@Jadzia Dax ( Du warst nicht gemeint )
Hallo Jadzia Dax,
Ich habe Deine Mail heute gelesen und möchte nnoch mals entschuldigend
korrigieren, das Du nicht gemeint warst, sondern die Misere mit der Verramschung von Arbeitskräften jedem die Galle überschäumen läßt, der DIESE Machenschaften miterleben " darf "…oder " gedurft wird ".
Einzig dieser Satzteil:
Ich bin in der Materie sicher nicht so versiert wie Du, …
Brachte das Fass zum Überlaufen, nachdem man die Lohntüte öffnete.
In diesem Fall habe ich mich im Endeffekt nur so geäußert, wie viele Mitbetroffene es vermutlich gerne selber täten.
*** Daher nochmals öffentlich die Bitte um Entschuldigung, das Du meine freie Meinungsäußerung irrtümlich auf Dich bezogen sahst ***
Aber dieser Meinung wurde ausreichend Luft verschafft, denn mit meinem derzeitigen " Job " dürfte bei mir die Frage des U.P. auftauchen, wenn ich nicht bald wider eine gerecht entlohnte Arbeit finde .
…
aber
wäre es aufgrund der Tatsache, dass besagte Leistungen nicht
rückwirkend, sondern erst ab dem Tag der Antragstellung
bewilligt/gezahlt werden, nicht geschickter, Wohngeld und Alg
II zeitgleich (also am selben Tag) zu beantragen, damit
die Leistung, die nicht abgelehnt wird (Wohngeld und
Alg II geht ja nicht gleichzeitig * ), auch für den
maximal möglichen Zeitraum bezogen werden kann?
Der Rest wäre in der Argumentation zum U.P. unstrittig…
Bislang war es bei mir noch nicht nötig, zum ALG I noch bei der ArGe vorzusprechen, aber Deine Argumente klingen soweit ganz gut.
Aber U.P. müßte selber mal zum Taschenrechner greifen, ob er mit Wohngeldzuschuss denn noch unter dem verbleibenden Regelsatz des ALG II liegen würde. ( ALG I + Wohngeld ) - ( Kaltmiete + Nebenkosten außer Strom ). Die Zusatzfaktoren ( Wohnungsgröße, Mitzins pro m² …)
hatte ich bereits erwähnt.
Das bliebe bis auf die Wohnungsgröße aber variabel, da jede Stadt auch einen durchschnittlichen Mietspiegel je nach Wohnlage hat.
Oder gilt hier die Antragstellung bei der einen Behörde
automatisch auch als Antragstellung bei der anderen?
Vermutlich dürfte ALG I + Wohngeld auf den " Regelsatz " angerechnet werden. Wenn bei beidem zusammen weniger zum Leben bleibt, als bei reinem Bezug von ALG II, dann könnte durch die ArGe aufgestockt werden.
*) Nur nochmal zur Verdeutlichung:
Sollte der Bedarf des nun Arbeitslosen – m. W. ist hier die
Berechnung der ARGE maßgeblich – (inkl. dessen „Kosten für
Unterkunft“ (KdU)) zu hoch sein, als dass er alleine von Alg I
(ggf. plus Wohngeld) gedeckt werden könnte, gäbe es
aufstockend (= Regelleistung (RL) nicht in voller Höhe;
im Extremfall könnte glaube ich – theoretisch – auch schon mal
eine RL von 1 Ct. rauskommen)
Bei 1. Cent wäre womöglich ein Minijob als Brückung der unbürokratischere Weg.
Alg II inkl. bzw. plus KdU.
Soll heißen: Alg II und Wohngeld schließen sich gegenseitig
aus und können nicht gleichzeitig bewilligt werden. KdU
wiederum gibt es nur, wenn ein Minimalanspruch auf
Alg-II-Regelleistung besteht.
Das wäre auch für mich eine " Unbekannte ", die es auf einigen Wegen zwischen den Behörden zu klären gäbe. Aber Wohngeld habe ich noch nie beantragen müssen.
Womit wir wider bei meiner Schimpftriade wären…Der Regelsatz reicht wirklich knapp zum Leben, aber selbst einfachste Vollzeitarbeit soll nicht minnigens so viel mehr einbringen, das selbst ALG I nicht zum Überleben + Miete ausreichen kann…
Wem wird bei solchen Machenschaften dann nicht mal gehörig der Kragen platzen ?
… Aber diese Diskussion wäre hier im Thread o.T.
LG
Jadzia
Mit freundlichen Grüßen
nutzlos …