ALG2 ohne Leistung, Anrechnungszeiten für

Arbeitslosigkeit o.L. vs. div. andere Tatbestände!
Hi!

meine Frage passt jetzt nicht so ganz in´s Versicherungsbrettl

Doch. :smile: (Schon alleine, weil der Artikel letztlich auf Riester abzielt.) Ich werd’s gleich rüberschubsen.

und doppelt posten wollte ich auch nicht!

Brav. :wink:

Frau x bekommt kein Alg II, da Lebenspartner „Schwerverdiener“.
Sie meldet sich aber immer beim Amt als „arbeitsuchend“.

Wirklich?? Nicht arbeits_los_?? Wie ich (nicht nur) hier: /t/nicht-arbeitssuchend-melden/6462530/2
Z. B. gelten Zeiten der bloßen Arbeit_suchend_meldung NICHT als Rentenanrechnungszeiten – im Gegensatz zu Zeiten, in denen man arbeits_los_ (ohne Leistungen (o. L.)*) gemeldet ist/war!

Würde sie auch unmittelbar Förderung bekommen (Riester) auf Grund der „Anrechnungszeiten“?
Oder gilt es dabei nicht?

Klassische Frage(n) fürs Versicherungsbrett.

*) Es existiert kein „Alg II ohne Leistungen“!
– Entweder man hat Anspruch auf Alg II (wenn auch nur ergänzend), dann gibt’s auch Geld;
– oder man hat gar keinen Leistungsanspruch nach SGB II oder III (also weder auf Alg I noch auf Alg II), dann fällt man in den Zuständigkeitsbereich des SGB III, also der Arbeitsagentur (nicht der ARGE/des JC/des SA!) (zurück). Und hier kann man dann entweder arbeitsuchend gemeldet sein oder aber arbeitslos ohne Leistungen (= Alg I)!
Eine andere Möglichkeit existiert hier nicht.
(Solltest Du zu diesem Themenkomplex (Alome vs. Asume mit/ohne Leistungen) noch Fragen haben, gehören die allerdings wieder ins Brett „Arbeits- & Sozialamt“! :smile:

LG
Jadzia