Von Hartz IV habe ich in den letzten 2 Tagen nichts gelesen, daher jetzt die neue Hiobsbotschaft (für die, die heute noch keine Zeitung gelesen haben oder sich keine mehr leisten können, dafür im Internet surfen).
Bei Hartz IV müssen die Erben von Langzeitarbeitslosen das gesammte Arbeitslosengeld II der letzten 10 Jahre zurückzahlen, es sei denn, daß Arbeitslosengeld II lag unter 1.700 Euro (steht nicht bei ob Jahr oder 10 Jahre). Fällt das Schulden-Erbe an den Lebenspartner (einschließlich Verwandte, die den Hilfebezieher bis zu seinem Tod gepflegt haben), so kann er/ so können sie noch einen Freibetrag von 15.500 Euro geltend machen.
Quelle: Bundespresseamt Berlin 16.8.2004
A.