man hat einen arbeitsvertrag zum 01.05 bekommen mit einer probezeit von 6 monaten, nun muss der Vertrag nach 5 monaten erneuert werden bzw. umgeschrieben werden auf eine andere gesellschaft. alles bleibt gleich nur die adresse der firma ändert sich und daher auch einen neuen vetrag. es hat wohl keine bedeutung für einen hat man gesagt. alles bleibt gleich! auch der vertrag ist der selbe, nur ebent mit der neuen firmenadresse und dem neuen anfangsdatum 01.10. nun ist die probezeit auch wieder 6 monate, ist das so ok wenn man das so machen würde?
so hat doch die firma plötzlich aus 6 monaten fast ein jahr probezeit daraus gemacht!
das ganze sollte dann für alle angestellten gelten, also alle müssen mit machen.
§ 613a BGB befragen zu Deinem Gedanken. In dem Fall dürfte es sich um einen Betriebsübergang handeln. Damit würde der Betrieb in die Rechte und Pflichten des Vorbetriebes eintreten.
Insofern wäre auch kein neuer Arbeitsvertrag nötig gewesen, dass doch einer geschlossen wurde steht nicht der Tatsache entgegen, dass eine Probezeit nunmal nur 6 Monate dauern darf.
…ja alles bleibt gleich! nur die anschrift geht von belgien in die schweiz und wird von einer gmbh zu einer ag.
beide adressen bleiben weiter vorhanden.
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Der ursprüngliche Vertrag hatte eine Probezeit, die erst NACH dem 01.10. abläuft.
Somit könnte die Verweigerung der Unterschrift eine Kündigung innerhalb der Probezeit nach sich ziehen, da man dafür keinen Grund braucht…
Passieren sollte aber nichts.
Auch, wenn ich hier noch lange nicht einen Betriebsübergang nach §613a BGB sehe, bleiben bei einer einfachen Umfirmierung die Rechte und Pflichten natürlich gewahrt.
Ein neuer Vertrag wäre überflüssig, der Kündigungsschutz nach KSchG beginnt nach 6 Monaten (egal, ob eine Probezeit vereinbart ist), und die verkürzte Kündigungsfrist von idR. 2 Wochen in Zusammenhang mit einer Probezeit greift eh nur max. 6 Monate.
dass doch einer geschlossen wurde steht nicht der Tatsache
entgegen, dass eine Probezeit nunmal nur 6 Monate dauern darf.
Das steht genau wo?
nirgendwo. Aber was bringt eine Verlängerung der Probezeit, wenn nach 6 Monaten ggf. voller Kündigungsschutz besteht und die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten sind?
Aber was bringt eine Verlängerung der Probezeit,
wenn nach 6 Monaten ggf. voller Kündigungsschutz besteht und
die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten sind?
Das kommt darauf an, was sonst noch an eine Probezeit geknüpft ist (z.B. eine Gehaltserhöhung, ein Aufstieg, etc. pp.).
Mir ging es einfach darum, dass die Aussage an sich einfach nur völliger Unsinn ist…
nur die anschrift geht von belgien
in die schweiz und wird von einer gmbh zu einer ag.
Und wie kommst du drauf, dass da deutsches Arbeitsrecht
zutrifft?
…stimmt, darüber hab ich noch gar nicht nachgedacht! das kommt wohl daher das alle angestellten, einschließlich chef, deutsche sind und sie auch alle in deutschland arbeiten.