Ich bin Student und betreue nebenher seit einem Jahr das Netzwerk eines Architektenbüros, das wird mir mit 450 Euro im Monat vergütet. Hierfür stelle ich monatlich eine Rechnung ohne die Angabe von MwSt.
Ich habe mich im Vorfeld darüber informiert, ob ich ein Gewerbe anmelden muss, und bin zu dem Entschluss gekommen, dass ich es nicht muss.
Jedoch habe ich mich jetzt wieder verunsichern lassen und wollte mal hier nachfragen?
Muss ich für meine Tätigkeit ein Gewerbe anmelden?
Vielen Dank,
Peter Jordan
Ja.
Hi Peter,
Ich habe mich im Vorfeld darüber informiert, ob ich ein
Gewerbe anmelden muss, und bin zu dem Entschluss gekommen,
dass ich es nicht muss.
Du kennst den §18 EStG: http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html ?
Der hiesige Klassiker: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php
Muss ich für meine Tätigkeit ein Gewerbe anmelden?
Die Administration von Netzwerken fällt IMHO nicht in die Kategorie Freiberuf, daher halte die Anmeldung eines Gewerbes für angeraten.
Ein Mini-Job kommt nicht in Frage?
Ulrich
Ein Mini-Job kommt nicht in Frage?
Nein
wie müsste ich mein Gewerbe bezeichnen?
Ulrich
Hi Peter,
wie müsste ich mein Gewerbe bezeichnen?
Mal ganz unspektakulär: Peter Jordan Network-Service (oder so ähnlich), such dir was aus:wink:
Als Zweck könnte „Betreuung von PC Netzwerken“ eingetragen werden. Eventuell baust du noch „Handel mit Software/Hardware“ ein.
IMHO mußt du noch aufpassen, daß du nicht dem Handwerk „verfällst“. Siehe: http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/recht… und Kommunikationsbereich
und http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/recht…
So ungefähr könnte das aussehen.
Ulrich
Hi Peter,
wie müsste ich mein Gewerbe bezeichnen?
Mal ganz unspektakulär: Peter Jordan Network-Service (oder so
ähnlich), such dir was aus:wink:
Hmm IT-Services ginge wohl auch
Als Zweck könnte „Betreuung von PC Netzwerken“ eingetragen
werden. Eventuell baust du noch „Handel mit Software/Hardware“
ein.
IMHO mußt du noch aufpassen, daß du nicht dem Handwerk
„verfällst“. Siehe:
dem Handwerk werde ich nicht verfallen
Vielen Dank,
PJ
Noch eine Frage,
muss ich das Gewerbe für 2007 (also rückwirkend) anmelden (und gibt es dann irgendwelche Probleme), oder ab 2008?
Danke,
PJ
Hi Peter,
Hmm IT-Services ginge wohl auch
In geschäftlichen Dokumenten nein. Da muß dein Vor- und Zuname enthalten sein, nebst einer Phantasiebezeichnung.
Also: „IT-Services Peter Jordan“ oder „Peter Jordan IT-Services“
dem Handwerk werde ich nicht verfallen
Du nicht, aber das Ordnungsamt könnte das aufgrund von Nichtwissen anders sehen und dich dem Handwerk zuordnen. Dürfte nicht mehr passieren, ist aber nicht auszuschließen.
Das rückwirkende Anmelden wird weiter oben besprochen.
Ulrich
Hi Peter,
Hmm IT-Services ginge wohl auch
In geschäftlichen Dokumenten nein. Da muß dein Vor- und Zuname
enthalten sein, nebst einer Phantasiebezeichnung.
Also: „IT-Services Peter Jordan“ oder „Peter Jordan
IT-Services“
Kann ich als Angemeldete Tätigkeit auch einfach nur „IT-Services“ angeben?
Das rückwirkende Anmelden wird weiter oben besprochen.
Also kann ich als beginn der angemeldeten tätigkeit auch den 01.01.2007 angeben?
Ulrich
Hi Peter,
Kann ich als Angemeldete Tätigkeit auch einfach nur
„IT-Services“ angeben?
Wenns denen reicht…
Also kann ich als beginn der angemeldeten tätigkeit auch den
01.01.2007 angeben?
Örgs, schau mal hier: /t/gewerbeanmeldung-rueckwirkend-wie-lange/3178292
12 Monate rückwrkend? Ohne Sanktionen? Keine Ahnung, das wissen die Profis hier besser.
Ulrich
In geschäftlichen Dokumenten nein. Da muß dein Vor- und Zuname
enthalten sein, nebst einer Phantasiebezeichnung.
Also: „IT-Services Peter Jordan“ oder „Peter Jordan
IT-Services“
Kann auch OPhantasie name sein und drunter stehen Inhaber Pter Jordan
dem Handwerk werde ich nicht verfallen
Das wird sich nicht allzulange vermeiden lassen. Ein Gericht prüft gerade den Antrag auch Admins in die IHK aufzunehmen und dann wirds teuer.
Du nicht, aber das Ordnungsamt könnte das aufgrund von
Nichtwissen anders sehen und dich dem Handwerk zuordnen.
Dürfte nicht mehr passieren, ist aber nicht auszuschließen.
Ist sehr unwahrscheinlich. Tip am Rande eine Gewerbeanmeldung schadet nie und außerdem liegt der Freibetrag bei 7600 paar zerquetschte €. Problematisch könnte sein, dass du selbständiger mit nur einem Auftraggeber bist. Musst dich also von der Rentenpflicht der LVA befreien lassen, außer du möchtest die gern weiter bezahlen. Dafür gibt es ein Formular auf der LVA Homepage.