Nicht arbeitssuchend melden?

Hallo Wissende,

eine Frau hatte einen Teilzeitjob (860 Euro) und einen 400 Euro Job. Den Teilzeitjob verlor sie und die Sachbearbeiterin vom AA meinte, dass die Frau sich nicht arbeitssuchend melden soll, weil

  • sie ihren Beitrag für die Rentenversicherung mit dem 400 Euro Job bezahlt
  • beim Mann mit krankenversichert ist
  • und kein Arbeitslosengeld bekommt (bzw. nur ein sehr geringfügiges).

Stimmt das so, ergeben sich für die Frau sonst keinerlei Nachteile?

Besten Dank und viele Grüße
Binsa

Arbeitsuchend oder arbeitslos??
Hi!

eine Frau hatte einen Teilzeitjob (860 Euro) und einen 400-Euro-Job. Den Teilzeitjob verlor sie, und die Sachbearbeiterin von der AA meinte, dass die Frau sich nicht arbeitssuchend melden solle, weil
– sie ihren Beitrag für die Rentenversicherung mit dem 400-Euro-Job bezahlt,
– beim Mann mit krankenversichert ist und
– kein Arbeitslosengeld bekommt (bzw. nur ein sehr geringfügiges).

Eine reine Arbeit_suchend_meldung (die nämlich keinerlei Verpflichtungen für den Arbeitsuchenden mit sich bringt) ändert an all diesen Punkten nichts!
Sicher, dass die SB nicht von Arbeitslosmeldung gesprochen hat?? Wenn doch: Was denn nun: mit oder ohne Leistungen (Alg I)? Das ist sowohl kranken- als auch rentenversicherungstechnisch ein himmelweiter Unterschied (egal, wie gering ein Alg-Anspruch aus ausfallen mag)!! *

Stimmt das so, ergeben sich für die Frau sonst keinerlei Nachteile?

Was meinst Du damit? Welche Nachteile schwebten Dir da so vor?
Die Frage verstehe ich nicht so ganz.

LG
Jadzia

*) Wenn Du das nicht weißt: Sag mir, von wann bis wann der TZ-Job ausgeübt wurde, und ich sage Dir, ob ein Alg-Anspruch bestünde.

Hi Jadzia,

vielen Dank für deine Hilfe.

Du hast Recht, die SB hat von Arbeitslosmeldung gesprochen; die Frau hatte den Teilzeitjob von Mitte 2006 bis Ende 2010.

Irgendwie versteht sie das auch nicht. Die Frau hatte ein ewiglanges Gespräch mit der SB, alle Wege wurden aufgezeigt (Weiterbildung, Selbständigkeit) - da aber noch nicht festgestellt wurde, ob ein Anspruch besteht, hat die SB abschließend gesagt, dass ein Anruf genügt und sie hätte „Ruhe“ vom Amt und Nachteile bestehen keine, da - wie gesagt - Kranken- und Rentenversicherung bereits abgedeckt sind.

„Ruhe“ vom Amt hört sich verlockend an, auf die sicher sehr geringen Leistungen kann die Frau verzichten, aber sie fühlt sich (auch auf Nachfrage bei der SB) nicht objektiv aufgeklärt.

Danke nochmals!
Binsa