Hallo,
klingt blöde ist aber so. Also, wie verfährt man, wenn Kontrollen zur Einhaltung der Anleinpflicht für Hunde durchgeführt wird. In einem Gebiet, dass laut Hundeverordnung gar nicht als anleinpflichtiges Gebiet ausgewiesen ist?
Die Anleinpflicht wurde mitten auf den Feldern kontrolliert. In unserer Stadt gilt sie jedoch nur im Innenstadtbereich, auf öffentlichen Flächen wie Haltestellen, Parkanlagen, vor Schulen, Kindergärten usw. Keine der genannten Flächen ist hier betroffen und vor ca. 2 Wochen wurden (nach einem Angriff eines Rottweilers auf einen Kleinhund der dabei getötet wurde) sogar extra von der Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass kein Leinenzwang herrscht.
An wen also wenden? Eine Kontrolle der Hundesteuermarke wurde erst durchgeführt, nachdem die Kontrolle nach Leinenplicht aufgrund mitgeführtem Zeitungsbericht nicht wirkte, Steuermarken sind vorhanden. Auf eine vermehrte Kontrolle auf Versteuerung der Hunde wurde in dem Zeitungbericht extra hingewiesen, und dies ist auch verständlich.
Aber, muss man sich den Kontrollen die an dieser Stelle gar nicht notwendig sind gefallen lassen?
Danke Ute