Schwarzkopierer sind Vergeher
Hallo,
zunächst einmal ein paar klärende Dinge. Der Bergriff „Raubkopie“ ist irgendwann der Propaganda-Abteilung einer Softwarefirma entsprungen.
Einen Raub begeht nach StGB §249 jemand, der
mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Bitteschön: Unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib und Leben! Davon kann beim vervielfältigen von Daten oder Musik keine Rede sein! Man kann darüber streiten, ob überhaupt etwas weggenommen wird. Das Original ist ja noch da.
Auch von einem Verbrechen kann hier nicht gesprochen werden, da dieses ein Strafmaß von *mindestens* einem Jahr vorraussetzt, alles andere sind lediglich Vergehen (Siehe StGB, § 12 II).
Also: Schwarzkopierer sind Vergeher! Hört sich doch schon ganz anders an.
Nun zu den CDs (Compact Disk – Digital Audio). Was sich eine Compact Disk nennen will, muss dem gemeinsamen „RedBook“ Standard der Firmen Philips und Sony genügen. Keine einzige kopiergeschützte Plastikscheibe tut das. Darum dürfen sie auch das bekannte „Compact Disk“ Logo nicht tragen. Es hat ebenfalls zur Folge, dass gerade ältere Geräte, aber teilweise auch neuere Laufwerke z.B. in Autoradios, diese Plastikscheiben nicht lesen können.
Selbst wenn sie es können, ist die Qualität zugunsten eines „Kopierschutzes“ künstlich verschlechtert (redundante Daten, die der Fehlerkorrektur dienen, werden für den Kopierschutz genutzt).
Keine sehr attraktive Technik.
Seit der „Raubkopierer sind Verbrecher“ Kampagne bin ich abstinent was den Konsum von Filmen und Musik angeht. Ab und zu leihe ich mir eine DVD in der Videothek aus, das war’s. Musik kommt per livestream aus dem Internet (amerikanische College-Radiostationen sind sehr zu empfehlen) oder nach sorgfältiger Auswahl des Sender aus dem Radio. Außerdem habe ich eine umfangreiche CD Sammlung, die ich noch vollkommen legal in Ogg Vorbis umwandeln konnte.
Die Gesetzgebung bezüglich Rechteverwertung und die entsprechende Kundenfeindliche Technik in Form von "Digital Restrictions Management, für jeden Pups extra zahlen (sogar für frei empfangbare TV und Radiostationen darf man beim digitalen Kabel „Freischaltungsgebühren“ bezahlen), massiver Einschränkung der Nutzbarkeit, etc. haben mir auch den Kauf eines HDTV Beamers nebst Zubehör vermiest. Sollen sie sich den ganzen Schrott sonstwo hinstecken.
Ich kann nur emfpehlen, ähnlich zu verfahren. Der ganze Mist hat sich dann spätestens in ein paar Jahren erledigt.
Nun zu dem neuen Urheberrecht selbst. Den Wortlaut findet man unter http://www.bmj.bund.de/enid/2bc532d3d3bf4569b42c9e8e…
Dort liest man staunend: Das Gesetz hält an der Zulässigkeit der Privatkopie – auch im digitalen Bereich – fest und fasst das geltende Recht klarer. Auf eine Durchsetzung der Privatkopie gegen technische Schutzmaßnahmen des Verwerters wird verzichtet.
Da es in Zukunft keinerlei Inhalte ohne „technische Schutzmaßnahmen“ mehr geben wird, ist die Zulässigkeit der Privatkopie ein schlechter Witz. Es kommt aber noch schöner: Das Gesetz wird in Zukunft eine flexible Anpassung der Pauschalvergütung an den Stand der Technik gewährleisten.
Mit anderen Worten: Das kopieren von Musik und Filmen ist verboten, durch technische Maßnahmen verhindert und trotzdem soll an den Pauschalabgaben für Geräte und Leeren Medien (CDs, DVDs, etc.) festgehalten werden! Wenn das mal nicht eine Frechheit ist. Selbst wer seine Musik vorbei an der Rechteverwertungsindustrie selbst produziert zahlt pro Rohling an eben diese einen Obulus.
Schauen wir mal weiter: Der Entwurf sieht ferner Schrankenregelungen vor für die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven sowie für den Kopieversand auf Bestellung. Abgesehen vom äußerst miesen Schreibstil dürfte sich damit jegliches Bereitstellen von Musik und Filmen oder sonstigen digitalen Medien in öffentlichen Bibliotheken erledigt haben. Den bürokratischen, technischen und finanziellen Aufwand (DRM implementieren, Abrechnungssysteme einrichten, Geld an die Rechteverwertungsindustrie abdrücken) können sich die notorisch knappen Institutionen mit Sicherheit nicht erlauben. Willkommen in der „Wissensgesellschaft“!
Schön liest sich auch: Das Gesetz wurde in intensiven Beratungen mit den beteiligten Kreisen vorbereitet. Na, wer da die Nase vorn hatte, ist am Ergebnis unzweifelhaft zu sehen. Manch jemand ließ sich ja schon zu der Vermutung hinreißen, die Rechtverwerungsindustrie hätte den Gesetzesentwurf – wie es ja auch beim Bankenwesen üblich sein soll – gleich selbst geschrieben und in Mundgerechten Häppchen (vielleicht bei Austern und Kaviar im Rahmen eines netten „parlamentarischen Abends“) unter die Volksvertreter gebracht. Ich distanziere mich natürlich ausdrücklich von solchen Vermutungen.
Lustig ist dann die Kostenbetrachtung. Dort liest man Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. Das mag für die Einführung des Gesetzes selbst ja noch gelten. Aber die Damen und Herren sollten mal bei den Bibliotheken nachfragen.
Auch dem pauschalabzocken wird Tür und Tor weit geöffnet, denn Die Festlegung der Pauschalvergütung wird zukünftig nicht mehr durch den Gesetzgeber erfolgen. Soweit die Beteiligten neue Tarife aufstellen werden, wird dies Auswirkungen auf die Einzelpreise von Gerätetypen und Typen von Speichermedien haben. Herzlichen Dank auch!
Zu den einzelnen Paragraphen erspare ich mir Kommentare, sonst wird der Artikel hier zu lang. Aber eines möchte ich noch erwähnen: Paragraph 32c, der ist lustig: (1) Der Urheber hat Anspruch auf eine gesonderte angemessene Vergütung, wenn der Vertragspartner eine neue Art der Werknutzung nach § 31a aufnimmt, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart, aber noch unbekannt war. Typisch Juristen: Schwammig bis dorthinaus (was ist eine angemessene Vergütung?) und vorwegnahme einer Werknutzung, die zwar noch unbekannt ist, aber schonmal vertraglich geregelt wird.
Wenn jetzt noch die Erlaubnis kommt, dass die Rechteverwertungsindustrie Kompetenzen von Polizei und Staatsanwaltschat in sich vereinen darf, um einen Auskunftsanspruch gegenüber Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsdaten – die, wir erinnern uns, zum Schutz vor Terroranschlägen durchgeführt wird – von allen EU Bürgern zu erhalten, dann ist das die haarkleine Umsetzung der feuchten Träume der Industrie.
Kurzum: Ich halte von dieser Gesetzesnovelle rein gar nichts.
Gruß
Fritze