Niedersachsen macht ernst mit bösen Spielen

Hallo zusammen!

Aus einem Interview von:
http://www.stern.de/politik/deutschland/:Killerspiel…
_ Demnächst müssen also alle Spieler mit Razzien zu Hause rechnen?
Natürlich. Diejenigen, die die brutalen, verbotenen Spiele spielen, müssen damit rechnen, dass sie dingfest gemacht werden. Das halte ich auch für richtig._

Und jetzt, meine völlig ernst gemeinte Frage (nachdem ich seinen Geifer von meinem Bildschirm gewischt habe) :

Hat der Mann einen an der Waffel oder Stasi-Entzug?

Ok, aus dem Osten ist er nicht, dann bleibt ja nur…

Deswegen eine weitergehende Frage:
Was wäre, wenn „die Spieler“ den Spiess umdrehen? Sagen wir (ich weiss es nicht genau)- 2,5-3 Millionen Menschen erstatten aufgrund schlechten Gewissens über begangegenes Unrecht (schnüff!) am gleichen Tag Selbstanzeige. Wenn das Strafmass 1 Jahr betragen soll, ist es doch keine Kleinigkeit: Die Justiz müsste doch allen Fällen nachgehen, und dürfte aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht einzelne exemplarisch aburteilen, oder?
Ich wage mal zu bezweifeln, dass wir eine (ich bin bescheiden) sechsstellige Anzahl JVA-Plätze aus dem Ärmel schütteln können. Ich korrigiere mich: WIR alle nicht - Herr Schünemann würde das schaffen!

Meiner Meinung nach bleiben zwei Möglichkeiten: Amnestie für alle, oder Bankrott des Systems. In beiden Fällen ein schwere Schlappe der Politik gegenüber Bürgern, die sich nicht veräppeln lassen wollen.

Sehe ich das Richtig? Falls ja: Was soll das?

Fragende Grüsse

Denis
(der gegenüber Gewalt niemals abstumpfen will und wollte - sich dieses aber gegenüber Schwachmaten in der Politik wünscht - um seelisch gesund zu bleiben.)

P.S.: Wenn ich einen Amoklauf mache und auf meinem PC werden Texte gefunden, in denen ich klar sage, dass es NUR WEGEN IHM IST - kann ich dann sicher sein, dass er am nächsten Tag „entfernt“ wird?

Und jetzt, meine völlig ernst gemeinte Frage …
Hat der Mann einen an der Waffel oder Stasi-Entzug?

Du hast einen an der Waffel.

Ok, aus dem Osten ist er nicht, dann bleibt ja nur…

Dauerfeuer

Die Ursache für Amokläufe habe ich für mich bereits gefunden. Es sind die Politiker die bei mir so einen Hass erzeugen.

Und jetzt, meine völlig ernst gemeinte Frage …
Hat der Mann einen an der Waffel oder Stasi-Entzug?

Du hast einen an der Waffel.

Hmm, das war jetzt aber keine Antwort auf meine Frage…

Lass das nicht zu!

Die Ursache für Amokläufe habe ich für mich bereits gefunden.
Es sind die Politiker die bei mir so einen Hass erzeugen.

Lass das nicht zu. Hass frisst in erster Linie den Hassenden, ich glaube nicht, dass Herr Schünemann das wert ist.

Von Juni:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,422223,00…

Er ist nur ein Schaumschläger, den man möglicherweise mit Nichtbeachtung schlimmer trifft. Ach ja - „Treffen“: Der gute Mann ist "Sport"schütze. Aber das ist was ganz anderes, da schiesst man ja auch nicht auf Pixel…

Viele Grüsse!

Denis

Und jetzt, meine völlig ernst gemeinte Frage …
Hat der Mann einen an der Waffel oder Stasi-Entzug?

Du hast einen an der Waffel.

Hmm, das war jetzt aber keine Antwort auf meine Frage…

Hallo Denis,
wenn du Fragen nicht sachlich stellen kannst, brauchst du dich nicht zu wundern, wenn dir die Antworten nicht gefallen.
Was hat das Thema mit Waffel, Stasi und Osten zu tun?
Wir sind hier nicht am Stammtisch. Das hier ist ein Wissensforum.
Grüße
Ulf

Immer mit der Ruhe, denn…
Hallo,

schauen wir uns doch mal die im Artikel genannte (aber nicht verlinkte (schlampige Arbeit, Stern!)) Definition an:

Killerspiele sind solche Computerspiele, in denen das realitätsnah simulierte Töten von Menschen in der fiktiven Spielwelt wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung ist und der Erfolg des Spielers im Wesentlichen davon abhängt.

Aha. Jetzt sind wir also schlauer. Diese Definition trifft jawohl auf kein mir beaknntes Spiel zu. Schließlich wird nicht die Tötung von Menschen simuliert, sondern die Tötung von pixelzusammenstellung, die Menschen anmuten. Ein Spiel, in dem simuliert wird, wie echte Menschen getötet werden, müsste eine direkte Assoziation mit einem bestimmten echten Menschen zulassen (z.B. eine realitätsnahe Darstellung des Papstes… oder von Herrn Beckstein). So ein Spiel gibt es aber höchstens als Mod.

Grüße,

Anwar

Hallo

wenn du Fragen nicht sachlich stellen kannst, brauchst du dich
nicht zu wundern, wenn dir die Antworten nicht gefallen.
Was hat das Thema mit Waffel, Stasi und Osten zu tun?

Ich habe in der Tat zwischen „Waffel“ und „Tassen im Schrank“ geschwankt. Und in der Tat musste man sich bei der Stasi mehr geleistet haben, dass die Politik derartig geifernd die Häscher schickte.
Lies seine Antworten durch, der Mann hat wirklich gefährliche Ansichten. Was er und seine Kollegen da von sich geben, hat totalitäre Züge. Er widerspricht sich laufend selbst (ok, mache ich auch bisweilen), aber ich bin keine Gefahr für die Freiheit.

Wir sind hier nicht am Stammtisch.

Ich wünschte, das könnte man vom Innenministerium in Hannover ebenso sagen, aber die dürfen das wohl - von Amts wegen…
Im Ernst: Vielleicht wäre konsequente Nichtbeachtung wirklich das bessere Mittel - aber das geht nicht: Ich stimme dem schönen Satz „Die Klügeren geben solange nach, bis die Dummen die Weltherrschaft innehaben“ absolut zu. Und in einzelne Landesregierungen haben die es ja offensichtlich schon geschafft…

Gruss

Denis

Immer mit der Ruhe?
Hallo,
Aus dem selben Interview (Hervorhebung von mir)

Schünemann:„Da steht drin, dass man genau auf die Definition der „Killerspiele“ achten müsse, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Deshalb hat der Dienst selbst eine Definition erarbeitet, um zu verhindern, dass ein entsprechendes Verbot nicht unverhältnismäßig wäre. Darauf beziehe ich mich.“

Und Du sagst, ich soll ruhig bleiben … ;o)

Viele Grüsse!

Denis

Und Du sagst, ich soll ruhig bleiben … ;o)

Ja, weil es eben kein Spiel gibt, dass diese Definition erfüllt.

Grüße,

Anwar

Ich hab hier was, das dich aufheitern wird
Hallo du,

einfach mal dem Link folgen:
http://www.welt.de/data/2006/11/27/1126533.html

Viel Spaß beim lesen :wink:

Michael

P.S. Vergiß den gehirnlosen Politiker. Da wird eh nix passieren. Sind doch alle nur auf Publicity und Wählerstimmen aus.

Hallo du auch,

einfach mal dem Link folgen:
http://www.welt.de/data/2006/11/27/1126533.html
Viel Spaß beim lesen :wink:

Den hatte ich.

P.S. Vergiß den gehirnlosen Politiker. Da wird eh nix
passieren. Sind doch alle nur auf Publicity und Wählerstimmen
aus.

Natürlich sind diese Würstchen ein Problem. Aber eines, dass wir nicht hätten, wenn da nicht die währen, die bei ihrer Wahlentscheidung darauf anspringen. Die machen mir viel grössere Sorgen. Egal, ob es „Killerspiele“ sind, oder die immer wieder universell einsetzbaren „Ausländer“. Wenn keiner bereit ist, für (s)ein Mindestmass an Freiheit, so einem Gernegross auf die Finger zu klopfen, dann sieht es schlecht für uns aus.

Viele Grüsse!

Denis

Aha. Jetzt sind wir also schlauer. Diese Definition trifft
jawohl auf kein mir beaknntes Spiel zu.

Da hast Du Deine Rechnung aber nicht mit den Juristen gemacht. In irgend einem Wahlgesetz stand mal, daß die Wahlurnen viereckig sein müssen (es müßte sich also um Tetraeder handeln). Daraufhin hat jemand die Wahl angefochten, weil die Wahlurnen achteckig waren (weil es Quader waren). Das Gericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, daß eine achteckige Wahlurne im Sinne des Gesetze auch eine viereckige Wahlurne sein kann. Jetzt rate mal, was vor so einem Gericht mit Deinem spitzfindigen Einwand passieren würde.

Spielerisches Töten nicht unbedenklich
Art. 20 I GG: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Vom sozialen Auftrag, als eines der Staatsziele, ausgehend, zu dem alle Deutschen verpflichtet sind, halte ich die Einwände gegen ein Verbot der Killerspiele für unbegründet.

Die Ausrichtung der Verfassung auf einen sozialen Umgang miteinander, schließt grundsätzlich alles aus, was die Menschenwürde (insbesondere die eigene) verletzt.

Die wahrscheinlichen Opfer hinsichtlich ihres spielerisch beigebrachten Verlustes an eigener Würde (Entscheidungsfreiheit) verdient uneingeschränkten Schutz. Deshalb gilt es die Gefahr ihres Verlustes an eigener Entscheidungsfreiheit zu unterbinden, mit unter auch strafrechtlich, absolut also.

Es ist nun mal so, dass die persönliche Entscheidungsfreiheit durch das verfassungsrechtliche Saatsziel der sozialen Verantwortung relativiert ist. Basta. Der verfassungsrechtliche Freiheitsbegriff ist keine Leerformel.

guvo

Den Einwand, dass die Sorge eines spielerisch beigefügten Verlustes an persönlicher Entschidungsfreiheit auf jedes Spiel übertragbar sei, ist verfehlt. Meine Sorge erstreckt sich allein auf das spielerisch-virtuelle Töten. Wahr ja wohl klar. Deshalb rein vorsorglich. Es soll sich nämlich niemand unnötig blamieren.

guvo ;>

Hallo,

Art. 20 I GG: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Sei versichert, dass das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG nichts mit dem sozialen Umgang miteinandern in einem gesellschaftlichen Kontext zu tun hat.
Gruß
Dea

Vielen Dank Dea, dennoch…

wenn ich es nicht besser wüsste. :smile:

Der BEGRIFF der Menschenwürde (Art.1 GG) ist wegen des auslegungsbedürftigen INHALTS nicht zuletzt und auch im Besondern im sinnstiftenden Zusammenhang mit dem Sozialstaatsprinzip zu sehen.

Beides bloß nebeneineander stehen zu sehen verfehlt meiner Meinung nach das Staatsziel. Abweichende Meinungen sind natürlich vertretbar. Will nicht behaupten, das Staatsziel besser als andere zu kennen. :wink:

Gruß
guvo

Art. 20 I GG: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Vom sozialen Auftrag, als eines der Staatsziele, ausgehend, zu
dem alle Deutschen verpflichtet sind, halte ich die Einwände
gegen ein Verbot der Killerspiele für unbegründet.

Das sei Dir unbelassen.

Die Ausrichtung der Verfassung auf einen sozialen Umgang
miteinander, schließt grundsätzlich alles aus, was die
Menschenwürde (insbesondere die eigene) verletzt.

Aha.

Die wahrscheinlichen Opfer hinsichtlich ihres spielerisch
beigebrachten Verlustes an eigener Würde
(Entscheidungsfreiheit) verdient uneingeschränkten Schutz.

Ist ja nett, dass Du dich um meine Würde sorgst, aber ich kenne durchaus grössere Gefahren, als wenn sich jemand mit seinem PC vergnügt. Ich spiele eigentlich keine Ego-Shooter (da ich es vorziehe, in Strategiespielen ganze Völker auszurotten!), aber die es tun, haben meine volle Rückendeckung. Ja, deren Freiheit ist mir sehr wichtig, denn ich glaube, dass Bevormundung die Menschenwürde in einem sehr viel grösseren Ausmass einschränkt.

Was ist der nächste Schritt? Alkoholkonsum unter Strafe stellen? Wäre konsequent, wer „zu“ ist, ist absolut würdelos. Davor muss man die Leute schützen, oder?

Deshalb gilt es die Gefahr ihres Verlustes an eigener
Entscheidungsfreiheit zu unterbinden, mit unter auch
strafrechtlich, absolut also.

Also schützen wir die Individuen vor möglichen Folgen ihrer Freiheitsausübung, indem wir diese Freiheit einfach beschneiden? Verzeih mir, dieser Logik vermag ich nicht zu folgen.

Es ist nun mal so, dass die persönliche Entscheidungsfreiheit
durch das verfassungsrechtliche Saatsziel der sozialen
Verantwortung relativiert ist. Basta.

Ach - Basta? Wenn ich mich sinnlos besaufen wollte, könntest Du gar nichts daran ändern. Du könntest um Hilfe schreien, dennoch würde mich niemand daran hindern. Und das ist auch gut so. Meine Entscheidungsfreiheit, meine Freiheit zu tun und zu lassen, was ich will enden da, wo sich andere eingeschränkt fühlen.
Solange dieses nicht geschieht, sollte niemand (und ganz besonders nicht die unpersönliche Struktur, die wir Staat nennen…) wagen, das Wort „basta“ auch nur zu denken. Was ich in meinen vier Wänden mache, geht niemanden etwas an, solange Dritte nicht geschädigt werden.
Und es obliegt NICHT Dir, die Kriterien festzulegen.

Der
verfassungsrechtliche Freiheitsbegriff ist keine Leerformel.

Ich glaube nicht, dass wir von der gleichen Verfassung sprechen. Ich glaube aber, dass wir - wenn wir Deinen Weg „vorauseilender Gefahrenabwehr“ beschreiten - in Teufels Küche kommen: Ich kann mir zum Beispiel lebhaft vorstellen, dass jemand seelischen Schaden nehmen KÖNNTE(!), der sich jeden Tag hirnlose Soaps und/oder Castingshows „reinzieht“. Was nun?
Reicht es nicht, dass ICH es nicht gut finde?

Viele Grüsse!

Denis

Hallo

Der BEGRIFF der Menschenwürde (Art.1 GG) ist wegen des
auslegungsbedürftigen INHALTS nicht zuletzt und auch im
Besondern im sinnstiftenden Zusammenhang mit dem
Sozialstaatsprinzip zu sehen.

Beides bloß nebeneineander stehen zu sehen verfehlt meiner
Meinung nach das Staatsziel. Abweichende Meinungen sind
natürlich vertretbar. Will nicht behaupten, das Staatsziel
besser als andere zu kennen. :wink:

Dass Art. 1 GG seine Auslegung auch im Zusammenhang mit anderen Verfassungsgrundsätzen erhält, ist offensichtlich, noch immer hat aber das Sozialstaatsprinzip, auch in Verbindung mit Art. 1 GG, nichts mit dem „sozialen Verhalten der Menschen untereinander“ zu tun, insbesondere nicht in dem hier angesprochenen Kontext. Dieses Prinzip birgt gänzlich andere Hintergründe und Aufgaben in diesem Staat. Und das ist auch keine „abweichende Meinung“.
Gruß
Dea

Geht es ein bisschen verständlicher?

Art. 20 I GG: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Vom sozialen Auftrag, als eines der Staatsziele, ausgehend, zu
dem alle Deutschen verpflichtet sind, halte ich die Einwände
gegen ein Verbot der Killerspiele für unbegründet.

  1. Was ist ein „Killerspiel“ Bitte jetzt nicht die allgemeine Leerformel, sondern konkrete Beispiele. Aber bitteschön nicht aus bereits indizierten bzw verbotenen Spielen bzw aus den in Deutschland nicht verkauften Versionen und Spielen.

Die Ausrichtung der Verfassung auf einen sozialen Umgang
miteinander, schließt grundsätzlich alles aus, was die
Menschenwürde (insbesondere die eigene) verletzt.

Die wahrscheinlichen Opfer hinsichtlich ihres spielerisch
beigebrachten Verlustes an eigener Würde
(Entscheidungsfreiheit) verdient uneingeschränkten Schutz.

Was solln das heissen.
Hat ein virtuelles Pixelobjekt eine eigene Würde?
Wenn Du damit den Spieler meinst, welcher dieses Objekt steuert…
Dieser verliert ja nichts, und er begiebt sich selber und freiwillig in dieses Szenario. Es ist ja nicht so, dass man gewaltsam vor den PC gezwungen wird, um Ego-Shooter zu spielen.

Deshalb gilt es die Gefahr ihres Verlustes an eigener
Entscheidungsfreiheit zu unterbinden, mit unter auch
strafrechtlich, absolut also.

Wie soll ich jetzt das verstehen???

Der Sinn deiner Rede ist wirr.