Neue defekte Festplatte reparieren?

Hallo

Ist der Hersteller oder Verkäufer einer neuen Festplatte gezwungen diese zu reparieren oder kann er sie gleich ohne Reparaturversuch entsorgen und dadurch den Kauf wandeln?

Was ist wenn deren Daten (z.B. Privatvideos)danach in der Öffentlichkeit (Internet) auftauchen?

Ciao
Wolfgang

Hallo

auch hallo

Ist der Hersteller oder Verkäufer einer neuen Festplatte
gezwungen diese zu reparieren oder kann er sie gleich ohne
Reparaturversuch entsorgen und dadurch den Kauf wandeln?

Der Verkäufer kann im Gewährleistungszeitraum entscheiden, welche Art der Nachbesserung er wählt. Erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch kann der Käufer bestimmen wie nach gebessert oder gewandelt werden soll, solange es Wirtschaftlich sinnvoll ist.

Was ist wenn deren Daten (z.B. Privatvideos)danach in der
Öffentlichkeit (Internet) auftauchen?

Wenn die von der Festplatte stammen hat wohl jemand die Sorgfaltpflicht nicht so genau genommen und der Käufer könnte eine Anzeige aufgeben und ggf. Schadensersatz vordern, wenn er den Sachverhalt und Schaden beweisen kann.

Falsch
Hallo,

Der Verkäufer kann im Gewährleistungszeitraum entscheiden,
welche Art der Nachbesserung er wählt. Erst nach dem zweiten
erfolglosen Versuch kann der Käufer bestimmen wie nach
gebessert oder gewandelt werden soll, solange es
Wirtschaftlich sinnvoll ist.

das ist völlig falsch. Die Art der Nachbesserung kann der Käufer bestimmen. Nach dem zweiten erfolglosen Versuch der Nachbesserung stehen ihm weitere Rechte zu.

Gruß

S.J.

Hallo,

Ist der Hersteller oder Verkäufer einer neuen Festplatte
gezwungen diese zu reparieren oder kann er sie gleich ohne
Reparaturversuch entsorgen und dadurch den Kauf wandeln?

der Hersteller ist in der Regel zu gar nichts gezwungen, da der Käufer keinen Vertrag mit diesem hat. Der Verkäufer muss in der vom Käufer zu bestimmenden Art nachbessern. Allerdings dürfte die Reparatur einer Festplatte nur mit einem enormen wirtschaftlichen Aufwand verbunden sein, so dass ein Austausch zulässig sein dürfte.

Was ist wenn deren Daten (z.B. Privatvideos)danach in der
Öffentlichkeit (Internet) auftauchen?

Das wäre nicht gut. Allerdings ist es so, dass Firmen, die vertrauliche Daten auf ihren Platten haben, defekte Platten vernichten, auch wenn noch Garantie oder Gewährleistung darauf besteht. Das ist der Preis, den man für 100%ige Datensicherheit bezahlt.

Gruß

S.J.

Nachgehakt
Danke zunächst mal.

Wäre es möglich, das sofern Totalschaden z.B. durch Werkstatt (PC-Shop) diagnostiziert wurde, die Daten auf der Platte durch einen privaten „PC-Experten“ retten zu lassen oder würde dies nachträglich zum Verlust der ges. Garantie- und Gewährleistungsansprüche führen?
Hintergrund: Discounter lassen Festplatten wohl grundsätzlich gar nicht reparieren und vernichten die Geräte, damit aber auch alle Daten, die man dringend brauchen könnte.

Ciao
Wolfgang

Hallo,

Wäre es möglich, das sofern Totalschaden z.B. durch Werkstatt
(PC-Shop) diagnostiziert wurde, die Daten auf der Platte durch
einen privaten „PC-Experten“ retten zu lassen oder würde dies
nachträglich zum Verlust der ges. Garantie- und
Gewährleistungsansprüche führen?

sofern die Platte nicht geöffnet wird, ist das kein Problem. Muss die Platte zur Datenrettung geöffnet werden, sollte man das im Vorwege klären.

Hintergrund: Discounter lassen Festplatten wohl grundsätzlich
gar nicht reparieren und vernichten die Geräte, damit aber
auch alle Daten, die man dringend brauchen könnte.

Das halte ich für ein Gerücht. Auch Discounter kippen defekte Produkte bei ihrem Vorlieferanten vor die Tür und erwarten Austausch oder Gutschrift.

Gruß

S.J.

Hallo,

sofern die Platte nicht geöffnet wird, ist das kein Problem.
Muss die Platte zur Datenrettung geöffnet werden, sollte man
das im Vorwege klären.

aber generell hat man keinen Anspruch darauf, oder?
Z.B. Reparatur nicht möglich, Händler kann Ersatzgerät besorgen, macht Rückabwicklung mit Hersteller, Hersteller verweigert, die Daten auf der Platte herauszugeben, weil ihm die Platte, bzw. das alte Gerät zusteht.

Kann der Kunde sich da wehren, oder hat er einen Anspruch auf seine Daten? Die Platte ist ja ganz, und nur weil das Gerät mangels Ersatzteilen nicht reparierbar ist, ist ja nicht die Schuld des Kunden.

Zumindest bei einem Gerät von 1,% J. müsste es doch eine Pflicht des Herstellers geben noch Ersatzteile zu liefern.

Wenigstens beginnt die Garantiezeit neu zu laufen, was allerdings auch nicht wirklich weiterhilft :frowning:
/t/nacbesserung-und-gewaehrleistung/4840089/4

Wäre echt wichtig für mich. Allerdings bin ich dir auch nicht böse, wenn du speziell mir nicht helfen willst :wink:

ms

Hallo,

aber generell hat man keinen Anspruch darauf, oder?

nein.

Z.B. Reparatur nicht möglich, Händler kann Ersatzgerät
besorgen, macht Rückabwicklung mit Hersteller, Hersteller
verweigert, die Daten auf der Platte herauszugeben, weil ihm
die Platte, bzw. das alte Gerät zusteht.

so sieht es aus.

Kann der Kunde sich da wehren, oder hat er einen Anspruch auf
seine Daten? Die Platte ist ja ganz, und nur weil das Gerät
mangels Ersatzteilen nicht reparierbar ist, ist ja nicht die
Schuld des Kunden.

Ich sehe da keine Rechtsgrundlage.

Zumindest bei einem Gerät von 1,% J. müsste es doch eine
Pflicht des Herstellers geben noch Ersatzteile zu liefern.

Das geht m.E. an der Problemstellung vorbei.

Wenigstens beginnt die Garantiezeit neu zu laufen, was
allerdings auch nicht wirklich weiterhilft :frowning:
/t/nacbesserung-und-gewaehrleistung/4840089/4

Die hier geäußerte Meinung teile ich nicht.

Gruß

S.J.

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Hallo,

Wenigstens beginnt die Garantiezeit neu zu laufen, was
allerdings auch nicht wirklich weiterhilft :frowning:
/t/nacbesserung-und-gewaehrleistung/4840089/4

Die hier geäußerte Meinung teile ich nicht.

Die Aussage stammt aus einem Infoblatt der IHK Saarland, daher ging ich davon aus, dass sie zutrifft:
http://cms.ihksaarland.de/ihk-saarland/Integrale?SID…
Seite 7

ms

Hallo,

http://cms.ihksaarland.de/ihk-saarland/Integrale?SID…

Da finde ich nichts bezüglich Garantieverlängerung oder -neubeginn.
Kann es sein, dass hier wieder mal jemand Garantie und Sachmangelhaftung verwechselt?
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

Kann es sein, dass hier wieder mal jemand Garantie und
Sachmangelhaftung verwechselt?

dass mir das passierte, denn der Unterschied ist mir definitiv geläufig.
Besonders peinlich, wiel ich andere oft auf den Unterschied hinweise :wink:

Vermutlich hat sich der Fehler eingeschlichen, weil ich zuvor meine Garantiebedingungen angesehen hatte und viel in Sachen Garantie googelte.

Danke für die Korrektur!

Hi,

was mir gerade in den Sinn kommt.
Da die freiwillig zugesicherten Garantiebedingungen vertraglich ja ebenfalls bindend sind, warum können dann die Verjährungsfristen für Garantiezusagen nicht angewandt werden?

ms

Hallo,

was mir gerade in den Sinn kommt.
Da die freiwillig zugesicherten Garantiebedingungen
vertraglich ja ebenfalls bindend sind, warum können dann die
Verjährungsfristen für Garantiezusagen nicht angewandt werden?

Ianal, also nur eine mir logisch erscheinende Antwort:
Sachmangelhaftung bezieht sich auf Mangelfreiheit beim Kauf. Die Frist hierbei bezieht sich auf Entdeckung und Geltendmachen des Mangels. Wenn ein Produkt kurz vor Ablauf der Frist reklamiert würde, könnte bei Fehlschlagen der Nachbesserung nicht erneut reklamiert werden. Das will man verhindern, deshalb Neustart der Frist nach erfolgter Nachbesserung. Wohlgemerkt: es geht hier ja immer um Mangelfreiheit beim Kauf (genauer: beim Gefahrenübergang), nicht um eine minimale Haltbarkeit (die trotzdem im Einzelfall einen Mangel darstellen kann).
Die Garantie bezieht sich im allgemeinen auf eine Mindestnutzungsdauer des Produktes. Wenn es vorher kaputtgeht, wird es repariert / ersetzt. Warum sollte aber diese garantierte Nutzungsdauer danach wieder von vorne beginnen? Das Produkt wurde doch bereits benutzt und der Kunde hätte durch den Ausfall einen tatsächlichen Zugewinn. Also verlängert sich die Garantiezeit nur um die Zeit, in der das Produkt nicht zur Verfügung stand.
Grundsatz ist also in beiden Fällen: der Kunde soll so gestellt werden, wie wenn der Mangel / Defekt nicht aufgetreten wäre. Nicht schlechter, aber auch nicht besser.
Aber, wie gesagt: ianal.
Gruß
loderunner

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Hallo,

Also

verlängert sich die Garantiezeit nur um die Zeit, in der das
Produkt nicht zur Verfügung stand.

vielen Dank, dann passt es.

ms