Die Tücken des Sozial(versicherungs)rechts…
Hi!
ach mänöh…ich fühle mich geschubst…
Na, ich hoffe, dass wir das (im Ämterbrett) nun geklärt haben. 
Doch.
(Schon alleine, weil der Artikel letztlich auf Riester abzielt.)
Ja letztlich schon, jedoch ist das „Vorleben“ dafür ausschlaggebend!
Schon, aber hier für die Brettzuständigkeit unerheblich. (Sehe ich zumindest so.)
Z. B. gelten Zeiten der bloßen Arbeit_suchend_meldung NICHT als Rentenanrechnungszeiten – im Gegensatz zu Zeiten, in denen man arbeits_los_ (ohne Leistungen (o. L.)*) gemeldet ist/war!
Hier kommen wir der Sache ganz ganz ganz nahe!
Wie nahe denn? Bzw. was bedeutet das jetzt?
– oder man hat gar keinen Leistungsanspruch nach SGB II oder III (also weder auf Alg I noch auf Alg II), dann fällt man in den Zuständigkeitsbereich des SGB III, also der Arbeitsagentur (nicht der ARGE/des JC/des SA!) (zurück).
Somit müsste sich die Frau also arbeitslos melden bei der Arbeitsagentur, damit sie die Zeit als Anrechnungszeiten bekommt?
Also ist die Person tatsächlich nicht alo o.L. gemeldet?! Dann sollte schnellstens bei der AA eruiert werden, ob das aufgrund der EM-Rente überhaupt möglich ist! Bzw. bei Teil-EM ist es möglich (weil hier m. W. noch für mind. 15 Wo.std. (3 Std./Tg.) verfügbar, bei voller EM-Rente m. W. nicht.
(Weitere Fragen dazu bitte wieder im AA-Brett! *duck*)
Eventuell besteht jedoch die Möglichkeit, dass eine (volle) EM-Rente selbst als Anwartschaftszeit gewertet werden kann (dies ist bloß eine Mutmaßung! In diesem Bereich des SV-Rechts kenne ich mich für mehr definitiv nicht gut genug aus; aber dafür sind wir ja hier jetzt im Versicherungsbrett
.
Und unter bestimmten Umständen ist eine volle EM-Rente sogar selbst sv-pflichtig! M. W. (nur) dann, wenn vor Rentenbeginn (nahtlos*) ebenfalls SV-Pflicht bestand (z.B. aufgrund eines sv-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses oder sv-pflichtigem Krankengeldbezug). Das soll aber auch lieber noch mal jemand bestätigen.
(Solltest Du zu diesem Themenkomplex (Alome vs. Asume mit/ohne Leistungen) noch Fragen haben, gehören die allerdings wieder ins Brett „Arbeits- & Sozialamt“! 
Es geht ja hauptsächlich darum, wo sie sich melden müsste um die Anrechnungszeiten zu erhalten!
Das habe ich (hat man?) so leider nicht rauslesen können aus Deinem UP (und dabei hatte ich es ein paar Mal gelesen)! 
LG
Jadzia