ich bin im neunten Semester und sehe das eigentlich nicht als Diskussionsgegenstand. Meine Anregung, Strafanzeige zu erstatten, ist selbstverständlich sehr „realitätsbezogen“, wieso auch nicht? Du hast dem eigentlich auch nichts entgegenzusetzen als Deine höchstpersönliche Ansicht, man möge solche Vorfälle doch einfach ad acta legen. Und das, obschon in concreto klar ist, daß es sich um einen typischen Verkehrssünder handelt.
Eine Strafanzeige ist übrigens, wie Du, der doch vermutlich vom Fach ist, weißt, keineswegs besonders „aufreibend“. Mein Gott, es geht doch hier nicht um einen Mordprozess, die Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm oder dergleichen. Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft, Geld kostet es auch nicht. Wo um alles in der Welt ist das Problem?
In einem mir bekannten Fall bekam übrigens jemand, der „Opfer“ des „Stinkefingers“ wurde, im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs satte DM 800,- gezahlt. Das nur so nebenbei.
Fakt ist: Das Ergebnis der Anzeige ist selbstverständlich völlig offen (wobei wir hier immerhin Zeugen haben!), aber es gibt einfach nichts zu verlieren.
Ach ja, und wenn Du jetzt noch nach meinen Noten fragen willst, nur zu… Sorry, aber die Frage nach der Semesterzahl fand ich doch reichlich albern. Das kommt immer, wenn jemand argumentativ nicht viel zu bieten hat. Wie langweilig! (Beim letzten Mal konnte jemand im Staatsrecht den Begriff der Verhältnismäßigkeit im engeren nicht von dem der im weiteren Sinne unterscheiden, und das als Referendar…)
Aber bevor ich mich da in was reinreite und selber noch ne
strafanzeige bekomme laß ich das wohl doch besser…
Hallo Bettina,
mach Dir mal keine Sorgen. Mathias bekommt selbst dauernd Anzeigen und erzählt stolz daß man ihm nie was nachweisen kann.
Sein Rat ist immer man möge nicht anzeigen. Womöglich befürchtet er er wäre es selbst gewesen.
Geh zur Polizei oder Staatsanwaltschaft, erstatte Anzeige und der Fall ist für dich erledigt. Vermutlich wird der Kerl es nicht auf einen Prozeß ankommen lassen, die Staatsanwaltschaft auch an keinem interessiert sein und der Fall per Strafbefehl erledigt.
und solche streitwütigen Hansln wie Euch kosten Mio. weil arme Richter sich mit diesen völligen Nichtigkeiten auseinandersetzen müssen (leider kosten diese Nichtigkeiten meistens auch noch extrem viel zeit und Aufwand).
Hat er die Vorfahrt genommen und war es eine gefährlich Situation, brüllt man seine Agression gegen die geschlossene Fensterscheibe. Ist man nach am Herzkaspar zeigt man den Jungen an. Aber weil er einem den Finger zeigt? Etwas mehr Gelassenheit wäre hier angebracht.
Hallo Falckus,
also so seh ich das nicht. Es ist egal ob ich nun mit 80 oder 50 oder 70 da langfahre… wenn die straße nass ist und mir die vorfahrt genommen wird kann man hal nicht bremsen so dass man nicht reinfährt… Will das hier denn keiner verstehen? Nimm doch einfach mal an du fährst in der ortschaft mit 50 bei regen auf ner vorfahrtsstraße…(wer fährt bei regen in der ortschaft weniger als 50???) rechts aus einer straße fährt jemand raus und nimmt dir deine vorfahrt… du kannst nicht bremsen weil du genau weißt dass dein wagen rutschen würde. dann bist du doch nicht schuld wenndu reinfährst… ich habe nur versucht den unfall zu verhindern und habe nur deshalb die durchgezogene linie überfahren… ALSO???
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Gibts hier eigentlich keinen der das versteht? DAS WAS ICH GETAN HABE, DAZU WURDE ICH DOCH GENÖTIGT.
Zu diesen Aktionen von mir bin ich nur durch seine vorrangegangenen Taten gezwungen worden… ICH BIN NICHT ZU SCHNELL GEFAHREN… als er aus der Straße raus fuhr und mir die vorfahrt nahm. *grrrrrrrrr* ICH MUß laut gesetzt nicht damit rechnen dass mir stetig jemand die vorfahrt nehmen könnte… Die straße war leer bis auf ihn und mich… und wenn niemand vor oder hinter mir fährt brauch ich doch nicht langsam bei regen fahren…ich muß laut gesetz glaube ich nicht stetig da mit rechnen das mir jemand die vorfahrt nimmt…!!!
Und ich hätte auch niemals die durchgezogene Linie überfahren wenn ich nicht einen zusammenstoß hätte verhindern wollen. Und dann könnte ich ihn immernoch wegen Beleidigung (Mittelfinger)anzeigen…
Gibt es hier auch polizisten die mir sagen könnten wie ich dabei wegkommen würde?
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Hallo Falckus,
also so seh ich das nicht. Es ist egal ob ich nun mit 80 oder
50 oder 70 da langfahre… wenn die straße nass ist und mir
die vorfahrt genommen wird kann man hal nicht bremsen so dass
man nicht reinfährt… Will das hier denn keiner verstehen?
Nimm doch einfach mal an du fährst in der ortschaft mit 50 bei
regen auf ner vorfahrtsstraße…(wer fährt bei regen in der
ortschaft weniger als 50???) rechts aus einer straße fährt
jemand raus und nimmt dir deine vorfahrt… du kannst nicht
bremsen weil du genau weißt dass dein wagen rutschen würde.
dann bist du doch nicht schuld wenndu reinfährst… ich habe
nur versucht den unfall zu verhindern und habe nur deshalb die
durchgezogene linie überfahren… ALSO???
Hallo Bettina,
abgesehen davon, daß Du in der von Dir beschriebenen Situation in meinen Augen durchaus im Recht bist, habe ich den Eindruck, daß Dir nicht ganz klar ist, was Gesetzgeber und Rechtsprechung von einem Kraftfahrer erwarten.
Es ist zum einen nicht egal, ob Du Dich mit 50, 80 oder 100 einer Einmündung näherst. Während Du bei 80 das KFZ evtl. nicht mehr rechtzeitig zum stehen bringst, kann das (sogar bei Glatteis) bei 50 km/h durchaus noch gelingen.
Nehmen wir einmal an, es wäre zum Unfall und einem anschließenden Prozeß gekommen. Dann wird der Richter einen Sachverständigen zum Unfallhergang befragen - und zwar nicht nur, ob Dir die Vorfahrt genommen wurde, sondern auch, ob DU den Unfall hättest vermeiden können! Und wenn Du bei Dunkelheit und glatter Straße Dich einer Einmündung (auch wenn Du Vorfahrt hast) mit nahezu 100 km/h näherst, wird Dir in der Regel eine Mitschuld gegeben.
Etwas ähnilches kannst Du auf Autobahnen erleben: Auch auf Strecken ohne Geschwindigkeitsbeschränkung wird Dir eine Teilschuld angerechnet wenn Du schneller als 130 km/h gefahren bist. Und das unabhängig vom konkreten Unfallgeschehen!
Auch die 50 km/h innerorts bei Regen können zu schnell sein - man nennt das dann halt „unangepasste Geschwindigkeit“.
Dazu vielleicht $3(1) StVO:
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
Weiteres habe ich oben geschrieben (zur Frage Anzeige ja/nein)
ich seh das leider anders. Wenn ich mit 100 auf einer regennassen Landstrasse unterwegs bin und in einer Einmündung einen Wagen sehe, gehe ich zwar nicht wesentlich vom Gas (ein bißchen sicherlich), bin aber so highly alerted, dass ich mit einem kleinen Lenkausschlag und leichter Bremsung unproblematisch einen Unfall verhindern kann. Wenn er sooooo kurz vor Dir eingeschert ist, dass es gefährlich ist, weichst Du nicht aus und gibst Gas, sondern bremst was Du kannst und wenn Du wirklich gut bist schaffst Du es trotz Vollbremsung noch zu lenken.
Wie aber schon vorher gesagt, Gelassenheit würde vieles erleichtern. Wenn der Typ im Dorf als Raser bekannt ist, hilft ein wenig Rufmord doch viel mehr als ein blödes Bußgeld. Subtile Rache macht außerdem viel mehr Spaß
@[…]
Ich gebe dir da vollkommen recht […]…aber hier wird es ja schon fast so hingestellt wie wenn ich der Rowdie wäre… und das treibt mich zur Wut… das ich auf eine solche Person die so mieses verhalten im straßenverkehr an den tag legt sauer bin ist doch nachzuvollziehen oder?
Ich gebe dir da vollkommen recht Stefan…aber hier wird es ja
schon fast so hingestellt wie wenn ich der Rowdie wäre… und
das treibt mich zur Wut… das ich auf eine solche Person die
so mieses verhalten im straßenverkehr an den tag legt sauer
bin ist doch nachzuvollziehen oder?
Hi Bettina,
ich glaube, das hat Du in den falschen Hals bekommen. Ich denke nicht, daß Dich hier jemand für einen Rowdy hält - man wollte Dir lediglich klar machen, daß auch Deine Fahrweise nicht der geforderten entsprach und Du deshalb (wenn’s dumm läuft) selbst eine Anzeige und/oder einen Strafbefehl kassiert.
Ich kann Deinen Ärger voll nachempfinden, aber, wie gesagt, mit den Jahren wird man ruhiger. Das Problem ist schlicht, daß man diesen Typen nicht so einfach das Handwerk legen kann wie man sich das wünschen würde.
Am Rande: eine Verschärfung von Gesetzen oder Rechtsprechung würde ich dennoch bedauern, weil man damit mit der großen Keule neben den paar wirklichen Rowdys eine Menge relativ Harmloser treffen würde.
@[…]
Ich seh schon… so oder so bin ich immer die gearschte… na toll!!! wenn ich ausweiche und wenn ich reinfahre… aber wenn ich da mit 70 langgurke und einer fährt hinter mir und er überholt mich weil ich ihm zu langsam bin dann werd ich warscheinlich auch noch herangezogen, weil er hätte ja nicht überholt wenn ich schneller gefahren wäre… oder was… *lol*
Wie aber schon vorher gesagt, Gelassenheit würde vieles
erleichtern. Wenn der Typ im Dorf als Raser bekannt ist, hilft
ein wenig Rufmord doch viel mehr als ein blödes Bußgeld.
Subtile Rache macht außerdem viel mehr Spaß
Gruß
Falckus
Dazu les dir doch bitte den anderen Artikel durch *lol*
steht unten drunter… *lach*
Von rufmord und verleumung hab ich die schnauze voll…
*gggg*
Auch wenn es viele gerne so hätten: dafür wirst nicht verknackt. Anspruch (der, der „Staatsmacht“) und Wirklichkeit klaffen wirklich ziehmlich auseinander - den meisten wird das leider erst bewußt wenn’s zu spät ist.
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ich gebe Dir recht: die Bemerkung über Deine Studiendauer war unangebracht und unter der Gürtellienie. Dafür entschuldige ich mich ausdrücklich! Ich bin auch nicht „vom Fach“, zumindest kein Jurist.
Zu meiner Aussage betreffs des Realitätsbezugs deiner Tipps stehe ich aber weiter und denke auch, daß ich das argumentativ untermauert habe. Die Anzeige selbst ist natürlich wenig aufwendig, aber dann werden die Zeugen zur schriftlichen Aussage aufgefordert („hast Du eigentlich noch alle Tassen im Schrank mich in so etwas hinein zu ziehen?“), der Gegner antwortet mit einer eigenen Anzeige (z.B. gefährliches Überholen im Überholverbot, oder was auch immer) und wenn dann noch ein junger, fleißiger und moralhafter Staatsanwalt am Werk ist, wird der Zeitaufwand für alle Beteiligten schnell sehr groß. Und ob es besonders angenehm ist bohrende Fragen gestellt zu bekommen?
Anders sieht die Sache in meinen Augen nur dann aus, wenn der Kerl bereits polizeibekannt ist. Dann hätte der Beamte, mit dem Bettina telefonierte, aber sicher anders reagiert…
Also, verzeihe mir meine unpassenden Bemerkungen und laß uns zu einer sachlichen Diskussion zurück kommen.
Gruß Stefan
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Von „ständig beherrschen“ ist da die Rede, von „Wetterverhältnissen“ und „übersehbare Strecke“.
ich muß laut gesetz glaube ich
nicht stetig da mit rechnen das mir jemand die vorfahrt
nimmt…!!!
Nen, mußt Du eigentlich nicht, aber Dein Fall ist grenzwertig, wie es so schön heißt. Du bist zu schnell gefahren, konntest nicht rechtzeitig bremsen, als innerhalb der überschaubaren Strecke etwas geschah usw.
Alles in allem bist Du natürlich das „Opfer“, unbestritten. Ich würde es wohl nicht drauf ankommen lassen, das ist alles, was ich damit sagen wollte.
Du hast doch selber geschrieben, Du wärest 10-15 km/h zu
schnell gefahren.
ja das habe ich… aber nur beim Überholvorgang…weil er beschleunigte, was er nicht hätte machen dürfen… siehe oben nochmal…
SEHE SCHON… da gehen die Meinugnen sehr auseinander…!!!
wäre cool wenn es hier nen polizisten gäben würde der mir da ne antwort drauf geben könnte… :o/