Am Freitag Abend fuhr ich mit weiteren zwei Personen auf einer Landstraße wo 100km/h erlaubt sind.
Rechts aus einer Straße fuhr ein Pkw heraus und nahm mir die vorfahrt. da ich nicht mehr hätte Bremsen können scheerte ich links aus und wollte den Wagen überholen. Dieser beschleunigte wärend meines Überholvorgangs was schon eine Frecheit war nachdem ich mich dann vor ihn setzen konnte schere dieser wiederum links aus und überholte mich und schnitt mich beim einscheren auf´s derbste… des weiteren bekam ich den Mittelfinger gezeigt laut meines Beifahrers und der Person die hinten im Wagen bei mir. ich selbst habe dies nicht gesehen.
Kann ich rechtlich gegen diesen Autofahrer vorgehen?
in der Tat kannst Du gegen den Täter vorgehen. Ich würde an Deiner Stelle Strafanzeige erstatten, so Du denn ein Kennzeichen hast. Es genügt hierzu ein formloses Schreiben an eine Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft. Benenne auch die Zeugen!
Für die Beleidigung (185 StGB) könntest Du event. sogar Geld rausschlagen Aber na ja, da würde ich mir andererseits auch nicht zu viel Hoffnung machen.
Mir ist was „ähnliches“ kürzlich passiert, ich habe auch Anzeige erstattet. Kannst gern mal erzählen, was daraus geworden ist (bin Jurastudent und interessiere mich einfach für solche Dinge).
mal abgesehen davon, das dies scheinbar ein sehr „nettes“ Exemplar Autofahrer war - wo Nebenstraßen einscheren ist auch auf Fernstraßen gewöhnlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf max. 70km/h und Überholverbot.
Möglicherweise dachte der ja auch, das Du der Raser bist und dann noch frech überholst. Das würde ich vor dem klagen erst mal checken, sonst gibts der Antwort vorher nix zuzusetzen.
Danke Chritian. wirklich sehr hilfreich von dir.
Einerseits denke ich ja auch dass es übertrieben wäre eine Anzeige zu erstatten… aber andererseits ist dieser Autofahrer im Ort wohl als „schwein-der-straße“ bekannt, d.h. er leistet sich wohl öfter solche Aktionen und ich finde bevor es mal durch seine Aktionen zu einem ernsthaften Unfall kommt, was bei mir ja auch hätte passieren können, wenn Gegenverkehr gekommen wäre sollte er mal zur Rechenschaft gezogen werden.
Mfg
Betty
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Hallo Micha,
ich weiß dass dort keine 70 sind da ich diese Strecke regelmäßig fahre. Und dass er denkt dass ich der Raser bin gibt ihm kein Recht mir die Vorfahrt zu nehmen!!! Das wäre ja noch schöner. *kopfschüttel* Oder bist du die Nase die mir die Vorfahrt genommen hat *lol* Okay Scherz bei Seite. *g*
Grüße aus Ostfriesland
Betty
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§ 315 c I Nr. 2 b handelt vom falschen Verhalten beim Überholen. Das ist dann strafbar, wenn man jemanden damit in Gefahr bringt.
Aber was ja noch viel wichtiger ist: § 315 c I Nr. 2 a - Vorfahrtsmißachtung bei gleichzeitiger Gefährdung eines anderen! Das Verhalten ist keine bloße Ordnugnswidrigkeit, eben weil Du ja offenbar in Gefahr gebracht wurdest. Schon deshalb würde ich unbedingt Strafanzeige erstatten.
§ 240 ist schlicht Nötigung.
§ 185 ist Beleidigung. Mittels Tätigkeit begangen wirkt straferhöhend, nämlich Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (statt bis zu einem Jahr).
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mal eine Frage: einerseits schreibst Du, Du seiest beim Überholen kaum an dem Wagen vorbeigekommen, andererseits hätte eine Bremsung eine Kollision nicht vermeiden können. Beides kann nicht zusammengehen.
War da Überholverbot?
War mit Dir noch wer im Auto?
Eine Anruf bei der Polizei wäre nicht besonders intelligent, wenn Du einerseits verbotenes Überholen zugeben würdest und andererseits Verkehrsgefährdung ("…hat dem Überholenden Fahrzeug das Passieren zu ermöglichen") und das Handzeichen nicht belegen könntest.
Eine weitere Frage: Als Du Deinerseits überholt wurdest, hast Du da, gesetzeskonform, „die Fahrgeschwindigkeit nicht weiter erhöht“?
mal eine Frage: einerseits schreibst Du, Du seiest beim
Überholen kaum an dem Wagen vorbeigekommen, andererseits hätte
eine Bremsung eine Kollision nicht vermeiden können. Beides kann nicht zusammengehen.
Die Straße war nass und bremsen hätte schwer funktioniert…wenn ich nicht ausgewichen wäre wäre ich rein gerasselt. und wenn ich mit ca. 100 km/h fahre und er mit seinem aufgemotzen wagen dann vollgas gibt… ich wollte ihn ja nicht schneiden… außerdem habe ich nicht gesagt dass ich nicht an ihm vorbeigekommen bin… oder nur schwer…sondern: —>
("…da ich nicht mehr hätte Bremsen können scheerte ich links aus und wollte den Wagen überholen. Dieser beschleunigte wärend meines Überholvorgangs was schon eine Frecheit war nachdem ich mich dann vor ihn setzen konnte schere dieser wiederum links aus und überholte mich und schnitt mich beim einscheren…")
War da Überholverbot?
Nein kein überholvebot in dem sinne… Allerdings andererseit doch. es war eine durchgezogene linie aufgrund einer abbiegespur… jedoch kein Überholverbotsschild!!!
War mit Dir noch wer im Auto?
Ja… zwei insassen hatte ich!
hab ich aber auch oben geschrieben…!
Eine Anruf bei der Polizei wäre nicht besonders intelligent,
wenn Du einerseits verbotenes Überholen zugeben würdest und
andererseits Verkehrsgefährdung ("…hat dem Überholenden
Fahrzeug das Passieren zu ermöglichen") und das Handzeichen
nicht belegen könntest.
Ich wurde zu dem überholverbot ja gezwungen ducrh sein vorrangegangenes verhalten. das ist wie wenn du auf den grünstreifen ausweichst damit du nicht irgendwo reinfährst wenn ein wagen vor dir ladung oder so verliert…
Eine weitere Frage: Als Du Deinerseits überholt
wurdest, hast Du da, gesetzeskonform, „die Fahrgeschwindigkeit
nicht weiter erhöht“?
nachdem ich vor ihm fuhr bin ich 100 gefahren… beim überholen habe ich denke ich 10 km/h oder auch 15 km/h zuviel gefahren… aber auch nur weil ich ein auto von vorn hab kommen sehen. natrlich hätte ich in dem fall wo er gas gegeben hat mich auch wieder zurückfallen lassen können… um so die höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten… frag mich aber nicht warum ich das nicht getan habe…
ist einfach passiert…
besser Du vergisst eine Anzeige ganz fix.
Du hast im Überholverbot überholt (durchgezogene Linie). Dass das nötig war, weil Du nicht mehr bremsen konntest, hilft Dir auch nicht weiter, denn Du musst Deine Geschw. den Straßenverhältnissen anpassen (nasse Straße) und somit immer bremsen können.
Im übrigen haben die Gerichte auch ohne solche Fälle (es gab ja noch nicht einmal einen Unfall) genug zu tun, schätze ich.
besser Du vergisst eine Anzeige ganz fix.
Du hast im Überholverbot überholt (durchgezogene Linie). Dass
das nötig war, weil Du nicht mehr bremsen konntest, hilft Dir
auch nicht weiter, denn Du musst Deine Geschw. den
Straßenverhältnissen anpassen (nasse Straße) und somit immer
bremsen können.
Also ganz so einfach ist es nicht. Du musst nicht so langsam fahren, dass Du auf einer Vorfahrtsstrasse vor jedem, der Dir die Vorfahrt nimmt, bremsen kannst. Denn das würde ins extreme ausgelegt bedeuten, dass Du vor einer jeden Kreuzung anhalten müsstest… (Kenn mich da aus, da ich letztes Jahr in genau so einer Situation einem anderen leicht draufgerasselt bin. Mir wurde keine Schuld gegeben, da der andere mich definitiv übersehen hatte und ich trotz angepasster Geschwindigkeit keine Chance hatte, den Unfall zu verhindern…)
Nichts desto trotz würde ich auch keine Anzeige stellen, da Aufwand zu Nutzen für mich in keinem Verhältnis stehen. Es war einfach ein Idiot, es ist nichts passiert, also warum sich jetzt noch stundenlang mit so jemanden auseinandersetzen. Ist der doch gar nicht wert…
Nunja… aber das kanns doch nicht sein oder?
ich habe die Geschwindigkeit nur überschritten weil ich mehr oder weiger gezwungen wurde. Hätte ich den überholvorgang, und somit mich strafbar gemacht, nicht getätigt wäre ich hinten rein gefahren. OKAY, ich hatte die freie wahl ob ich mich wieder zurück fallen lasse oder nicht. :o(
Hab mich wohl fürs falsche entschieden. Aber mal ganz ehrlich… mir iste s doch wohl scheiss egal ob die Gerichte genug zu tun haben… wenn ich nen guten grund habe dann werde ich eine Anzeige nicht zurückziehen bzw. nicht „nicht schalten“ weil die Gerichte genug zu tun haben *lol*
Aber bevor ich mich da in was reinreite und selber noch ne strafanzeige bekomme laß ich das wohl doch besser…
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ich hoffe, Dein Beitrag ist von Dir nicht ernst gemeint.
Christian
Hi Christian,
sag mal, in welchem Semester bist Du eigentlich? Ich möchte (und werde) Deinen juristischen Sachverstand nicht in Zweifel ziehen und formaljuristisch hast sicher auch recht, aber besonders realitätsbezogen waren Deine Ratschläge/Anregungen wirklich nicht.
Wie ist denn die Situation? Die Fragestellerin hat eine(n) Zeugen(in), der vermeintliche (?) Rowdy hat erst mal keinen. Aber um die Situation glaubhaft zu schildern muß sie diverse Verkehrsverstöße einräumen, von der unangepassten Geschwindigkeit (es war doch von knapp 100 km/h die Rede - vor dem Vorfall) bis zum Überholen (denn um einen Unfall zu vermeiden muß ich nach dem Ausweichen nicht zwangsweise auch überholen). Auf der anderen Seite steht jemand, der mit geschickten Aussagen sein eigenes Verhalten sehr stark relativieren und obendrauf mit einer eigenen Strafanzeige „antworten“ kann.
Wie eine solche Sache letztlich ausgeht, kann kein Mensch vorhersagen - vom zwei Strafbefehlen bis zur kompletten Einstellung des Verfahrens ist alles denkbar. Für die Fragerin bedeutet das Verfahren aber eine erhebliche Belastung, zeitlich wie auch nervlich. Und letztlich, das wage ich vorherzusagen, wird sie das Ergebnis nicht befriedigen.
Deshalb ist der Rat, die Sache unter der Rubrik „unangenehme Erfahrungen“ abzulegen, in meinen Augen der Beste. Dank der guten und schnellen Reaktion von Bettina ist es nicht zum Unfall gekommen. Und, diese Erfahrung macht man mit zunehmender Kilometerleistung, auf solche Idioten stößt man immer wieder. Sich da jedesmal in ein Verfahren zu verstricken, bedeutet einen nicht unerheblichen Aufwand, den einem niemand danken wird.
Auf der anderen Seite wird jeder Kraftfahrer zugeben müssen, daß er schon mal froh war, daß ein anderer das eigene Fehlverhalten mit schnellen und guten Reaktionen ausgeglichen hat. Und da in solchen Situationen die Unterscheidung (ich soreche nicht vom beschriebenen Fall) zwischen Rowdie und Unaufmerksamen sehr schwer ist, wird schnell auch mal ein eigentlich sehr rücksichtsvoller Fahrer als Rowdie bezeichnet.
In solchen Situationen hilft meines Erachtens nur „Ruhe bewahren“.