Probezeit

Hat der MA eine Wahl?
Hi!

Der ursprüngliche Vertrag hatte eine Probezeit, die erst NACH dem 01.10. abläuft.
Somit könnte die Verweigerung der Unterschrift eine Kündigung innerhalb der Probezeit nach sich ziehen, da man dafür keinen Grund braucht…

Passieren sollte aber nichts.
Auch, wenn ich hier noch lange nicht einen Betriebsübergang nach §613a BGB sehe, bleiben bei einer einfachen Umfirmierung die Rechte und Pflichten natürlich gewahrt.
Ein neuer Vertrag wäre überflüssig, der Kündigungsschutz nach KSchG beginnt nach 6 Monaten (egal, ob eine Probezeit vereinbart ist), und die verkürzte Kündigungsfrist von idR. 2 Wochen in Zusammenhang mit einer Probezeit greift eh nur max. 6 Monate.

Mal ein ähnlicher Fall aus dem Archiv
/t/neuer-av-bei-umfirmierung/4250103

Viele Grüße
Guido

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