Probezeit

Hallo Ihr Lieben,

ich hab da mal so einen gedanken:smile:

man hat einen arbeitsvertrag zum 01.05 bekommen mit einer probezeit von 6 monaten, nun muss der Vertrag nach 5 monaten erneuert werden bzw. umgeschrieben werden auf eine andere gesellschaft. alles bleibt gleich nur die adresse der firma ändert sich und daher auch einen neuen vetrag. es hat wohl keine bedeutung für einen hat man gesagt. alles bleibt gleich! auch der vertrag ist der selbe, nur ebent mit der neuen firmenadresse und dem neuen anfangsdatum 01.10. nun ist die probezeit auch wieder 6 monate, ist das so ok wenn man das so machen würde?
so hat doch die firma plötzlich aus 6 monaten fast ein jahr probezeit daraus gemacht!

das ganze sollte dann für alle angestellten gelten, also alle müssen mit machen.

wie gesagt nur so ein gedanke :smile:

vielen dank für ein paar gedankenhilfen

gruß
mtb

§ 613a BGB befragen zu Deinem Gedanken. In dem Fall dürfte es sich um einen Betriebsübergang handeln. Damit würde der Betrieb in die Rechte und Pflichten des Vorbetriebes eintreten.
Insofern wäre auch kein neuer Arbeitsvertrag nötig gewesen, dass doch einer geschlossen wurde steht nicht der Tatsache entgegen, dass eine Probezeit nunmal nur 6 Monate dauern darf.

[MOD] Vollzitat gelöscht

Hi!

ALLES bleibt gleich bis auf die Anschrift?
Auch die Firma?

VG
Guido

Probezeitdauer geht noch viel länger als 6 Monate!
Hi!

dass doch einer geschlossen wurde steht nicht der Tatsache
entgegen, dass eine Probezeit nunmal nur 6 Monate dauern darf.

Das steht genau wo?

Gruß
Guido

…ja alles bleibt gleich! nur die anschrift geht von belgien in die schweiz und wird von einer gmbh zu einer ag.
beide adressen bleiben weiter vorhanden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hat der MA eine Wahl?
Hi!

Der ursprüngliche Vertrag hatte eine Probezeit, die erst NACH dem 01.10. abläuft.
Somit könnte die Verweigerung der Unterschrift eine Kündigung innerhalb der Probezeit nach sich ziehen, da man dafür keinen Grund braucht…

Passieren sollte aber nichts.
Auch, wenn ich hier noch lange nicht einen Betriebsübergang nach §613a BGB sehe, bleiben bei einer einfachen Umfirmierung die Rechte und Pflichten natürlich gewahrt.
Ein neuer Vertrag wäre überflüssig, der Kündigungsschutz nach KSchG beginnt nach 6 Monaten (egal, ob eine Probezeit vereinbart ist), und die verkürzte Kündigungsfrist von idR. 2 Wochen in Zusammenhang mit einer Probezeit greift eh nur max. 6 Monate.

Mal ein ähnlicher Fall aus dem Archiv
/t/neuer-av-bei-umfirmierung/4250103

Viele Grüße
Guido

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Hallo,

dass doch einer geschlossen wurde steht nicht der Tatsache
entgegen, dass eine Probezeit nunmal nur 6 Monate dauern darf.

Das steht genau wo?

nirgendwo. Aber was bringt eine Verlängerung der Probezeit, wenn nach 6 Monaten ggf. voller Kündigungsschutz besteht und die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten sind?

Gruß

S.J.

Hi!

Aber was bringt eine Verlängerung der Probezeit,
wenn nach 6 Monaten ggf. voller Kündigungsschutz besteht und
die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten sind?

Das kommt darauf an, was sonst noch an eine Probezeit geknüpft ist (z.B. eine Gehaltserhöhung, ein Aufstieg, etc. pp.).

Mir ging es einfach darum, dass die Aussage an sich einfach nur völliger Unsinn ist…

VG
Guido

Deutsches Arbeitsrecht?

nur die anschrift geht von belgien
in die schweiz und wird von einer gmbh zu einer ag.

Und wie kommst du drauf, dass da deutsches Arbeitsrecht zutrifft?

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nur die anschrift geht von belgien
in die schweiz und wird von einer gmbh zu einer ag.

Und wie kommst du drauf, dass da deutsches Arbeitsrecht
zutrifft?

…stimmt, darüber hab ich noch gar nicht nachgedacht! das kommt wohl daher das alle angestellten, einschließlich chef, deutsche sind und sie auch alle in deutschland arbeiten.

hallo guido,

nun den vertrag muss wohl unterschrieben werden, die probezeit des alten vertrag läuft ja noch…

aber wie ist es denn nun, sind es 2x 6 monate oder nicht…,hab jetzt ein wenig den überblick verloren…:smile:

…und wie oben schon mal erwähnt wurde, gilt das deutsche arbeitsrecht…?

lieben gruß

mtb

Hi!

aber wie ist es denn nun, sind es 2x 6 monate oder
nicht…,hab jetzt ein wenig den überblick verloren…:smile:

Hängt an der Probezeit irgendeine besondere Vereinbarung?

…und wie oben schon mal erwähnt wurde, gilt das deutsche
arbeitsrecht…?

Ist der Tätigkeitsort ständig in Deutschland?

VG
Guido

Hängt an der Probezeit irgendeine besondere Vereinbarung?

nein, wie gesagt es ist der gleiche vertrag! nur die adresse ist geändert!

Ist der Tätigkeitsort ständig in Deutschland?

ja, vertraglich so geregelt das es nur die brd ist!

VG
Guido

gruß
mtb

Hi!

nein, wie gesagt es ist der gleiche vertrag! nur die adresse
ist geändert!

Dann bleibt es in jedem Fall bei der Probezeit (selbst eine längere Probezeit würde nichts ändern)

ja, vertraglich so geregelt das es nur die brd ist!

Dann greift auch das deutsche Arbeitsrecht

VG
Guido

vielen dank für eure hilfe und anregungen!

meine/unsere gedanken haben dazu geführt das es neue verträge mit den angepassten probezeiten gibt, in dem oben gedachten fall dann nur noch 1 monat!

noch einmal vielen dank dafür

gruß
mtb