Neues weltstrafgesetzbuch? wer hat es? verpasst?

hi ihr alle,

hoffe ich habe das passendste brett gefunden:

da sich nun ja die welt-anti-terror-allianz oder wie sie sich auch nennen mag, gegen den terror in der welt auflehnt, stellt sich mir die rein rechtliche grundlage.

in der schule lehrte man uns die allg. gewaltenteilung. eine schöne demokratische sache, wurde diese nun über board geworfen?

ich versuche es zu erklären:

der nato-vertrag sollte den buendnisfall hervorrufen, wenn ein natomitglied in den verteidigungsfall gerät. voraussetzung: kriegerischer angriff eines staates!

nun haben wir einen „angriff“ einer gruppe auf einen „staat“? stimmt denn das alles? wurde ein staat angegriffen? nein ich glaube kaum, denn:

a) existiert keine kriegserklärung gg. die usa
b) haben die usa niemanden den völkerrechtlichen krieg erklärt

nun stellt sich die frage, was die usa bekämpfen. sie nennen es alle krieg gg. den international aggierenden terror. wird da nicht die gruppe des herrn bin laden zum „staat“ gemacht um ihn mit einem „krieg“ anzugreifen? holt man deswegen das talibanregime (welches wohlweislich nicht legitime regierung ist) mit in das boot der „angreifer“ weil sie der gruppe unterschlupf gewähren?

das hiesse, al quaida und usama bin laden sind völkerrechtssubjekten, den staaten, gleichgestellt, denn nur so können sie mit einem krieg angegriffen werden.

stellen sich mir eine menge fragen:

  1. warum wird gg. terror eine neue strafe eingeführt? mir war so, also ob wir die haft- bzw. todesstrafen haben. steht krieg nun auch in den strafgesetzbüchern?

  2. seit wann gibt es kollektivstrafen wieder, das ein ganzes volk mit „krieg“ bestraft werden kann, obwohl wissentlich nur wenige das verbrechen begangen?

  3. warum entscheidet über die strafart die executive und nicht die justiz? wozu haben wir denn die gewaltenteilung in der demokratie, wenn sie in solch wichtigen entscheidungen per federstrich ausser kraft gesetzt wird?

  4. wird sich die us-army nach dem angriff darauf berufen, es war kein krieg, deshalb können ihre soldaten nicht mit kriegsverbrechen in den haag vor dem kriegsverbrechertribunal gerichtet werden. schiebt man sich hier die rechtlichen mittel wie man sie benötigt?

  5. seit wann ist auf anstiftung zum mord in den usa die todesstrafe ausgesetzt, m.E. nur für den direkten täter, die sind aber schon tot, oder?

  6. warum wurde dann die RAF nie wie sie wollte als kriegsverbrecher anerkannt, sondern als verbrecher, so konnten dt. gerichte über sie richten

!!!lasst euch das mal alles durch den kopf gehen!!!

also, wer mir konkrete antworten geben kann oder mit mir in einzelnen standpunkten diskutieren will und kann, ist willkommen. bitte keine beleidigungen und dumme bemerkungen, die werden sowieso vom mod gelöscht (hoffe ich!).

schönen geruhsamen abend im negativen frieden, weil kriegszustand fast latent

der showbee

Kleine Anmerkung

  1. wird sich die us-army nach dem angriff darauf berufen, es
    war kein krieg, deshalb können ihre soldaten nicht mit
    kriegsverbrechen in den haag vor dem kriegsverbrechertribunal
    gerichtet werden. schiebt man sich hier die rechtlichen mittel
    wie man sie benötigt?

So weit ich weiss liefern die Vereinigten Staaten sowieso (also auch nach einem Krieg) prinzipiell eigene Soldaten nicht an das Kriegsverbrechertribunal aus !Die Armee darf also ruhig behaupten es wäre ein Krieg gewesen

SAN

hallo showbee,
ich diskutiere nicht mit Dir… ich gebe Dir einfach mal ein paar Sternchen!!!
Grüße
Raimund

siehe Vietnam (Melay…ich weiß nicht mehr, wie man das schreibt), siehe Dresden, siehe…
Grüße
Raimund

NATO-Beschluss IST eindeutig : Krieg !!!

  1. wird sich die us-army nach dem angriff darauf berufen, es
    war kein krieg, deshalb können ihre soldaten nicht mit
    kriegsverbrechen in den haag vor dem kriegsverbrechertribunal
    gerichtet werden. schiebt man sich hier die rechtlichen mittel
    wie man sie benötigt?

So weit ich weiss liefern die Vereinigten Staaten sowieso
(also auch nach einem Krieg) prinzipiell eigene Soldaten nicht
an das Kriegsverbrechertribunal aus !Die Armee darf also ruhig
behaupten es wäre ein Krieg gewesen

…redet also nicht so’n Unsinn daher!

WAS soll eigentlich dieser totale Quatsch, hm ?

NATO und UNO binden Vertraege , ist kein Kindergarten wie hier :smile:

Bye
dizar

siehe Vietnam (Melay…ich weiß nicht mehr, wie man das
schreibt), siehe Dresden, siehe…
Grüße
Raimund

Beim Krieg gegen den Terror IST alles legal: Beschluss-Sache der NATO.

Eindeitige Rechtslage.

BASTA.

Bye
dizar

  1. warum wurde dann die RAF nie wie sie wollte als
    kriegsverbrecher anerkannt, sondern als verbrecher, so konnten
    dt. gerichte über sie richten

Mußte das jetzt sein?
Finde ich geschmacklos.
Gruß
Rainer

Unsinn bleibt unsinn…

Beim Krieg gegen den Terror IST alles legal: Beschluss-Sache
der NATO.

Eindeitige Rechtslage.

GÄHN!!!

Seit wann definiert die Nato das Kriegsrecht?

das Kriegsrecht wird durch die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konvention definiert. Alle NATO-Staaten haben diese Rechtsgrundsätze akzeptiert… und im kampf gegen den terror gelten auch diese Gesichtspunkte…

P.S.
Kommentare drauf kannst dir sparen, wir wissen in etwa, was von die kommen wird…
Mike

Gaehn…Nato definiert NICHT…stellt FEST! (owt)

IST NATO JETZT GLEICH UNO ??? owT

dizar

Zusammenhanglos , sinnlos …
…schlechter(imo) Post

I say hi…

Eine paar Fragen :
Hast du meinen Post gelesen?
Hast du meinen Post verstanden?

Wenn ja dann Frage ich mich warum du den Unfug hier gepostet hast .Ich mache hier die 100%ig richtige Feststellung dass die USA keine Kriegsverbrecher aus ihren eigenen Reihen ausliefern und sich damit die Krieg/nichtKrieg-Frage bezüglich der Kriegsverbrecher erübrigt und du drehst völlig ab ! Dies hatte überhaupt nichts mit der NATO oder der UNO zu tun ;nix mit Verträgen und nix damit ob der Momentane Angriff ein Krieg ist oder nicht !!! Was soll sowas?

NATO und UNO binden Vertraege , ist kein Kindergarten wie hier

Schön dass du das weisst vielleicht solltest du deine A-Bomben-Forderung mal mit den NATO- und UNO-Verträgen in Übereinstimmung bringen!!

See ya
SAN

Hi Showbee,

vorausgesetzt, es wäre tatsächlich möglich, eine neutrale Haltung einzunehmen, müsste man wohl zu folgenden Schlüssen kommen:

  1. Die völkerrechtliche Beurteilung, ob es sich bei den Ereignissen v. 11.09. um einen kriegerischen Akt handelt, ist nicht so einfach. Zwar haben Privatleute/eine NGO unter Verwendung von Flugzeugen nichtstaatlicher Unternehmen das nichtstaatliche WTC angegriffen - und diese Bilder sind uns durch die beinahe videoclipartige Dauerwiederholung von CNN endgültig ins Gedächtnis gebrannt worden - aber sie haben auch das Pentagon und somit den Staat USA angegriffen.

  2. Das Völkerrecht sieht für einen ‚gerechten Krieg‘ fünf Kriterien des jus ad bellum:

  • Der einzige legitime Grund für einen Krieg ist Notwehr, wobei es auch anerkannt ist, dass ein Staat einen Nachbarstaat vor feindlichen Übergriffen schützt
  • Ein Krieg muss von einer legitimen Autorität erklärt werden. Dies ist normalerweise die Regierung eines Staates. Laut Artikel 42 der Charta der Vereinten Nationen darf auch der UN-Sicherheitsrat einen Krieg anordnen, so er der Wahrung des Weltfriedens dient (merkwürdiges Paradoxon, nicht?).Privatpersonen oder Gruppen dürfen keinen Krieg erklären. Die Ausrufung des Jihad durch bin Laden ist damit in zweifacher Hinsicht unzulässig: erstens ist er eine Privatperson (Völkerrecht) und zweitens kein Mullah (und nur der darf lt. islamischen Recht einen Jihad erklären). Nach der amerikanischen Verfassung hat allein der Kongress das Recht, einen Krieg zu erklären. Allerdings wurde die Verfassung in diesem Punkt bereits 1950 außer Kraft gesetzt, als Truman ohne Kriegserklärung in Korea einmarschieren ließ. Seit dem 2. Weltkrieg haben die USA niemals mehr den Krieg erklärt. Nach dem ebenso unerklärten Vietnamkrieg wurde 1973 der War Powers Act erlassen, der dem Präsidenten allein die Möglichkeit zur Kriegserklärung gibt. Allerdings darf er nur 60 Tage lang kämpfen lassen, solange der Kongress keine nachträgliche Genehmigung gibt.
  • Die Entscheidung, in einen Krieg zu ziehen, muss mit einer ‚rechten Absicht‘ getroffen werden. Dies muss die Absicht sein, Frieden zu fördern oder wiederherzustellen. Rache oder wirtschaftliche Gründe sind keine legitimen Gründe.
  • Ein Krieg darf nur das letzte Mittel sein; alle nicht-militärischen Mittel müssen ausgeschöpft worden sein.
  • Schließlich muss ein Krieg eine vernünftige Aussicht auf Erfolg haben. Es ist unmoralisch, Zerstörung zu verursachen, wenn es keine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit gibt, das ‚gerechte Ziel‘ zu erreichen.

Das erste Kriterium scheint erfüllt zu sein, beim zweiten wird’s schon fragwürdig und die letzten drei sind effektiv nicht erfüllt.

  1. Ein nicht unerhebliches Problem ist natürlich, dass ein Krieg tatsächlich nur gegen einen Staat erklärt werden kann. Wahrscheinlich werden die Angriffe deswegen hauptsächlich gegen die Taliban geflogen, die man mit einiger Verrenkung vielleicht als ‚Regierung‘ Afghanistans ansehen könnte. Eine ähnliche Entwicklung könnte man u. U. im Nahostkonflikt erkennen. Einem Palästinenserstaat könnte man gegebenenfalls einen ordentlichen Krieg erklären…

  2. Krieg steht natürlich im Strafgesetzbuch, allerdings als Verbrechen. So, wie es sich mir aber im Augenblick darstellt, richtet sich der Krieg ausschließlich gegen die illegitime Führung Afghanistans (wobei sich die Frage stellt, ob es da so was wie eine ‚legitime‘ Führung gibt). Das Strafmaß für bin Laden wurde ja durch Bush bereits festgelegt: Jagen und Erschiessen durch den CIA. Ohne Gerichtsverhandlung.

  3. Den Verdacht der Kollektivbestrafung will man ja durch den Abwurf sogenannter humanitärer Hilfsgüter (würde mich übrigens nicht wundern, wenn die USA aus purer Ignoranz Schweinefleisch abwerfen würde…) ausräumen. Bomben treffen immer nur die Bösen. Außerdem hat sich das Volk von Afghanistan sowieso mit Schuld beladen. Erstens entledigen sie sich nicht selbsttätig ihrer Unterdrücker und zweitens wollen sie vom American way of life nichts wissen. Unglücklicherweise ist vielen Amerikanern nicht einmal bewusst, dass Hollywood & Co. nicht allen Menschen die Glückseeligkeit bringt, sondern auch Befremden und Angst auslöst. Solcherlei Ressentiments existieren ja sogar bei gut Freund Frankreich.

  4. Bislang war ja noch die Rede davon, bin Laden vor ein Gericht zu bringen, wobei sich hier die Frage nach der Neutralität der Richter gestellt hätte. Das hat sich wohl erübrigt. Ich fürchte allerdings, dass das bereits verkündete Todesurteil gerade im islamischen Teil des ‚Anti-Terror-Bündnisses‘ für leichte Verstimmung sorgen dürfte. Na ja, ich bin sowieso gespannt, wie lange dieses sog. Bündnis halten soll, dass in vielen Teilen ausschließlich von den Regierenden, nicht aber von den Regierten getragen wird…

  5. Selbstverständlich wird das internationale Recht so ausgelegt, wie es gerade benötigt wird. Bestes Beispiel ist wohl das US-Amerikanische Dauerveto in der UN-Vollversammlung und die anschließende kollektive Enthaltung Europas, sobald auch nur das Wort Israel erwähnt wird. Außerdem, so schrecklich das auch ist: Kriegsverbrechen begeht immer nur der Verlierer, und auch nur dann, wenn er nicht Amerika heißt…

  6. Für die Anstiftung zum Mord kann in den USA durchaus die Todesstrafe verhängt werden, siehe den Fall Debra Milke (die angeblich ihren Lebensgefährten dazu angestiftet haben soll, ihr eigenes Kind zu ermorden).

  7. Die RAF hat sich, zumindest meines Wissens, immer als ‚politische Gefangene‘ betrachtet, nicht als Kriegsverbrecher. Als solche wurden sie wohl auch behandelt. Außerdem spielten die in einer völlig anderen Liga mit und hier eher unwichtig.

Schade, eigentlich, dass sich Europa bis heute nicht emanzipiert hat und immer noch nach der Pfeife des Grossen Bruders jenseits des Atlantiks tanzt. Und dass, obwohl uns Bush sehr deutlich gezeigt hat, was er von Europa und dem Rest der Welt hält.

Gruss
Feanor

rein nach den Buchstaben der Veträge
Hallo showbee,

guter Beitrag, aufgrund dessen ich mir die ganze Sache mal genauer angeschaut habe.

Der entscheidende Punkt ist tatsächlich, ob die USA angegriffen wurden. Der NATO-Vertrag sieht vor, daß ein bewaffneter Angriff („armed attack“; Art. 5) auf ein NATO-Land wie ein Angriff auf alle Länder gewertet wird. Dabei ist gar nicht mal festgelegt, jedenfalls nicht im NATO-Vertrag (vielleicht gibt es ja Zusatzvereinbarungen, die ich nicht kenne), daß der Angriff von außen oder von einem Staat kommen muß. Ist der Bündnisfall erst einmal festgestellt, wird gehandelt „as it deems necessary, including the use of armed force, to restore and maintain the security of the North Atlantic area.“ Das soll heißen, daß es nicht notwendigerweise ein Staat sein muß, gegen den dann vorgegangen werden muß. Es sollen eben nur alle Maßnahmen ergriffen werden, die dazu führen sollen, daß die Sicherheit der NATO wieder hergestellt wird und erhalten bleibt. Die UNO-Charta (Art. 51) wiederum besagt, daß ein Mitgliedsland oder ein Verteidigungbündnis sich bei einem bewaffneten Angriff verteidigen dürfen. Maßnahmen in diesem Zusammenhang müssen dem Sicherheitsrat zur Kenntnis gebracht werden. Dieser kann dann zwar eigene Schritte beschließen (siehe Kuweit), die Rechte des angegriffenen Mitgliedes bzw. Bündnisses bleiben davon aber erstmal unbeeinflußt. Die NATO-Statuten sehen wiederum vor, daß alle Maßnahmen zu beenden sind, wenn der UN-Sicherheitsrat die geeigneten Maßnahmen ergriffen hat, um die Sicherheit und Frieden wiederherzustellen.

Damit ist folgendes festzuhalten: Laut NATO-Statuten braucht man nicht mal ein Gerichtsurteil, um bin Laden zu jagen oder zu töten, solange festgestellt wird, daß er angegriffen hat und solange nur das Ziel der Sicherheit des NATO-Gebietes damit erreicht wird.

Ist klar, was das bedeutet? Sobald die NATO beschlossen hat, daß ein Angriff erfolgt ist und wer angegriffen hat, räumt sich NATO jedes Recht ein, die Situation zu bereinigen. Die UNO-Charta ist da auch ein bißchen ungenau. Zwar kann der Sicherheitsrat einen Beschluß fassen, daß die eingeleiteten Maßnahmen nicht rechtmäßig seien. In diesem Fall jedoch hat man im Vorhinein seine Zustimmung erteilt und außerdem haben die USA ein Vetorecht im Sicherheitsrat.

Damit lautet die Frage also nicht mehr, ob bin Laden rein nach den Buchstaben der Veträge zu Recht verfolgt wird, sondern wie man eigentlich dazu kommt, derartige Verträge aufzusetzen und zu ratifizieren, die offensichtlich – wie Du es geschrieben hast - die Grundprinzipien unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates verletzen.

Die Frage, ob der Krieg nach dem Völkerrecht, also außerhalb von UNO-Charta und NATO-Statuten, gerechtfertigt ist, wurde ja schon hinreichend geklärt.

Gruß
Christian

Ist klar, was das bedeutet? Sobald die NATO beschlossen hat,
daß ein Angriff erfolgt ist und wer angegriffen hat, räumt
sich NATO jedes Recht ein, die Situation zu bereinigen.

Der Haken an der Sache besteht darin, daß die NATO sich nur Rechte einräumen kann, die nicht gegen internationales Recht verstoßen. Völkerrechtlich gesehen hat sie nämlich den Status eines bewaffneten Kaninchenzüchtervereins.

Die UNO-Charta ist da auch ein bißchen ungenau.

Da liegt der eigentliche Hund begraben. Die UN-Charta ist generell ein bißchen ungenau. Das wäre an sich noch kein Problem, da das auf jedes Recht zutrifft, aber im Gegensatz zum nationalen Recht gibt es keine Instanz, die im Zweifelsfall darüber entscheidet, wie die Charta auszulegen ist. Dazu bräuchten wir einen internationalen Gerichtshof, aber der wird seit Jahren von den USA verhindert. So bleibt es jedem Land selbst überlassen die Charta in seinem Sinne auszulegen, was im Endeffekt darauf hinausläuft, daß das Recht des Stärkeren gilt.

Falsch!

NATO und UNO binden Vertraege , ist kein Kindergarten wie hier

Schön dass du das weisst vielleicht solltest du deine
A-Bomben-Forderung mal mit den NATO- und UNO-Verträgen in
Übereinstimmung bringen!!

Wenn Al Kaida Bio- + chemische Waffengattungen einsetzt, und damit Abermillionen Menschnen toetet,

Sind ABC da einzige Mittel dagegen: NATO wird zur DER Zeit sicher mitmachen…before Millionen sterben.

Und noch etwas:

Wenn diese Killer in Kamikaze Manier BioWaffen eingesetzt haben…WIRD ABC folgen, aber 100 % !

Bye
dizar

du hast jetzt immer noch nicht gesagt was deine Antwort mit meinem Ursprungsartikel zu tun hat. GAR NICHTS!

Wenn diese Killer in Kamikaze Manier BioWaffen eingesetzt
haben…WIRD ABC folgen, aber 100 % !

Bist du dir sicher dass der Einsatz von Nuklearwaffen im Kampf gegen Terroristen (nicht Staaten) auf fremden Staatsgebiet durch UNO oder NATO-verträge genehmigt ist?? Da du häufig dererlei rhetorische Fragen nicht beantwortest tue ich es : NEIN
SAN

du hast jetzt immer noch nicht gesagt was deine Antwort mit
meinem Ursprungsartikel zu tun hat. GAR NICHTS!

Wenn diese Killer in Kamikaze Manier BioWaffen eingesetzt
haben…WIRD ABC folgen, aber 100 % !

Da du häufig

dererlei rhetorische Fragen nicht beantwortest tue ich es :
NEIN

Liess mal genauer…WENN die Killer Biowaffen geworfen haben, Millionen TOT sind …folgen ABC!

DAS wird dann OHNE alles OK die USA von sich aus entscheiden.

Zu Recht.

Bye
dizar

Ist klar, was das bedeutet?

Mr.stupid, wir danken für dein Posting, wir sind nur noch im „Assoziationsblaster.de“ unter dem Stichwort „Hotel“ zu erreichen. Rschüß Jürgen

So weit ich weiss liefern die Vereinigten Staaten sowieso
(also auch nach einem Krieg) prinzipiell eigene Soldaten nicht
an das Kriegsverbrechertribunal aus !Die Armee darf also ruhig
behaupten es wäre ein Krieg gewesen

SAN

Hallo San, wir sind nur noch im „Assoziations-Blaster.de“ unter dem
Stichwort „Hotel“ zu erreichen. Tschüß Jürgen

siehe Vietnam (Melay…ich weiß nicht mehr, wie man das
schreibt), siehe Dresden, siehe…
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,
wir sind ab sofort nur noch im „Assoziations-Blaster.de“ unter dem Stichwort „Hotel“ zu erreichen. Tschüß Jürgen