Nochmals Zeugnis

Hallo Experten!

Ich stecke in eine Art Zwickmühle. Seht Ihr bitte selbst:

Vor gut 3 Jahre wurde ich unerwartet Schwanger (mein Sohn ist jetzt 2,5 J.a.). Da diesen Umstand meiner damaligen Arbeitstelle sehr schwer, ja fast unmöglich machte, entschied mein Chef, mich vom Dienst bei voller Lohn zu befreien. (u.A. eine Schwangere darf keine Spritze geben; beruflich darf sie kein Förderungsmittel steuern; bestimmte Arbeitszeiten sind unzulässig; ihr ist es untersagt sich bestimmten Flüssigkeiten auszusetzen oder gewisse Kg.-Grenze darf sie nicht heben). Also ich blieb daheim (mein Chef hätte mich anderen Tätigkeiten vergeben können, tat es aber nicht).

Irgendwann mal, kam dann meine Mutterschutz Zeit (6 Wo. vor der errechneten Geb.-Termin). Und da plötzlich erfuhr ich, daß meine Firma pleite gegangen war. Aber auch erfuhr ich, daß diese Firma von einer anderen übernommen worden war.

Ich hätte jetzt im Oktober bei dieser 2. Firma anfangen müssen (wg. Ende der Elternzeit, ehem. sog. „Erziehungsurlaub“), doch jetzt würde mich von einem Anwalt mitgeteilt, daß diese Firma ebenfalls Pleite gegangen ist und nun nicht mehr existiert.

Ich habe versäumt, als ich vom Dienst befreit wurde, nach einem Arbeitszeugnis zu bitten, ebenfalls als diese Pleite ging. In die andere, zweite Firma kannten sie mich nur von 1x sehen und deshalb habe ich schon gar nicht danach gefragt.

Jetzt stehe ich da, bin auf Arbeitssuche und habe nun kein Arbeitszeugnis…

Nun meine Frage:

Habt Ihr eine Idee, wie ich an einen Arbeitszeugnis kommen könnte??? Wo oder bei wem könnte ich um eine bitten???

Bitte entschuldigt, daß es so lang geworden ist, aber ich dachte es muß ein bißchen ausführlich erklärt werden…

Im Voraus danke ich Euch sehr!!! Ich bin für jeden nur denkbaren Tipp froh!!!

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hallo Helena,

Augenblickchen mal! Die Tatsache, daß die Firma nicht mehr existiert, bedeutet nicht, daß Du nicht an ein Arbeitszeugnis kommst; der seinerzeitige Geschäftsführer - bzw. sogar seine Erben - ist auch nach einer Insolvenz verpflichtet, Dir ein Zeugnis auszustellen. Hier ein Urteil zum Thema: http://www.arbeitsrecht.org/zeugnis/rechtsprechung/t…. In bestimmten Fällen ist auch der Inso-Verwalter zur Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses verpflichtet.

Die andere Frage ist allerdings, ob der Zeugnisanspruch nicht verwirkt ist. Deshalb die Frage: wann endete das Arbeitsverhältnis?

Gruß

Renee

… und jetzt stehst Du wahrscheinlich vor dem Problem, das Du nicht weißt, wer der Geschäftsführer war oder wie Du ihn erreichen könntest, nicht wahr?

Ich empfehle Dir die Seite: www.insolvenzbekanntmachungen.de

… vielleicht findest Du dort Deine alte Firma und kannst Dich an den genannten GF oder sogar den zuständigen Insolvenzverwalter wenden.

Viel Glück!

Hallo Renee!

Viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiielen herzlichen Dank für so eine tolle und schnelle Antwort!

Ich werde also versuchen mein damaligen Arbeitgeber ausfindig zu machen und ihm um einen solchen Arbeitszeugnis zu bitten.

Die andere Frage ist allerdings, ob der Zeugnisanspruch nicht
verwirkt ist. Deshalb die Frage: wann endete das
Arbeitsverhältnis?

Zu dieser Frage: Mein Arbeitsverhältnis ist NICHT beendet. Mein Arbeitsvertrag ist noch gültig und ich bin NICHT gekündigt worden.

Wenn du damit meinst wann die Firma Nr. 1 Pleite ging (und vom Firma 2 übernommen wurde) dann lautet die Antwort September 2001. Eigentlich kann ich mir nicht so recht vorstellen, daß diesen Anspruch verwirkt wäre… (Da solche Sachen eigentlich einen recht langen Wirkungszeit haben, bis dieser Anspruch erlischt -Täusche ich mich?)

Also nochmals viielen herzlichen dank und ein Sternchen hast du von mir erhalten.

Gaaaaaaaaaaaaaanz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena *die noch immer schmunzelt, wenn sie an „hastenichtgesehen“-Wort denkt* ;o))))

Liebe Daniela!

Zunächst mal vielen herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort! Auch Dir gebe ich ein Dankeschön-Sternchen!

Im Großen und Ganzen hast du das Problem richtig erfaßt. Genauer:

… und jetzt stehst Du wahrscheinlich vor dem Problem, das Du
nicht weißt, wer der Geschäftsführer war

Doch! vom 1. Firma weiß ich noch wie mein Chef hies. Ich werde wohl Google bemühen…

oder wie Du ihn
erreichen könntest, nicht wahr?

Ich hoffe Google hilft weiter…

Ich empfehle Dir die Seite: www.insolvenzbekanntmachungen.de

Danke für den Tipp!!! *ganz dankbar bin*

… vielleicht findest Du dort Deine alte Firma und kannst
Dich an den genannten GF oder sogar den zuständigen
Insolvenzverwalter wenden.

Der Insolvenzverwalter von Firma 1 weiß ich nicht. Und vom firma 2 habe ich ja eh einen Schreiben von ihm, so daß ich mich mit ihm in Verbindung setzen werde. Ich wußte bloß nicht, daß er berechtigt ist, einen solchen Zeugnis auszustellen.

Viel Glück!

Vielen herzlichen Dank!

Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hallo Helena,

auf der genannten Internetseite solltest Du Name und Anschrift des Geschäftsführers (manchmal auch die Privatadresse) finden, so dass Du Dich vielleicht gar nicht erst bei Google durchwühlen musst.

Liebe Grüße
Daniela

Liebe Daniela!
Welche Internet Adresse meinst du jetzt??
Jedenfalls nochmals danke, daß du dir meiner annimmst!
Auch liebe Grüße
Helena

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Liebe Daniela!
Welche Internet Adresse meinst du jetzt??

www.insolvenzbekanntmachungen.de

>> hier kannst Du über Eingabe des Bundslandes und des zuständigen Insolvenzgerichts (wahrscheinlich = Bundesland) und den Namen der Firma, Daten zum Insolvenzverfahren aufrufen. Unter anderem werden (meist) Name und Anschrift des GF und des zuständigen Insolvenzverwalters angegeben.

Jedenfalls nochmals danke, daß du dir meiner annimmst!

Gerne!

Auch liebe Grüße
Helena

Grüße zurück
Daniela

Liebe Daniela!
Ok Jetzt alles klar, danke!
Nur meine 1. Firma ist es nicht mehr drin (Insolvenzverfahren -wenn überhaupt welche gab-) fand Sept 2001 statt. Da sind nur seit 2002 aufgelistet…
Trotzdem Danke!
Liebe Grüße
Helena

Liebe Daniela!
Ok Jetzt alles klar, danke!
Nur meine 1. Firma ist es nicht mehr drin (Insolvenzverfahren
-wenn überhaupt welche gab-) fand Sept 2001 statt. Da sind nur
seit 2002 aufgelistet…

das stimmt leider. Sollte Google Dir nicht weiterhelfen, vielleicht hilft Dir aber das zuständige Amtsgericht, die werden die Daten ja vielleicht noch haben. Viel Glück.

Trotzdem Danke!
Liebe Grüße
Helena

Vielen herzlichen Dank, liebe Daniela!
Hallo Daniela!

Na ja, zum Glück hat meinen damaligen Chef einen eher seltenen Nachname, so daß es nicht millionenfach sonst vorkommt, wie Müller, Mayer & Co. ;o)))

Jedenfalls vielen Dank nochmals!

Dir auch viel Glück und einen lieben, dankbaren Gruß aus Nürnberg!
Helena

Hallo.

Zu dieser Frage: Mein Arbeitsverhältnis ist NICHT beendet.
Mein Arbeitsvertrag ist noch gültig und ich bin NICHT
gekündigt worden.

In Deinem Ursprungsposting schriebst Du aber, Du seiest arbeitssuchend …? ___/___

Wenn Du noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der was-weiß-ich-wievielten Übernahmefirma stehst, solltest Du Deinen Zeugnisanspruch zunächst auch da anmelden. Dafür musst Du nicht kündigen, sondern nur um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis bitten. Das hat den großen Vorteil, dass nicht Du Dir Gedanken machen musst, wer noch etwas über die Person Helena aussagen kann, sondern das Personalbüro. Die haben noch die Personalakte von Dir, wissen also hoffentlich ganz gut, was Du in Deiner bisherigen Tätigkeit alles getrieben hast. Wie gut das war, werden sie bei Deinen seitherigen Chefs eruieren müssen - wenn das nicht mehr geht, steht Dir nach dem Grundsatz, dass ein Zeugnis wohlwollend zu sein hat, ein ebensolches zu,

meint kw
*wokeinanwaltist*

Hallo O.U.!
Danke, daß Du dir meines angenommen hast! :o)))

In Deinem Ursprungsposting schriebst Du aber, Du seiest
arbeitssuchend …? ___/___

Ja genau! Ich suche Arbeit, also bin ich arbeitssuchend… Ich befinde mich jetzt im sog. „Elternzeit“ (ehem. „Erziehungsurlaub“). Das steht mir bis mitte Oktober noch zu. Doch ich möchte nicht so lange warten und jetzt schon arbeiten. Deshalb suche ich Arbeit.

Wenn Du noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der
was-weiß-ich-wievielten Übernahmefirma stehst,

…mit der ersten! Übernahme-Firma!

solltest Du
Deinen Zeugnisanspruch zunächst auch da anmelden.

Die gibt es aber leider nicht mehr…

Dafür musst
Du nicht kündigen, sondern nur um ein qualifiziertes
Zwischenzeugnis bitten.

Die große preisfrage war/ist an wen muß ich mich nun wenden bzw wer ist dafür zuständig UND wo der-/diejenige ausfindig gemacht werden kann…

Das hat den großen Vorteil, dass nicht
Du Dir Gedanken machen musst, wer noch etwas über die Person
Helena aussagen kann, sondern das Personalbüro.

Das ist schon klar. Nur WO bzw WIE ich diesen Büro finde: Das ist die Frage…

Die haben noch
die Personalakte von Dir, wissen also hoffentlich ganz gut,
was Du in Deiner bisherigen Tätigkeit alles getrieben hast.
Wie gut das war, werden sie bei Deinen seitherigen Chefs
eruieren müssen - wenn das nicht mehr geht, steht Dir nach dem
Grundsatz, dass ein Zeugnis wohlwollend zu sein hat, ein
ebensolches zu,

s.o.

meint kw
*wokeinanwaltist*

TRotzdem vielen dank O.U.!

Schönen Gruß aus Nürnberg!
Helena

Danke, daß Du dir meines angenommen hast! :o)))

Gern geschehen.

…mit der ersten! Übernahme-Firma!

Die gibt es aber leider nicht mehr…

Die große preisfrage war/ist an wen muß ich mich nun
wenden bzw wer ist dafür zuständig UND wo
der-/diejenige
ausfindig gemacht werden kann…

Das ist schon klar. Nur WO bzw WIE ich diesen Büro
finde: Das ist die Frage…

Also nochmal. Du stehst in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit einer Firma Z, die die Firma Y übernommen hat, die aus der Firma X hervorging. Dann hat Dich die Firma Z - die Dir ja nicht gekündigt hat, als die Übernahme stattfand, sozusagen mit geerbt und ist damit auch für das Zwischenzeugnis zuständig. Die Firma Z ist Dein aktueller Arbeitgeber und hat dafür zu sorgen, dass Dir ein Zeugnis auf den Tisch des Hauses schneit. Das meinte ich in meinem ersten Posting.

Gruß kw

Hi Oki!

Also nochmal. Du stehst in einem ungekündigten
Arbeitsverhältnis mit einer Firma Z, die die Firma Y
übernommen hat, die aus der Firma X hervorging.

Nicht ganz! 1 Firma ist zuviel, bei Deiner Beschreibung.
Ich stehe in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der Firma Z, die von Y übernommen wurde. Um salopp zu sagen: „Y fraß Z auf“. Mein Vertrag kam mit der Firma Z zustande. Bei denen bin ich ungekündigt. Diese Firma gibt es aber nirgends mehr. Y ging aber pleite und diese 2. Firma existiert auch nicht.

Dann hat Dich
die Firma Z - die Dir ja nicht gekündigt hat, als die
Übernahme stattfand, sozusagen mit geerbt

Jop. Genauso hätte ich es auch formuliert.

und ist damit auch
für das Zwischenzeugnis zuständig. Die Firma Z ist Dein
aktueller Arbeitgeber und hat dafür zu sorgen, dass Dir ein
Zeugnis auf den Tisch des Hauses schneit.

Bitte Oki, nimm mir das nicht übel, aber ich denke wir reden ein bißchen aneinander vorbei: Sowohl Y wie auch Z existieren nicht mehr. Lediglich von Y habe ich ein Schreiben von einem Rechtsanwalt, der mir über die Firmenpleite in Kenntnis setzt.

Das meinte ich in
meinem ersten Posting.

Ich auch… ;o)))
Die Frage ist und bleibt, wo bzw bei wem fördere ich meine Rechte/Ansprüche auf?

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena