Hallo,
bezüglich dieses Falls hier /t/darf-der-makler-hier-eine-provision-verlangen/638…
Wie ändert sich die Pflicht die Provision zu zahlen, wenn sich wie im oben genannten Fall nun herausstellt, dass der Insolvenzverwalter obwohl er wusste, dass es die Kaufinteressenten gibt, die die Wohnung kaufen wollen trotzdem nachträglich einen Makler einschaltet?
Es ist nun ans Tageslicht gekommen, dass die Gläubiger gar nicht den Auftrag erteilt haben, die Wohnung frei zu veräußern. Die Verkäuferin ist noch gar nicht in Privatinsolvenz, sondern „kurz davor“. Sie ist also die rechtsmäßige Verkäuferin. Der Insolvenzverwalter von ihr, ist eigentlich nur ihr Schuldenberater. Er hatte vorgeschlagen, die Wohnung, bevor es zur Zwangsverteigerung kommt, frei zu veräußern. Die Verkäuferin teilte ihm mit, dass Familie X, das Objekt kaufen wolle und der Schuldenberater sagte dazu noch, dass man dann ja auch einen Makler verzichten könne. Er hat dann doch einen Makler eingeschaltet. Angeblich hat auch er mit dem makler einen Vertrag und nicht die Verkäuferin!?!
Das kurioseste ist aber die Aussage des Schuldenberaters: „Sie müssen die Provision auf jeden Fall bezahlen. Ich bekomme von den 3% ja auch 1% ab!“ ??? Wo gibts denn sowas??
Nochmals danke für Eure Hilfe und Antworten!!!