hallo,
wenn im Grundbuch ein Nießbrauchrecht eingetragen ist, hat der Eingetragene die Pflicht, das Haus instand zu halten und das Recht, Miete zu kassieren - ist das so?
LG,
Hannelore
hallo,
wenn im Grundbuch ein Nießbrauchrecht eingetragen ist, hat der Eingetragene die Pflicht, das Haus instand zu halten und das Recht, Miete zu kassieren - ist das so?
LG,
Hannelore
Moin, Hannelore,
wenn im Grundbuch ein Nießbrauchrecht eingetragen ist, hat der
Eingetragene die Pflicht, das Haus instand zu halten und das
Recht, Miete zu kassieren - ist das so?
nein. Nießbrauch ist das Recht, aus einer Sache Nutzen zu ziehen, Pflichten sind damit keine verbunden.
Es liegt allerdings im Interesse des Begünstigten, die Sache so zu erhalten, dass er davon etwas hat - was nützt ihm der Nießbrauch an zB einer Wohnung, wenn er sie nicht vermieten kann.
Gruß Ralf
Hallo,
wenn im Grundbuch ein Nießbrauchrecht eingetragen ist, …
… dann ist der Text im eigentlichen Grundbuch meist nur die Kurzfassung.
Der komplette Umfang des Nießbrauchsrechtes wäre in der zugehörigen Grundakte beim Grundbuchamt zu finden. Möglicherweise bringt das Klarheit.
Gruß
Jörg Zabel
hallo Jörg,
da ist noch zusätzlich zum Nießbrauchrecht das Wohnrecht aufgeführt und ein weiteres Wohnrecht für die Mutter des Nießbrauch-Berechtigten, die inzwischen verstorben ist, für die 2. Wohnung in dem 2-Fam.-Haus. Diese wurde dann an den Bruder vermietet. Außerdem das Wohnrecht für die Eigentümerin, aber ohne Angabe, in welchem Teil des Hauses.
Nun funktionierte die uralte Nachtstromheizung (noch mit Asbest-Heizkörpern) nicht mehr und es wurde eine Gasheizung installiert. Um diese zu bezahlen, kassiert die Eigentümerin (die Nichte des Nießbrauch-Berechtigten), die in Amerika lebt, die Miete für die 2. Wohnung. Wenn die Eigentümerin hier Urlaub macht, will sie von ihrem Wohnrecht Gebrauch machen. Aber keiner will sie in jeweils seiner Wohnung haben, da inzwischen alle zerstritten sind.
Dazu kommt, dass der Bruder meint mit seiner Mini-Miete, seien auch seine Nebenkosten abgedeckt. Es gibt nur einen Zähler für Heizung und Wasser, die nun der Nießbrauchberechtigte zuzüglich zu den anderen Nebenkosten (Schornsteinfeger, Müllabfuhr etc.) bezahlt.
Seine Frau heult sich ständig bei mir aus, weiß aber nicht, was sie machen soll, da sie ja nichts zu sagen hat - ganz im Gegenteil: ihr ist von der Eigentümerin schon gesagt worden, dass sie sofort auszuziehen hat, wenn ihr Mann gestorben ist (er ist schon älter und sie ist wesentlich jünger als er). Geht das Nießbrauchrecht nicht auf seine Witwe über? Ich möchte gerne helfen, weiß aber nicht, welchen Rat ich ihnen geben soll.
Entschuldigung, dass der Schrieb so lange geworden ist.
Danke und lG,
Hannelore
Hallo Hannelore,
Entschuldigung, dass der Schrieb so lange geworden ist.
Schön, aber eine Erläuterung der Frage oder eine Erweiterung der Frage hab ich nicht gesehen.
Bevor ich jetzt wegen FAQ:1129 Probleme kriege, rate ich bei allen Sachen, die Du geschrieben hast, daß sich - wenn notwendig - ein Rechtsanwalt die Sache mal anschaut.
Gruß
Jörg Zabel
Der Nießbrauchberechtigte erhält die Miete und er macht auch die Steuererklärung Vermietung und Verpachtung!