Familie X hat sich 2009 eine in der Zeitung inserierte Wohnung angesehen, die sie auch kaufen wollte. Als es einige Tage nach der Besichtigung zu den Kaufverhandlungen kommen sollte, teilte die Verkäuferin mit, dass sie Privatinsolvenz beantragt hätte und die Wohnung nun in die Zwangsversteigerung gehen solle. Familie X hoffte nun auf ein Schnäppchen bei der Versteigerung, zu der es aber nicht kam. Im Februar dieses Jahres erhielt Familie X von der Verkäuferin den Hinweis, dass die Gläubiger den Insolvenzverwalter der Verkäuferin beauftragt hatten, einen Makler einzuschalten, der das Objekt noch einmal frei anbieten sollte. Laut Verkäuferin sollte Familie X nun den Makler kontaktieren und ihn nach der weiteren Vorgehensweise fragen. Er teilte Familie X mit, dass sie ein Kaufpreisangebot abgeben sollten, und er es dementsprechend weiterleiten würde. Er müsse jedoch auf seine Provision bestehen, auch wenn Familie X das Objekt bereits kennen würde.
In einer E-Mail an ihn bot Familie X einen Betrag, der seine Provision beinhaltete. Einige Wochen später gab er Familie X telefonisch bescheid, dass die Gläubiger dem Angebot zugestimmt hätten.
Im Endeffekt hat sich herausgestellt, dass er nur ein weiterer Vermittler zwischen Familie X (Kaufinteressenten) und Gläubiger ist. Denn die Verhandlungen mit den Gläubigern führte der Insolvenzverwalter, mit dem Familie X mittlerweile selbst Kontakt hatte. Der Insolvenzverwalter meinte, dass ein Makler gar nicht nötig gewesen sei, da Familie X ja als Kaufinteressenten schon bekannt waren. Der Makler hat nun eigentlich nichts anderes gemacht als das Kaufangebot an den Insolvenzverwalter weiterzugeben. Im Endeffekt hätten Familie X auch gleich mit dem Insolvenzverwalter sprechen können, was sie mittlerweile auch tut, da der Makler sich bei Familie X nicht meldet und ihr in keiner Weise hilft / unterstützt. Familie X hat nur 2-3 Mal mit ihm telefoniert.
Weder die Verkäuferin, noch FAmilie X als Käufer hat bei diesem Makler unterschrieben. So, wie es aussieht, wird nächste Woche der Kaufvertrag unterschrieben, vom Makler hat Familie x nichts mehr gehört. Steht ihm in irgendeiner Weise eine Provision zu? Und wenn ja, wieso?
mmhhhh, wieso hat er den Käufer und den Insolvenzverwalter zusammengebracht? Den Kontakt zwischen Käufer und Insolvenzverwalter hat die Verkäuferin hergestellt!
mmhhhh, wieso hat er den Käufer und den Insolvenzverwalter
zusammengebracht? Den Kontakt zwischen Käufer und
Insolvenzverwalter hat die Verkäuferin hergestellt!
Hi,
dann habe ich das falsch verstanden aber das hier:
Er teilte Familie X mit, dass sie ein Kaufpreisangebot abgeben sollten, und er es dementsprechend weiterleiten würde. Er müsse jedoch auf seine Provision bestehen, auch wenn Familie X das Objekt bereits kennen würde.
In einer E-Mail an ihn bot Familie X einen Betrag, der seine Provision beinhaltete. Einige Wochen später gab er Familie X telefonisch bescheid, dass die Gläubiger dem Angebot zugestimmt hätten.
begründet meiner Meinung nach die Provision. Er hat Euer Angebot an die Gläubiger abgegeben und dann Euch den Zuschlag mitgeteilt.
Damit dürfte ein Provisionsanspruch entstanden sein.
So viel Arbeit hat er sich nicht gemacht. Unser Angebot, hat er lediglich an der Insolvenzverwalter weitergegeben. Der hat sich um alles gekümmert und hat die Gläubiger abgeklappert. Ich weiß nichtmal wie der Makler aussieht, es gab wie gesagt nur 2 Telefonate.
Der Insolvenzverwalter hatte den Makler auf Wunsch der Gläubiger beauftragt. Er hat dann aber von der Verkäuferin gesagt bekommen, dass es bereits Kaufinteressenten gäbe. Der Insolvenzverwalter meinte daraufin, dass man dann ja keinen Makler bräuchte. Leider hatte die Verkäuferin uns aber bereits gesagt, dass wir uns mit dem Makler in Verbindung setzen sollen…
Seit Abgabe des Gebots, und der Zusage der Gläubiger, regeln wir aber alles über den Insolvenzverwalter, weil er sich ja um alles kümmert… Löschungsbescheide usw… Der Makler hat höchstens 2,50 Euro Telefonkostenrückerstattung verdient!
Hallo,
ja das hier stimmt, denn durch die Annahme des Angebotes an den Makler, gegen Provision das Kaufpreisangebot weitergeben zu können,
wurde hier ausdrücklich für diese Tätigkeit eine Provision vereinbart, die zudem
In einer E-Mail an ihn bot Familie X einen Betrag, der seine
Provision beinhaltete. Einige Wochen später gab er Familie X
telefonisch bescheid, dass die Gläubiger dem Angebot
zugestimmt hätten.
Man ja war damit einverstanden und jetzt will man seine Vereinbarung dazu durch Nichtzahlung nicht mehr einhalten;…;-((
Schönen Abend noch ;-(
dann habe ich das falsch verstanden aber das hier:
Er teilte Familie X mit, dass sie ein Kaufpreisangebot abgeben
sollten, und er es dementsprechend weiterleiten würde. Er
müsse jedoch auf seine Provision bestehen, auch wenn Familie X
das Objekt bereits kennen würde.
In einer E-Mail an ihn bot Familie X einen Betrag, der seine
Provision beinhaltete. Einige Wochen später gab er Familie X
telefonisch bescheid, dass die Gläubiger dem Angebot
zugestimmt hätten.
begründet meiner Meinung nach die Provision. Er hat Euer
Angebot an die Gläubiger abgegeben und dann Euch den Zuschlag
mitgeteilt.
Damit dürfte ein Provisionsanspruch entstanden sein.
Seit Abgabe des Gebots, und der Zusage der Gläubiger, regeln
wir aber alles über den Insolvenzverwalter, weil er sich ja um
alles kümmert… Löschungsbescheide usw… Der Makler hat
höchstens 2,50 Euro Telefonkostenrückerstattung verdient!
Woher willst Du wissen, wieviel Arbeit der Makler bereits hatte?
Vielleicht hat er die Wohnung schon besichtigt, vielleicht hat er ein Expose erstellt und vielleicht hat er schon Interessenten durch die Wohnung geführt?
Woher willst Du wissen, wieviel Arbeit der Makler bereits
hatte?
wäre doch eh’ egal. Die Provision ist doch nicht abhängig vom
Aufwand.
Hi,
das ist schon klar, mir ging es um die 2,50 €. Der UP sieht nur den Aufwand von 2 Telefongesprächen, daß darumherum auch Arbeit entstanden sein kann, bedenkt er nicht.