Neugeborenes krankenversichern

Liebe Experten,

wir stehen vor der Frage, wie wir unsere neugeborene Tochter krankenversichern sollen. Folgende Ausgangslage:

Die Mutter (ich) ist gesetzlich versichert, der Vater privat.

Die Mutter verdiente vor dem Mutterschutz mehr als der Vater, der selbständig ist.

Im Moment muss also die GKV der Mutter das Kind mit familienversichern. Allerdings schwankt das Einkommen des Vaters deutlich, so dass die Situation nächstes Jahr wieder anders aussehen könnte.

Unsere Frage:
Was passiert, wenn der privatversicherte VAter in einem Jahr mehr verdient als die Mutter, im nächsten aber wieder weniger? Wird das Kind dann immer wieder aufgenommen und ausgeschlossen von der GKV?

Und wie löst man das Problem, dass man das Kind ja nicht jahresweise privatversichern kann und dann wieder in die GKV-Familienversicherung gehen, die ja kostenfrei ist?

In diesem Jahr nehme ich die Elternzeit, die zweite Hälfte in 2011 dann mein Mann, so dass sich die Frage schon in diesem Jahr stellt.

Danke für Eure Ideen.
Alexandra

Hallo liebe Alexandra,
Erst einmal möchte ich meine Glückwünschte zum Baby mitteilen. Bzgl. der Fragestellung lässt diese sich relativ einfach beantworten. Sofern das Einkommen Ihres Mannes über der Jahresarbeitsendgeldgrenze von 49.950€ liegt (Einkommen-Ausgaben=vor Steuern) muss es der PKV oder GKV (mit eigenem Beitrag) zugeordnet werden. Wenn die Jahresarbeitsendgeldgrenze unter 49.950€ liegt, kann das Kind der GKV familienversichert werden.

Wenn das Baby bis zu zwei Monate nach der Geburt bei der PKV angemeldet wird, wird es ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen, in einen Tarif, dessen Leistungen denen des Elterntarifs entspricht. So ist auch Kindern, die bei der Geburt nicht ganz gesund sind, der private Gesundheitsschutz sicherer.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Beste Grüße Jörg Kersken (www.fi-con.de)

Hallo,

SGB V §10 Absatz 3

(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

Die Krankenkasse wird jedes Jahr einen Einkommensfragebogen an sie senden. Erst wenn das Einkommen ihres Mannes über der JAE und ihrem Einkommen liegt und das regelmäßig, ist ihr Kind PKV zu versichern.

Viele Grüße
Christoph

Hallo, das Problem ist nicht so selten. Erschwerend kommt hinzu, dass das Einkommen des Selbständigen häufig erst im nachhinein endgültig feststeht.

Zunächst: Die Überlegungen muss man nur anstellen, wenn der Besserverdienende über der JAEG verdient (2010: 3750 EUR/Monat). Sonst besteht immer Anspruch auf Familienversicherung.

Wenn das aber beim Mann (!) der Fall ist, bezweifle ich schon, dass im Moment Familienversicherung möglich ist. Denn in der Elternzeit ist sein Einkommen das höhere.

Also wäre das Kind schon jetzt selbst zu versichern. Das muss nicht bedeuten: privat, es kann auch ab Geburt mit eigenem Beitrag in der Kasse versichert werden (freiwilliger Mindestbeitrag, so ca. 130 EUR).

Aber zurück zur Frage: ja, es kann (bei entsprechendem Verlauf der Einkommen) sein, dass man ständig aus der Familienversicherung rutscht und wieder rein. In der Zwischenzeit kann man das Kind mit eigenem Beitrag in der GKV versichern. Das ist einfacher (vor allem wenn der Wegfall der Familienversicherung rückwirkend festgestellt wird)und insgesamt auch kostengünstiger als in der PKV.

Denn in der PKV muss in der Zwischenzeit die Anwartschaft bezahlt werden oder es muss jedes Mal ein neuer Antrag gestellt werden.

Nun gibt es auch gute Gründe für die Annahme, der private Versicherungsschutz sei gerade bei Kindern besser als in der GKV. Wenn man dies will, sollte man konsequent auf die Familienversicherung verzichten und den Versicherungsschutz privat durchlaufen lassen. Aber bitte bedenken: Einen Weg in die GKV gibt es dann nicht auf Zuruf.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Alexandra,

leider kann ich dir bei deiner Anfrage nicht weiterhelfen, da ich schon seit einigen Jahren nur noch im Leistungsrecht tätig bin und im Versicherungsrecht kein Spezi mehr.

Lass doch mal deine Krankenkasse ein bisschen recherchieren. Ich denke, zu dieser besonderen Problematik gibt es schon Rundschreiben, Besprechungsergebnisse und/oder etliche Urteile.
Auf diese Fundstellen können die Mitarbeiter meist recht schnell zugreifen und deinen Fall „lösen“.

Viel Glück,
Traveller

Liebe Alexandra,

wann genau der Anspruch auf Familioenversicherung für Euer Kind erlischt, muss mit der gesesetzlichen Krankenkasse abgestimmt werden - da kann ich leider nicht weiterhelfen. Was die Privatversicherung in jedem Fall anbietet: eine Anwartschaftsversicherung für die Dauer des Anspruchs auf Familienversicherung, d.h. eine Option auf Vollkostenversicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung nach Wegfall des Anwartschaftsgrundes (hier der Anspruch auf Familienversicherung). Diese Anwartschaft kann mehrfach abgeschlossen werden, sofern der Sachverhalt öfters eintritt.

Viele Grüße und alles Gute!

Hallo,

Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie hier:

http://sozialversicherung-kompetent.de/2008031968/kr…

Liebe Grüße

Sorry, dazu kann ich leider gar nichts sagen!

Nachtrag zu meiner Antwort von heute mittag:

Wie Jörg König habe ich Beitragsbemessungsgrenze und JAEG vertauscht. Massgeblich ist die JAEG. Da die deutlich höher ist, wahrscheinlich gut für Euch.

Gruss

Tatsächlich, genau unser Fall. Vielen Dank für den Link!

Danke für die Antwort. Dass wir momentan Anspruch auf die Familienversicherung haben, ist klar. Die Frage ist, wie man damit umgeht, dass das Einkommen meines MAnnes schwankt, und mal über und mal unter meinem liegt (aber derzeit immer unter der Obergrenze).

Alexandra

Vielen Dank. Das Zauberwort ist also regelmäßig? Das ist doch schwer zu beurteilen, wenn nur einmal im JAhr die Steuererklärung zugrundegelegt wird. Oder muss der Selbständige dann jeden Monat sein Einkommen nachweisen?

Die Höhe des Jahreseinkommens ist nicht unser Problem (weil niedrig), sondern die Relation zu meinem Einkommen (besonders in der Eltenzeit).

Alexandra

Hallo Alexandra,

solange ihr Mann unter der Jahresarbeitsendgeldgrenze von 49.500€ liegt, bleibt das Kind in der Familienversicherung versichert.

Grüße aus Bremen
Jörg Kersken

Danke für die sehr konkrete Anwort :smile:

Wenn das Kind also in meiner GKV zusätzlich selbständig versichert wird, wird der Wechsel in die FAmilienversicherung und zurück automatisch von der KAsse (BKK) vollzogen?
Und dann reicht es aus, wenn man mein Mann einmal im Jahr sein Einkommen nachweist?

Und wie sieht das praktisch aus, wenn wir die Zeiten ohne Familienversicherung mit einer PKV überbrücken wollen?

fragt Alexandra

Hallo,

einmal im Jahr kommt die Einkommensanfrage. Diese dann durch 12 und wenn das Ergebnis über 3750,–€ (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010 liegt bei 45.000,–€ im Jahr) liegt, dann muss das Kind in die PKV.

Es müssen also vier Tatbestände erfüllt sein:

  1. Es muss sich um Ihren Ehemann/Lebenspartner handeln,
  2. er muss privat versichert sein,
  3. sein Einkommen muss Ihres regelmäßig übersteigen,
  4. sein Einkommen muss regelmäßig über der JAE liegen.

Wird nur ein Tatbestand nicht erfüllt, kann ihr Kind in der gesetzlichen Versicherung bleiben.

Viele Grüße
Christoph

Gute Frage. Weiß ich selber nicht. Ich würde ihr Kind einfach erstmal bei der GKV lassen, wenn sie das wollen und ihr Mann eh weniger dieses Jahr verdient. Und dann mal schauen, ob sie sich wieder melden. Bei der GKV kenne ich mich nicht so gut aus. Sorry.
Gruß
Dennis

Zur freiwilligen Versicherung in der GKV: Zumindest ist der Wechsel dann nicht mit einem Wechsel des Versicherers verbunden. Eine einmalige Meldung pro Jahr sollte ausreichen, Beitragsnachforderungen sind aber auch hier möglich.

Für die private Versicherung wäre es am einfachsten bei der PKV des Mannes die Mitversicherung ab Geburt zu beantragen, das geht auf Zuruf , ohne Antrag und kann auch nicht abgelehnt werden. Wenn es mit der Familienversicherung am Anfang funktioniert (was ich nicht glaube), kann die PKV sofort für diese Zeit auf Anwartschaft gesetzt werden.

Immer dann, wenn Familienversicherung möglich ist, muss die PKV ohne Frist den Vertrag beenden bzw. auf AW umstellen. Das Hauptproblem bei diesem Verfahren ist wie gesagt, dass die Feststellung in aller Regel rückwirkend erfolgt (wenn der Selbständige seinen Steuerbescheid hat). Die Beitragsnachforderungen der GKV sind bei erbrachten Versicherungsleistungen ohne Anspruch auf Familienversicherung dann berechtigt.

Wenn man die PKV will, sollte man bereit sein, sie durchgehend zu zahlen (auch parallel zur Familienversicherung), alles andere macht Ärger.

Gruss

w.will

Hallo Ally,

wichtig wäre zu wissen, ob der Vater über 4162,50€ bzw. 3750€ monatliche Einkünfte hat. Sollte dies nicht der Fall sein ist es egal wer mehr verdient.
Das Kind kann dann immer kostenfrei in der GKV mitversichert werden.

Ich gehe nun mal davon aus, dass der Vater mehr als die oben genannten Beträge pro Monat erwirtschaftet.
Sollte dies so sein, dann kann das Kind nicht mehr kostenfrei familienmitversichert werden. Als Grundlage für den mtl. Verdienst wird die KK den Einkommenssteuerbescheid anfordern und zugrunde legen.

Bei schwankendem Einkommen besteht das von Dir genannte Problem, dass das Kind immer mal wieder aus der Familienversicherung der GKV ausgeschlossen wird.

Vorsicht! Dies passiert auch rückwirkend, wenn der Vater z.B nicht sofort die KK über die aktuellen höheren Einkünfte informiert. Sollte er immer erst auf den Einkommenssteuerbescheid warten und erst aus diesem hervorgehen, dass die Einkünfte doch höher waren als vom Vater angegeben wurden, dann erhebt die KK für die zurückliegende Zeit Beiträge. Und das kann eine sehr lange Zeit sein, da der Steuerbescheid bei Selbstständigen oft 2 Jahre rückwirkend gemacht wird.
(Dies kann teuer werden!)

Mein Tipp: Das Kind als freiwilliges Mitglied bei der GKV versichern. Kostet den Mindestbeitrag.
Als weiteren Schutz eine Zusatzversicherung z.B. für Krankenhausaufenthalt. Dies kostet beim Kooperationspartner der GKV nur ein paar Cent im Monat.
Sinkt das Einkommen unter die o.g. Beträge, dann erstattet die KK üblicherweise die bezahlten freiwilligen Beiträge für das Kind zurück.
(Bitte mit der GKV im Vorfeld darüber sprechen)
Dies ist ein sehr grosser Vorteil, gegenüber der Privatversicherung. Diese erstattet im Nachhinein keine Beiträge zurück.

Viele Grüsse
sigi-der-schwabe

Danke, das hat mir sehr geholfen. Jetzt weiß ich, wonach ich meine KAsse fragen muss :smile:

Danke, die Möglichkeit werden wir auch prüfgen :smile: