Es gibt da noch eine Story von israelischen Piloten, die den
Befehl eine Stadt zu bombadieren verweigert haben,vor etwa 2
Jahren glaube ich…ich muß mal meine Freundin fragen, die war
zu der Zeit in Israel. Jedenfalls sind die erstmal alle im
Knast gelandet.Würde mich jetzt auch mal interessieren was
weiter aus denen geworden ist.
Hallo,
habe gestern meine Freundin angerufen und nochmal nachgefragt. Es war Nablus im Jahr 2003, ein Brigadegeneral und ca 10 Piloten verweigerten den Befehl die Stadt Nablus zu bombadieren.Sie kamen alle umgehend ins Gefängnis und vor ein Kriegsgericht.
Habe eben Gegoogelt, konnte aber nicht herausfinden was weiterhin mit ihnen geschah.
GRuß,
Claudia
Und es gibt ja auch dort
Möglichkeiten dem direkten Kampfeinsatz aus dem Weg zu gehen.
Ja, z.B. einfach gar nicht Soldat zu werden. Soldaten sind nunmal dazu da, dass man sie in Kriegen einsetzt. Wenn also einer Soldat wird und dann aber nicht in den Krieg will, dann hätte er nicht diesen Beruf wählen dürfen. Sorry, aber bei sowas habe ich für Befehlsverweigerer kein Verständnis. Falls jmd im Nachhinein Zweifel an seiner Entscheidung hat, kann er ja auch immer noch aus der Armee austreten. Aber dabei bleiben, sich in der Kaserne nen schönen Tag machen und dann im Ernstfall zu kneifen: Für sowas möchte ich meine Steuergelder ungern ausgeben.
Wenn also
einer Soldat wird und dann aber nicht in den Krieg will, dann
hätte er nicht diesen Beruf wählen dürfen.
Wobei man da unterscheiden sollten zwischen den USA und der BRD. Die deutsche Bundes wehr war eigentlich für den Verteidigungsfall gedacht. Wenn jemand nun an den derzeit ablaufenden Hegemonialkriegen nicht mitmachen möchte, kann ich das gut verstehen.
Und natürlich kann der den Befehl verweigernde Pilot gem. Art.
4 I GG vor Gericht gerechtfertigt sein, wenn er darlegt, dass
er dieses Handeln nicht mit seinem Gewissen vereinbaren
konnte.
Vielleicht für diejenigen, die’s in diesem Zusammenhang interessiert, das passende Urteil des BVerwG aus 2005 zu dieser Frage:
Wobei man da unterscheiden sollten zwischen den USA und der
BRD. Die deutsche Bundes wehr war eigentlich für den
Verteidigungsfall gedacht. Wenn jemand nun an den derzeit
ablaufenden Hegemonialkriegen nicht mitmachen möchte, kann ich
das gut verstehen.
Gut, dies war bei uns in der Vergangenheit natürlich anders gelagert und hat sich erst seit dem Bosnienkonflikt langsam geändert. Aber dies ist nun mehr als 10 Jahre her und inzwischen dürfte jedem, der bei der Bundeswehr verlängert oder sich verpflichtet, klar sein, dass er auch in eine Auslandsmission mit Waffeneinsatz geraten kann. Wobei man natürlich trotzdem sagen muss, dass die Aufträge der Bundeswehr trotzdem noch etwas anderes sind, als als US-Soldat im Irak an die vorderste Front geschickt zu werden.
Gut, dies war bei uns in der Vergangenheit natürlich anders
gelagert und hat sich erst seit dem Bosnienkonflikt langsam
geändert. Aber dies ist nun mehr als 10 Jahre her und
inzwischen dürfte jedem, der bei der Bundeswehr verlängert
oder sich verpflichtet, klar sein, dass er auch in eine
Auslandsmission mit Waffeneinsatz geraten kann.
Nicht desto trotz sind die Zeiten vorbei, in denen man davon ausging, der Beamte oder Soldat gäbe seine Grundrechte an der Eingangstür ab. Die Verweigerung eines Befehls aus Gewissensgründen ist natürlich hier ein Thema, darüber hinaus auch die Frage, ob ein derartiger Befehl, wie auch schon erwähnt, als rechtwidriger Befehl nicht sowieso verweigert werden könnte bzw. müsste.
Also mir leuchtet kein Weg ein, den durch das Bundesverfassungsgericht angesprochenen Zweifeln an der Zulässigkeit der Tötung unschuldiger Menschen in irgendeiner verfassungsmäßigen Weise zu begegnen, demnach auch kein Weg, einen derartigen Befehl rechtmäßig sein zu lassen.
Nicht desto trotz sind die Zeiten vorbei, in denen man davon
ausging, der Beamte oder Soldat gäbe seine Grundrechte an der
Eingangstür ab. Die Verweigerung eines Befehls aus
Gewissensgründen ist natürlich hier ein Thema, darüber hinaus
auch die Frage, ob ein derartiger Befehl, wie auch schon
erwähnt, als rechtwidriger Befehl nicht sowieso verweigert
werden könnte bzw. müsste.
Einen rechtswidrigen Befehl muss er auch nicht umsetzen. Aber was soll bitte z.B. daran rechtswidrig sein, wenn ein Bundeswehrsoldat zum Schutze des dortigen Wiederaufbaus nach Afghanistan verlegt wird? Klar birgt so eine Mission auch Risiken (Anschläge etc), aber sie verlangt doch keine Taten von dem Soldaten, die gegen deutsches Recht verstoßen.
Bei einer deutschen Beteiligung an dem Angriffskrieg gegen den Irak sähe die Sache eventuell anders aus, aber solche Dinge stehen für einen Bundeswehrsoldaten ohnehin nicht zur Diskussion.
Einen rechtswidrigen Befehl muss er auch nicht umsetzen. Aber
was soll bitte z.B. daran rechtswidrig sein, wenn ein
Bundeswehrsoldat zum Schutze des dortigen Wiederaufbaus nach
Afghanistan verlegt wird?
Ich dachte wir reden hier über das im Betreff genannte Thema. Darauf bezogen sich meine Ausführungen in erster Linie. Meine Anmerkung zu den Grundrechten im besonderen Gewaltverhältnis passte grad zu Deiner Anmerkung „Einfach nicht Soldat werden“, aber hatte nichts mit einer „Friedens“ - Mission in Afghanistan zu tun. Insofern also unter Umständen als direkte Antwort nicht ganz am unmittelbaren Thema, sondern in erster Line auf die Frage des Abschusses von Verkehrsflugzeugen bezogen.
Bundeswehrsoldat zum Schutze des dortigen Wiederaufbaus nach
Afghanistan verlegt wird? Klar birgt so eine Mission auch
Risiken (Anschläge etc), aber sie verlangt doch keine Taten
von dem Soldaten, die gegen deutsches Recht verstoßen.
Nicht? Aber sicher doch. Die Besetzung Afghanistans war sogar völkerrechtswidrig. Ein Einsatz im Rahmen der Besatzung (auch wenn er aufbauend ist), ist ebenso völkerrechtswidrig.
Bei einer deutschen Beteiligung an dem Angriffskrieg gegen den
Irak sähe die Sache eventuell anders aus, aber solche Dinge
stehen für einen Bundeswehrsoldaten ohnehin nicht zur
Diskussion.
Nicht? Aber sicher doch. Ein Offizier der deutschen Luftwaffe war genau in jener Situation und hat den Befehl verweigert (wurden dann zurückgestuft und hat dagegen erfolgreich geklagt).
nur ein kleiner sachlicher Beitrag am Rande
Hallo,
dazu muß man aber auch wissen das die USA keine Wehrpflicht
haben.
Es gibt die Wehrpflicht als solches schon in den USA.
Sie ist lediglich „ausgesetzt“ worden.
Und es wird immer wieder über die"Wiedereinsetzung" diskutiert… allerdings ist das -derzeit- ziemlich unwahrscheinlich.
Dort gibt es nur Zeit- und Berufssoldaten.
Derzeit schon…
Und
ehrlicherweise muß ich sagen, bevor ich mich als Zeit- oder
Berufssoldat verpflichte, sollte ich mir doch sehr genau
überlegen ob ich dann auch bereit, willens und fähig bin in
einen Krieg zu ziehen oder nicht.
Zustimmung.
Und es gibt ja auch dort
Möglichkeiten dem direkten Kampfeinsatz aus dem Weg zu gehen.
Sei es als Stabsdienstsoldat der den Papierkram erledigt, bei
der Versorgung etc.
Todesstrafe für Fahnenflüchtige? Woher hast du den das?
Theoretisch wäre die Todesstrafe zwar möglich, doch selbst im zweiten Weltkrieg wurde auf 21.000 Fahnenflüchtige „nur“ 49 Todesurteile gefällt, und damals waren die Sitten deutlich rauer. Heute gibt es darauf noch eine kurze Haftstrafe bis drei Jahre.
Nicht? Aber sicher doch. Die Besetzung Afghanistans war sogar
völkerrechtswidrig. Ein Einsatz im Rahmen der Besatzung (auch
wenn er aufbauend ist), ist ebenso völkerrechtswidrig.
Nunja, das kann man so oder so sehen. Nach Argumentation der USA und auch der damaligen Bundesregierung war er das nicht, sondern durch die Resolution 1368 gedeckt.
Entschieden könnte sowas nur von einem für alle verbindlichen Weltgericht werden, sowas gibts aber leider nicht. Daher sind solche Völkerrechtsstreitigkeiten immer ein Problem. Der Einsatz verstößt aber doch nicht gegen deutsches Recht, und dies kann man vor einem deutschen Gericht auch überprüfen lassen.
Bei einer deutschen Beteiligung an dem Angriffskrieg gegen den
Irak sähe die Sache eventuell anders aus, aber solche Dinge
stehen für einen Bundeswehrsoldaten ohnehin nicht zur
Diskussion.
Nicht? Aber sicher doch. Ein Offizier der deutschen Luftwaffe
war genau in jener Situation und hat den Befehl verweigert
(wurden dann zurückgestuft und hat dagegen erfolgreich
geklagt).
Ich glaube nicht, dass du mich verstanden hast: Die Bundeswehr befindet sich nicht in einem Angriffskrieg. Die USA im Irak aber schon. Das sind doch schon 2 paar Stiefel oder glaubst du, dass ein GI an der Front dasselbe macht, wie ein patrouillierender Bundeswehrsoldat in Afghanistan. Zu deinem Pilotenfall kann ich außerdem auch kaum was sagen, wenn du mir nicht mehr Details oder Links über den Fall bietest.
Entschieden könnte sowas nur von einem für alle verbindlichen
Weltgericht werden, sowas gibts aber leider nicht.
Was ist mit Den Haag? das ist zwar nicht für alle Staaten der Welt verbindlich, aber mindestens für Deutschland.
Daher sind
solche Völkerrechtsstreitigkeiten immer ein Problem. Der
Einsatz verstößt aber doch nicht gegen deutsches Recht, und
dies kann man vor einem deutschen Gericht auch überprüfen
lassen.
Was gegen das Völkerrecht verstößt, verstößt automatisch gegen deutsches Recht. Der Fall unten (ich hatte ihn nicht verlinkt, da ich dachte er sei bekannt) zeigt dies.
Zu deinem
Pilotenfall kann ich außerdem auch kaum was sagen, wenn du mir
nicht mehr Details oder Links über den Fall bietest.
es handelte sich nicht um einen Piloten, sondern einen Offizier für elektronische Kriegsführung, moment, ich googele… da:
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte in diesem Fall:
Gegen den Irak-Krieg „bestanden und bestehen gravierende rechtliche Bedenken im Hinblick auf das Gewaltverbot der UN-Charta und das sonstige geltende Völkerrecht.“ Gleiches gelte für die deutschen „Unterstützungsleistungen“ so Urteilte das BVerwG „eine Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt ist selbst ein völkerrechtliches Delikt“. Das BVerwG geht in seiner Urteilsbegründung sogar weiter und spricht davon dass der „neutrale Staat“ völkerrechtlich gehalten sei, „jede Verletzung seiner Neutralität, wenn nötig mit Gewalt, zurückzuweisen“.
[Quelle: Wikipedia]
Und
ehrlicherweise muß ich sagen, bevor ich mich als Zeit- oder
Berufssoldat verpflichte, sollte ich mir doch sehr genau
überlegen ob ich dann auch bereit, willens und fähig bin in
einen Krieg zu ziehen oder nicht.
Dazu empfehle ich den Film Platoon:
„Die meisten meiner Kameraden kommen von ganz unten, von Orten die noch keiner gehört hat. Kaum einer hat normale Schulbildung, wenn sie Glück haben wartet zu Hause ein Fabrikjob auf sie aber die meisten haben überhaupt nichts. Sie sind arm. Sie sind diejenigen von denen keiner etwas wissen will trotzdem kämpfen sie für unsere Gesellschaft kämpfen für unsere Freiheit. Das ist absurd nicht wahr. Sie sind der Bodensatz und sie wissen es. Sie nennen sich Dreckfresser.
Dreckfresser können es ertragen, können alles ertragen.
Es sind die besten Männer die ich je gesehen habe, das Herz, die Seele und das Rückgrat der Gesellschaft …!“
DU kannst es dir natürlich nicht vorstellen, denn du lebst in einer Gesellschaft, die sich schon beinahe zu fürsorglich um ihre Bürger kümmert.
vielleicht sollte man das von einer anderen Seite betrachten.
Hat der Abwurf nicht maßgeblich zum Kriegsende beigetragen?
nein.
Klasse Argumentation. Ich führe die mal weiter:
Das war gar keine Argumentation, nur die Feststellung der Tatsache, daß der Abwurf keinen maßgeblichen Einfluß auf das Kriegsende hat. Eventuell hätte ich noch hinzufügen können, daß das vorher bekannt war, aber das ist so neu nun auch wieder nicht, daß man das betonen müßte.
Doch.
Und warum Fat Man abgeworfen wurde, dürfte auch klar sein.
Auch nein.
Auch hier: Doch.
Wieso? Wozu ein zweiter ‚Test‘? Nein, es ist nicht klar. Fat Man hat absolut gar keinen Zweck erfüllt.
Vielleicht bist du ja doch noch in der Lage, einen
vollständigen Satz zu bilden.
Hast Du durch die Sätze nun eine neue Erkenntnis gewonnen?
‚Auch General Dwight D. Eisenhower berichtete später, die Entscheidung zum Einsatz der beiden Atombomben habe am 16. Juli bereits festgestanden. Er hatte Truman davon abgeraten, weil die Japaner schon Kapitulationsbereitschaft signalisiert hatten …‘
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