Hallo, ich habe aus 1. Ehe einen Doppelnamen, den ich jetzt fast 15 Jahre habe.
Ich habe jetzt vor ein 2. Mal zu heiraten.
Bisher habe ich nach der Scheidung noch den Doppelnamen aus erster Ehe.
Ich kann den angeheirateten Namen aus erster Ehe weiterhin behalten und mit in die neue Ehe nehmen, oder ich nehme wieder einen Doppelnamen an, meinen Geburtsnamen und dann den Namen des neuen Mannes.
Alle Änderungen sind mit Kosten verbunden.
Was würdet ihr tun?