Hallo alle zusammen,
bei mir liegt folgener Sachverhalt vor, den ich so nicht akzeptieren kann.
Am 27.12.2005 habe ich vom Arbeitgeber erfahren das mein Arbeitsvertrag der am 30.12 ausläuft nicht verlängert wird. (Habe vom 01.09.2005 gearbeitet)
Am 28.12.2005 habe ich mich bei meinem Arbeitsamt zum 31.12.2005 Arbeitslos gemeldet.
Am 11.01.2006 hatte ich Abgabetermin für das Arbeitspaket inkl kurzes Gespräch mit einer Dame vom Amt.
Am 16.01.2006 hatte ich einen Termin bei der Berufsberaterin, Sie fragte mich ob ich Hartz IV beantragen möchte. Ich bin davon ausgegangen, dass ich bis ca. 15.02.2006 Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld habe. Da ich sehr zuversichtlich war zum 01.02.2006 wieder in „Lohn und Brot“ zu stehen habe ich Ihr gesagt „ich hoffe das wird nicht nötig sein“. Kein Kommentar von der guten Frau.
Am 23.01.2006 hatte ich dann endlich meinen Termin bei der Leistungsabteilung. Der gute Herr offenbarte mir dass mein Leistungsanspruch am 05.01.2006 abgelaufen sei. Ich fiel aus allen Wolken. Da ich auch fast täglich mit der Agentur telefoniert habe und mir nie jemand etwas gesagt hat, denn mit Ablauf der Leistung ist die Agentur für Arbeit ja nicht mehr für mich zuständig. was ich ab dem 23.01.2006 dann auch ständig zu hören bekam.
Am 24.01.2006 habe ich dann bei der zuständigen Stelle meinen Antrag auf ALG ll gestellt.
Am 31.01.2006 habe ich meinen Termin bei dem Sachbearbeiter gehabt, der mir offenbarte das ich ab dem 24.01.2006 Leistungsanspruch hätte (da das Tag der Antragstellung sei). Als ich Ihm sagte das ich erst am 23.01.2006 erfahren habe, dass mein Anspruch schon abgelaufen wäre, sagte er mir das mich die Herrschaften von dem Arbeitsamt hätten vorher aufmerksam machen müssen, das es schon öfter vorgekommen sei, das es ihm leid täte, aber das er keine Nacherstattung machen könnte.
Meine Frage ist, kennt sich jemand mit Beschwerde und oder Einspruch aus? Gegen wen müsste ich sie richten, ich finde, dass ich mich nicht fehlverhalten habe. Spätestens am 11.01.2006 hätte die Dame vom Amt mich doch darauf Aufmerksamen machen müssen, da Sie dann ja auch nicht mehr für mich in dem Sinne zuständig ist.
Meinen letzten Lohn, also von Dezember 2005, habe ich am 15.01.2006 bekommen, macht diesbezüglich ein einspruch überhaupt sinn oder würde mir das Einkommen dann schon komplett angerecht werden, wobei es ja für Dezember 2005 ist.
Für all eure Tips und bemühungen bedanke ich mich recht herzlich
lieben Dank
Sonja


