Arbeitslosigkeit o.L. vs. div. andere Tatbestände!
Hi!
meine Frage passt jetzt nicht so ganz in´s Versicherungsbrettl
Doch.
(Schon alleine, weil der Artikel letztlich auf Riester abzielt.) Ich werd’s gleich rüberschubsen.
und doppelt posten wollte ich auch nicht!
Brav. 
Frau x bekommt kein Alg II, da Lebenspartner „Schwerverdiener“.
Sie meldet sich aber immer beim Amt als „arbeitsuchend“.
Wirklich?? Nicht arbeits_los_?? Wie ich (nicht nur) hier: /t/nicht-arbeitssuchend-melden/6462530/2
Z. B. gelten Zeiten der bloßen Arbeit_suchend_meldung NICHT als Rentenanrechnungszeiten – im Gegensatz zu Zeiten, in denen man arbeits_los_ (ohne Leistungen (o. L.)*) gemeldet ist/war!
Würde sie auch unmittelbar Förderung bekommen (Riester) auf Grund der „Anrechnungszeiten“?
Oder gilt es dabei nicht?
Klassische Frage(n) fürs Versicherungsbrett.
*) Es existiert kein „Alg II ohne Leistungen“!
– Entweder man hat Anspruch auf Alg II (wenn auch nur ergänzend), dann gibt’s auch Geld;
– oder man hat gar keinen Leistungsanspruch nach SGB II oder III (also weder auf Alg I noch auf Alg II), dann fällt man in den Zuständigkeitsbereich des SGB III, also der Arbeitsagentur (nicht der ARGE/des JC/des SA!) (zurück). Und hier kann man dann entweder arbeitsuchend gemeldet sein oder aber arbeitslos ohne Leistungen (= Alg I)!
Eine andere Möglichkeit existiert hier nicht.
(Solltest Du zu diesem Themenkomplex (Alome vs. Asume mit/ohne Leistungen) noch Fragen haben, gehören die allerdings wieder ins Brett „Arbeits- & Sozialamt“! 
LG
Jadzia