Neuer AV bei Umfirmierung?

Hallo,

angenommen eine Firma wechselt den Namen (und geht gleichzeitig aus einem Fanchise- in ein eigenständiges Unternehmen über), muss diese Firma dann den Frauen in Mutterschutz einen neuen Vertrag vorlegen?
Erfolgt das direkt bei der Umfirmierung oder erst, wenn der Erziehungsurlaub vorbei ist?

Was gäbe es für Folgen, wenn im Erziehungsurlaub kein neuer Vertrag abgeschlossen wird? Besteht dann die Beschäftigung noch fort?

Vielen Dank,
Sonja

Hallo,

Hallo,

angenommen eine Firma wechselt den Namen (und geht
gleichzeitig aus einem Fanchise- in ein eigenständiges
Unternehmen über), muss diese Firma dann den Frauen in
Mutterschutz einen neuen Vertrag vorlegen?

Nein, der alte gilt weiter.

Erfolgt das direkt bei der Umfirmierung oder erst, wenn der
Erziehungsurlaub vorbei ist?

Was gäbe es für Folgen, wenn im Erziehungsurlaub kein neuer
Vertrag abgeschlossen wird? Besteht dann die Beschäftigung
noch fort?

Ja, BGB §613a

Vielen Dank,

Bitte

Sonja

Michael

Ja, BGB §613a

Hallo,

eher kein § 613a BGB.

Der Inhaber wechselt wohl gar nicht, nur die „Firma“ (= nach HGB der Name)und ein Franchiser ist auch ein selbständiges Unternehmen (und keine Zweigestelle des Franchisegebers).

Will heißen: Der Arbeitgeber bleibt derselbe, er heißt nur anders. Daher erst recht keine neuen Verträge erforderlich.

Grüße
EK