Neuer AlG-Antrag nach 8-wöchiger Arbeit?

Hallo Leute,
bin seit einem halben Jahr arbeitslos. Habe jetzt von einem früheren Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, für 8 Wochen bei ihm zu arbeiten (was ich natürlich annehmen werde). Jetzt die Frage: muss ich dann einen ganz neuen Arbeitslosengeldantrag stellen, mit allen notwendigen Unterlagen oder greift das AA auf die ja noch bestehende Akte zurück??

Vielen Dank im Voraus, Nina

Beides.

Du musst dich abmelden und kannst bei der Abmeldung bereits ankündigen, daß du jetzt schon weißt, daß du in 8 Wochen wieder da bist.

alles weitere erklärt dir dann der Sachbearbeiter.

gruss

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Hallo Nina,

ich kann dir nur sagen, wie’s bei mir war:

nachdem ich drei Monate arbeitslos war, erhielt ich einen Zeitvertrag, nachdem diese ohne weitere Verlängerung nach 9 Monaten abgelaufen war, habe ich zwei Wochen vor Ende des Vertrages bei meinem AA vorgesprochen, musste auch neu die Leistungen beantragen (schließlich hatte sich ja auch im Einkommen was verändert), die Bewilligung und alles andere lief aber sehr schnell und unproblematisch.

Also im Grunde: ja, du musst neu beantragen - aber das Bewilligungsverfahren läuft offensichtlich etwas problemloser… (außerdem war ich aber auch die Zeit während der befristeten Anstellung arbeitssuchend gemeldet. Das macht wohl noch mal einen Unterschied…).

Gruß
Demenzia

Ja.
Hallo!

bin seit einem halben Jahr arbeitslos. Habe jetzt von einem
früheren Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, für 8 Wochen
bei ihm zu arbeiten (was ich natürlich annehmen werde). Jetzt
die Frage: muss ich dann einen ganz neuen
Arbeitslosengeldantrag stellen, mit allen notwendigen
Unterlagen oder greift das AA auf die ja noch bestehende Akte
zurück??

Nach einer Unterbrechung der Arbeitslosigkeit von > 6 Wochen ist immer eine neue persönliche Arbeitslosmeldung sowie die Stellung eines neuen Antrages (hier: Wiederbewilligungs-(WB-)Antrag) mitsamt Arbeitsbescheinigung, etc., nötig.
Vgl. hierzu auch § 122 Abs. 2 Nr. 1 SGB III:
"_(2) Die Wirkung der Meldung erlischt

  1. bei einer mehr als sechswöchigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit_ ".

Im Übrigen wird natürlich auf die bereits bestehende Akte zurückgegriffen.

Bitte beachte, dass Du während der Zeit der befristeten achtwöchigen Arbeitsaufnahme auch weiterhin arbeitsuchend gemeldet bleiben musst, sonst gibt’s danach 'ne einwöchige Sperrzeit.

Gruß
Liza

danke
Danke für eure Antworten, habe ehrlich gesgt gehofft, um einen neuen Antrag herumzukommen.
Hoffe, dass ich schnellstmöglich bei meiner Sachbearbeiterin einen Termin bekommen kann, was gar nicht immer so einfach ist (muss man erst bei der Hauptstelle anrufen, erklären, was eigentlich los ist, die leitet es dann an die Nebenstelle weiter zu meiner Sachbearbeiterin, irgendwann nach einer Woche bekomme ich dann einen Brief, dass ich wiederum eine Woche später erst einen Termin habe).

Liebe Grüße, Nina