Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage und dazu bereits diesen (
/t/aenderungsanzeige-beim-vereinsregister/4376963
) Artikel gefunden. Ich möchte aber gerne nochmal eine konkrete Frage stellen:
Im Verein wurde ein neuer Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt. Die alten Vorstandsmitglieder sind z.T. ausgetreten und somit nicht einmal mehr Vereinsmitglieder. Nun die Frage: Darf der neue Vorstand ab dem Tag der Wahl rechtswirksam Verträge schließen und unterschreiben (z.B. Einkäufe tätigen, Sponsoringverträge abschließen, amtliche Dokumente ausfüllen, Anträge bei diversen Ämtern stellen, …)? Oder muss hierfür gewartet werden, bis ein Notar den neuen Vorstand bestätigt? Wenn gewartet werden muss, wer unterschreibt in dieser „Schwebe“? Der alte Vorstand? Wenn das der Fall ist: Was macht man, wenn keines der ehem. Vorstandsmitglieder mehr Vereinsmitglied ist?
Kurz: Wir können nicht bis zum Termin beim Notar mit gewissen zu unterschreibenden Verträgen warten und wollen natürlich nicht, dass diese im Nachhinein unwirksam sind, weil die falsche Person unterschrieben hat.
PS: Da wir ja noch nicht beim Notar waren, gilt noch unsere alte Satzung, in der noch der alte Vorstand aufgeführt ist. Es ist kein konkretes Vorgehen o.Ä. bei Unterschriften erwähnt, lediglich Vorstandsmitglieder und ihre Ämter werden aufgeführt.
Vielen Dank für Eure Auskünfte.
Schöne Grüße.
Ergänzung: Im Abschnitt „Vorstand“ gibt es folgenden Absatz:
Vorstand im Sinne des BGB §26 sind 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassenwart. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei der vorstehend genannten drei Vorstandmitglieder vertreten.
Bedeutet das, dass 1. + 2. Vorsitzender sowie Kassenwart unterschriftsberechtigt sind?
Danke und schöne Grüße.
Ergänzung 2: Der oben durchgestrichene Satz sollte eigentlich kursiv geschrieben sein, sorry 
Der Vorstend ist mit der Wahl im Amt. Die Anmeldung zum Vereinsregister ist rein deklaratorisch, und hat umgehend zu erfolgen.
ml.
Richtig. Durch diese Personen erfolgt die Vertretung im Rechtsverkehr.
ml.
Heißt das dann auch, dass weitere Vorstandsmitglieder wie Beisitzer nicht unterschreiben dürfen?
Richtig.
Sie sind aufgrund Satzungsbestimmung nicht legitimiert. Es kann natürlich eine rechtsgeschäftliche Legitimation durch den Vorstand erfolgen (Vollmacht, unterschrieben durch den vertretungsberechtigten Vorstand in vertretungsberechtigter Anzahl)
ml.
Aha, danke für die Info. Könnte man denn diesen Absatz wie folgt anpassen, so dass alle Vorsandsmitglieder unterschriftsberechtigt sind?
Vorstand im Sinne des BGB §26 sind 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassenwart. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei der die unter Absatz 1 vorstehend genannten drei Vorstandmitglieder vertreten.
In Absatz 1 werden alle Vorstandsmitglieder aufgezählt.
Danke und viele Grüße.