Nötigung, Erpressung

Hallo,

angenommen man fährt verbotenerweise mit einem Pkw auf einem Felderweg. Auf diesem kommen zwei Personen mit angeleinten Hunden entgegen. Diese stellen sich so in die Fahrbahn, dass ein Vorbeikommen nicht möglich ist. Einer der beiden fordert den Fahrzeugführer auf, zurückzufahren, andernfalls würde Anzeige erstattet werden. Es kommt noch der Hinweis, dass ein Zeuge dabei wäre.
Würde solch ein Verhalten als Nötigung eingestuft werden?

Gruß
Otto

angenommen man fährt verbotenerweise mit einem Pkw auf einem

Da begeht jemand einen Rechtsverstoß …

ein Vorbeikommen nicht möglich ist. Einer der beiden fordert
den Fahrzeugführer auf, zurückzufahren, andernfalls würde

und wird von einem anderen daran gehindert…

Würde solch ein Verhalten als Nötigung eingestuft werden?

und ist jetzt der Meinung, er würde genötigt ?

Ist die Frage ernst gemeint ?

Ich persönlich halte das für eine ganz berechtigte Frage. Ich wüsste spontan auch nicht mal eine Antwort. Immerhin ist es nicht die Aufgabe von jedermann, für Recht und Ordnung zu sorgen.

Problematisch ist hier allerdings die Tatbestandlichkeit. Erpressung liegt nicht vor und Nötigung wird man mangels Gewalt auch nicht annehmen können.

Soweit es aber um die Frage der Rechtswidrigkeit geht, finde ich die Frage berechtigt.

Levay

Hallo,

auch ich halte die Thematik wert, sie zu diskutieren.
Daher werfe ich jetzt mal ein paar Stichworte ein, und warte, dass mich die Juristen zerpflücken. :wink:

angenommen man fährt verbotenerweise mit einem Pkw auf einem

Da begeht jemand einen Rechtsverstoß …

Einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.

ein Vorbeikommen nicht möglich ist. Einer der beiden fordert
den Fahrzeugführer auf, zurückzufahren, andernfalls würde

und wird von einem anderen daran gehindert…

Würde solch ein Verhalten als Nötigung eingestuft werden?

und ist jetzt der Meinung, er würde genötigt ?

Eine Drohung einer Anzeige entspricht ja einer Androhung einer Strafanzeige. Doch wegen welcher Straftat? Befahren eines Feldwegs?

Daher würde ich die Möglichkeit einer Nötigung (http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/240/) nicht ausschließen.

Gruß

Christian

wüsste spontan auch nicht mal eine Antwort. Immerhin ist es
nicht die Aufgabe von jedermann, für Recht und Ordnung zu sorgen.

Wir hatten gerade kürzlich eine ganz ähnliche Frage:

/t/amtsanmassung-oder-buergerpflicht/4829889

Wenn ich Euch richtig verstehe, sollte der Normalbürger nicht auf die Einhaltung von Gesetzen und Bestimmungen achten, auch wenn er durch deren Übertretung beeinträchtigt wird. Man kann doch nicht wegen jeder Kleinigkeit Polizei und Justiz einschalten !

die selbsternannten Polizisten…
Ich für meinen Teil würde auch eine solche Frage ernstgemeint stellen.
Es ist der eine Sachverhalt, daß ich etwas verbotenes tue. Der Andere aber ist, daß ein Passant meint, das Gesetz zu vertreten, und mich am Weiterfahren unter Androhung einer Anzeige, wenn ich seinen Aufforderungen nicht nachgebe, hindert, und damit deutlich seine Kompetenz überschreitet. Punkt.
Erpressung ist das nicht, aber Nötigung in meinem rechtsverständnis durchaus.
Wenn einer mit nur einem Scheinwerfer auf der Autobahn fährt darf ich ihn ja auch nicht abdrängen mit dem Hinweis, sein Auto sei verkehrsuntüchtig…

Grüße
Rankin

Wenn ich Euch richtig verstehe, sollte der Normalbürger nicht
auf die Einhaltung von Gesetzen und Bestimmungen achten, …

Ach was, drauf achten kann er ja, aber er darf sie nicht auf biegen und brechen durchsetzen…

Grüße

Hallo,

und ist jetzt der Meinung, er würde genötigt ?

ja

Ist die Frage ernst gemeint ?

Ja

G
Otto

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Netter fiktiver Fall, der durchaus in der Realität schon mehrfach vorgekommen und gerichtlich entschieden worden ist.

Eindeutige Aussage: Ja, es ist Nötigung.

Gruss

Iru

Nein, da hast du mich falsch verstanden.

Levay

Na, das wurde ja auch mal Zeit, dass ich dir klar widersprechen muss. Es ist alles andere als eindeutig, und hier spricht einiges gegen Nötigung. Das beginnt schon bei der Tatbestandsmäßigkeit. Wenn man die BVerfG-Rechtsprechung berücksichtigt, dann kann man gerade nicht sagen, dass, wenn jemand sich einem Fahrzeug in den Weg stellt, dies Gewalt darstellt. Das ist genau das, was das BVerfG entschieden hat („Sitzblockade“), und das übrigens ganz richtig. Es besteht kein faktisches Hindernis für das Weiterverfahren, das wäre erst bei den berühmten Staufällen der Fall, wo also ein hinteres Fahrzeug durch ein vorderes, das stehen bleiben „musste“, am Weiterfahren gehindert wird.

Die Drohung mit einer Anzeige dürfte hier auch keine widerrechtliche Drohung darstellen.

Man kann nicht ausschließen, dass so was als Nötigung zur Anzeige gebracht würde, vielleicht würde sogar eine entsprechende Verurteilung erfolgen. Diese wäre aber nicht nur nach meiner Ansicht falsch, sondern hätte spätestens vor dem BGH auch keinen Bestand mehr.

Levay

Die Frage im Ausgangsposting war ja nicht, ob der Normalbürger Gesetze und Bestimmungen einhalten soll oder nicht.
Wir diskutieren hier ja nicht moralische Aspekte sondern rechtliche.

Gruß

Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Na, das wurde ja auch mal Zeit, dass ich dir klar
widersprechen muss.

Na endlich… :smiley:

oke, zwei Leute, zwei Meinungen.
Die Drohung mit der Anzeige (übrigens Owi) ist nicht die Nötigung. Aber die „Sitzblockade“ schon. Soll der Autofahrer das „empfindliche Übel“ in Kauf nehmen und die Fussgänger über den Haufen fahren? Ich hab das selbst… ach nee… Forenregeln…also vergessen wir den Satz.
Ich werde mal wieder im Juris schauen, mal sehen, ob ich ein Urteil finde.

a proposito… ich hatte Dir mal versprochen in einem anderen Fall im Juris zu suchen. Die Suche brachte kein Ergebnis.

Gruss

Iru

Die Drohung mit der Anzeige (übrigens Owi) ist nicht die
Nötigung. Aber die „Sitzblockade“ schon. Soll der Autofahrer
das „empfindliche Übel“ in Kauf nehmen und die Fussgänger über
den Haufen fahren?

Die Frage ist völlig falsch gestellt: Bei Sitzblockaden geht es nicht um empfindliche Übel, sondern um Gewalt. Der Gewaltbegriff hat eine sehr komplizierte rechtswissenschaftliche Geschichte hinter sich, und genau an den Sitzblockaden hat sich dann alles entzündet. Immerhin ist das BVerfG kein Strafgericht, es hat aber trotzdem gesagt, dass die extensive Auslegung des Gewaltbegriffs durch die Gerichte mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar sei (nämlich: keine Strafe ohne Gesetz).

Ich werde mal wieder im Juris schauen, mal sehen, ob ich ein
Urteil finde.

Das erübrigt sich. Da gibt es sogar ganz viele Urteile, aber sie dürfen sie hätten so heute keinen Bestand mehr. Zwar ist das BVerfG nicht mehr so streng wie am Anfang; es hat aber genau die Grundsätze aufgestellt, die ich gerade dargelegt habe. Lies es nach bei BVerfGE 92, 1. Ansonsten empfehle ich dir ein Strafrechtslehrbuch, weil die Sache mit dem Gewaltbegriff so kompliziert ist, dass man sie am besten nachvollziehen kann, wenn man einen zusammenhängenden Text darüber liest; die Suche in Juris dürfte hier weniger gut geeignet sein.

Levay

andere Möglichkeiten
Hallo,
das, was die anfängliche Frage aufgeworfen hat, war die Kombination von Blockade der Fahrspur und Androhung einer Anzeige.
Was wäre, wenn diese Kombination aufgelöst würde:

  1. Die beiden Fußgänger treten zur Seite, winken dem Fahrer freundlich zu, damit er die Fensterscheibe herunterlässt und teilen ihm mit, dass er im Falle des Weiterfahrens mit einer Anzeige zu rechnen hat.

  2. Die beiden bleiben einfach im Weg stehen und ignorieren das Fahrzeug.

Es könnte ja auch sein, dass jemand einen landwirtschaftlichen Anhänger auf dem Weg vorübergehend abgestellt hat… Da wäre Nötigung schon recht weit hergeholt, der Sperreffekt wäre aber der gleiche.

Grüße,
Wepster

Hallo Levay et all die al.,

Ich persönlich halte das für eine ganz berechtigte Frage.

Ich auch. Die Frage finde ich rechtlich nicht nur äußerst interessant, sie scheint mir auch bemerkenswert schwierig zu beantworten.

  1. Handelt es sich beim Sich-in-den-Weg-Stellen zum Zweck der Verunmöglichung der Weiterfahrt um Gewalt? Darüber scheint man sich auch höchstrichterlich höchst uneins zu sein.

  2. Würde diese Gewalt einem verwerflichen Zweck dienen, also überhaupt nach § 240 StGB rechtswidrig sein?

2a) Welche Relevanz hat es in diesem Kontext, ob das Fahren auf dem Feldweg ordnungswidrig ist?

  1. Erfüllt das Verhindern der Weiterfahrt einen anderen Tatbestand?

Desweiteren:

  1. Was darf der blockierte Autofahrer tun, um seine Weiterfahrt zu ermöglichen?*

4a) Welche Relevanz hat es in diesem Kontext, ob das Fahren auf dem Feldweg ordnungswidrig ist?

4b) Welche Relevanz hat es in diesem Kontext, welcher Art Handlungsalternativen dem Autofahrer bleiben (etwa: Vorhandensein einer Wendemöglichkeit; Länge des eventuell im Rückwärtsgang zurückzulegenden Rückwegs)?

*Das erinnert an die richterliche Uneinigkeit über den Fall „Fußgänger blockiert ordnungswidrig Parklücke mittels Waren und eigener Person; Autofahrer drängt Fußgänger aus der Parklücke und beschädigt Waren“. Je länger verhandelt wurde, desto weniger schien dem Fahrer vorzuwerfen zu sein. (OLG Naumburg, AZ 2 Ss 54/97; Einzelheiten z. B. hier: http://verkehrsanwaelte.de/strafsachen_noetigung_von…).

Gruß,
Zeh_14

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Hallo,

es geht ja nicht nur um die Frage, ob das Sich-In-Den-Weg-Stellen einen Straftatbestand erfüllt.
Die Frage, die auch in anderen Foren, Boards und Portalen immer wieder heiß diskutiert, ist, ob eine Androhung einer Strafanzeige unter gewissen Voraussetzungen den Tatbestand der Nötigung erfüllt.

Wenn man sucht, findet man Urteile, die dies in wenigen Fällen bejahen.

Gruß

Christian