Nicht meine Schuld

Hallo alle zusammen,

bei mir liegt folgener Sachverhalt vor, den ich so nicht akzeptieren kann.

Am 27.12.2005 habe ich vom Arbeitgeber erfahren das mein Arbeitsvertrag der am 30.12 ausläuft nicht verlängert wird. (Habe vom 01.09.2005 gearbeitet)

Am 28.12.2005 habe ich mich bei meinem Arbeitsamt zum 31.12.2005 Arbeitslos gemeldet.

Am 11.01.2006 hatte ich Abgabetermin für das Arbeitspaket inkl kurzes Gespräch mit einer Dame vom Amt.

Am 16.01.2006 hatte ich einen Termin bei der Berufsberaterin, Sie fragte mich ob ich Hartz IV beantragen möchte. Ich bin davon ausgegangen, dass ich bis ca. 15.02.2006 Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld habe. Da ich sehr zuversichtlich war zum 01.02.2006 wieder in „Lohn und Brot“ zu stehen habe ich Ihr gesagt „ich hoffe das wird nicht nötig sein“. Kein Kommentar von der guten Frau.

Am 23.01.2006 hatte ich dann endlich meinen Termin bei der Leistungsabteilung. Der gute Herr offenbarte mir dass mein Leistungsanspruch am 05.01.2006 abgelaufen sei. Ich fiel aus allen Wolken. Da ich auch fast täglich mit der Agentur telefoniert habe und mir nie jemand etwas gesagt hat, denn mit Ablauf der Leistung ist die Agentur für Arbeit ja nicht mehr für mich zuständig. was ich ab dem 23.01.2006 dann auch ständig zu hören bekam.

Am 24.01.2006 habe ich dann bei der zuständigen Stelle meinen Antrag auf ALG ll gestellt.

Am 31.01.2006 habe ich meinen Termin bei dem Sachbearbeiter gehabt, der mir offenbarte das ich ab dem 24.01.2006 Leistungsanspruch hätte (da das Tag der Antragstellung sei). Als ich Ihm sagte das ich erst am 23.01.2006 erfahren habe, dass mein Anspruch schon abgelaufen wäre, sagte er mir das mich die Herrschaften von dem Arbeitsamt hätten vorher aufmerksam machen müssen, das es schon öfter vorgekommen sei, das es ihm leid täte, aber das er keine Nacherstattung machen könnte.

Meine Frage ist, kennt sich jemand mit Beschwerde und oder Einspruch aus? Gegen wen müsste ich sie richten, ich finde, dass ich mich nicht fehlverhalten habe. Spätestens am 11.01.2006 hätte die Dame vom Amt mich doch darauf Aufmerksamen machen müssen, da Sie dann ja auch nicht mehr für mich in dem Sinne zuständig ist.

Meinen letzten Lohn, also von Dezember 2005, habe ich am 15.01.2006 bekommen, macht diesbezüglich ein einspruch überhaupt sinn oder würde mir das Einkommen dann schon komplett angerecht werden, wobei es ja für Dezember 2005 ist.

Für all eure Tips und bemühungen bedanke ich mich recht herzlich
lieben Dank
Sonja

Guten Morgen!

Jede Agentur für Arbeit hat eine eigene Beschwerdestelle, frag einfach mal da nach.

Gruß, David

Hallo Sonja,

Du hast doch INTERNET :smile:

Arbeitsminister:

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Mohrenstraße 62
10117 Berlin
[email protected]

schreib das so wie es war rein.
Am besten noch an die
Bundeskanzlerin:

Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
11044 Berlin

[email protected]

und den
Bundespräsidenten:

Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
11010 Berlin

[email protected]

Hatte mir damals auch geholfen :smile:

Gruss
Frank

Hi,
leider kann ich dir wenig Hoffnung machen das ein Einspruch oder eine Beschwerde Sinn machen würde.
Es war zwar nicht fair vom Amt das sie dich nicht informiert haben, aber sie haben gesetzlich keine Verpflichtung dazu.
Und was die Rückwirkende Zahlung von Alg II angeht, so ist die im SGB II leider gesetzlich ausgeschlossen, da davon ausgegangen wird das du es ja irgendwie geschafft hast dein Leben auch ohne zu finanzieren.
Die einzige Chance noch etwas Geld rückwirkend zu bekommen ist wenn du nachweisen kannst das du um deine Lebenshaltungskosten zu decken bei jemandem Schulden hast machen müssen, aber selbst dann könnte es schwierig werden.
Sorry das ich dir ncihts positiveres sagen kann.
Aber du kannst es auf jedenfall trotzdem mal bei der Beschwerdestelle probieren vielleich hast du ja Glück, mach dir nur keine zu großen Hoffnungen deswegen :frowning:

Beschwerdestelle
Hi!

Jede Agentur für Arbeit hat eine eigene Beschwerdestelle

Na, das wüsste ich aber…:wink:

In den (seltenen) Fällen, in denen die Agentur Alg II in Eigenregie (also ohne ARGE) betreibt, ist ggf. auch eine Alg-II-Beschwerdestelle eingerichtet, aber eine Beschwerdestelle für Alg I ist nicht die Regel.

Evtl. haben einige Agenturen eine solche Stelle aus Kulanz eingerichtet, in meinem Umfeld ist mir das jedoch nicht bekannt. Der Regelfall läuft über Dienstaufsichtsbeschwerde und wird im Rahmen des „Kundenreaktionsmanagements“ vom jeweiligen Vorgesetzten bearbeitet.

Gruß
Liza

HAllo!

Hatte mir damals auch geholfen :smile:

Glaubst Du zumindest :wink:
Ich wäre mir da nicht so sicher, vor allem, was einen Brief an den Bundespräsidenten angeht - als wenn der auch nur den geringsten Einfluss auf die Exekutive und damit die Verwaltung hätte. Aber der Glaube kann ja Berge versetzen.

Gruß,

Florian.

Hallo,

Hatte mir damals auch geholfen :smile:

Glaubst Du zumindest :wink:

NÖ, nicht glauben - WISSEN!

Ich wäre mir da nicht so sicher, vor allem, was einen Brief an
den Bundespräsidenten angeht - als wenn der auch nur den
geringsten Einfluss auf die Exekutive und damit die Verwaltung
hätte. Aber der Glaube kann ja Berge versetzen.

Das der Brief an die und die STELLE geht hat nur den SINN
das die RICHTIGE stelle von DORT bescheid bekommt.
Logisch und etwas weiter DENKEN solltest du auch mal :smile:
Das Arbeitsministerium bekommt die FALSCH geleiteten Briefe
auch von dort weitergeleitet und „muss“ dementsprechend reagieren.
Bei mir und bekannten hat das ERFOLGREICH funktioniert und
hat nichts mit DEINEM Glauben zu tun.

Gruss
Frank

Hallo,

Es war zwar nicht fair vom Amt das sie dich nicht informiert
haben, aber sie haben gesetzlich keine Verpflichtung dazu.

Genau das stimmt so nicht: §§ 13…15 SGB I regeln Aufklärung, Auskunft und Beratung durch Sozialleistungsträger, zu denen auch die Agentur gehört.

Wenn dort also Fehler gemacht wurden, kann die Agentur haftbar gemacht werden. Kann heisst in diesem Zusammenhang: Zivilrechtliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen … u.U. sogar gegen die SB, wenn die Pflichten gem. o.g. §§ nicht erfüllt wurden.

Aber: dies ist ein laaanger und steiniger Weg, auf dem die meisten aufgeben, schon wegen der Kosten. Trotzdem müsste mal jemand da einhaken, ggf. medienwirksam.

Gruss
Werner