luft schickst abfangen und (mit etwas Wissen) die Mac-Adresse Deines Rechners ermitteln, was relativ einfach geht. Ich glaube die meisten Sniffer schreiben Dir schon automatisiert die MAC Adresse des Pakets hin. Dann brauchst Du ein kleines Programm oder eine andere Softwarelösung, welches einfach den Header (mit der MAC Adresse) in die akzeptierte abäbdert. Und schon ist er drin …

Das einzige, was mich bis heute interessiert hat ist der Fall, daß Du zu diesem Zeitpunkt ebenfalls mit der gleichen MAC Adresse im Netz bist. Theoretisch dürfte das nicht gehen. Allerdings habe ich das noch nie ausprobiert und weiß leider nicht, was dann passiert. Eine Möglichkeit ist, daß er dann nicht rein kommt, weil die MAC Adresse bereits „belegt“ ist oder aber das Netzwerk bricht zusammen …

Gruß Maddin