Nötigung im Straßenverkehr?

Hallo,

bitte einmal den vor Tagen geschilderten Fall weiter unten vergessen, falls noch im Sinn, bzw. nicht nachlesen, falls unbekannt.

Wenn ein Radfahrer mitten auf der Straße fährt

  • in Fahrtrichtung stehen auf der linken Seite parkende Autos und rechts ist ein Bürgersteig, freier Platz auf der Straße zwischen 4 und 5 Metern-
    in recht langsamer Geschwindigkeit -ca. 15 KM/h-
    und ein Autofahrer diesen Radfahrer nach ca. 200 Metern durch Hupen darauf aufmerksam macht, dass er ihn überholen möchte
    und nach nochmals 200 Metern erneut durch Hupen darauf aufmerksam macht, nachdem dieser immer noch Mitten auf der Stráße fährt,
    ist das eine Nötigung des Radfahrers?

Danke!
Sebastian

Hallo,

Wenn ein Radfahrer mitten auf der Straße fährt

  • in Fahrtrichtung stehen auf der linken Seite parkende Autos
    und rechts ist ein Bürgersteig, freier Platz auf der Straße
    zwischen 4 und 5 Metern-
    in recht langsamer Geschwindigkeit -ca. 15 KM/h-
    und ein Autofahrer diesen Radfahrer nach ca. 200 Metern durch
    Hupen darauf aufmerksam macht, dass er ihn überholen möchte
    und nach nochmals 200 Metern erneut durch Hupen darauf
    aufmerksam macht, nachdem dieser immer noch Mitten auf der
    Stráße fährt,
    ist das eine Nötigung des Radfahrers?

IANAL, aber für mich ist das keine Nötigung. Der Radfahrer blockiert unnötig den Verkehrsfluß.
Nebenbei: der Autofahrer ist m.E. schon SEHR geduldig gewesen - ich tippe öfters leicht auf die Hupe, wenn ein Radler vor sich hinträumt (oder Autistenstöpsel im Ohr hat). Nota bene: Ich tue das nicht aus kürzester Distanz und ich latsche auch nicht wie ein Irrer auf die Hupe sondern bitte freundlich um etwas Platz. Man muß ja nicht gkleich „Ey, hau ab da!“ brüllen, wenn´s ein leises „Sorry, dürfte ich mal…“ auch geht.

Gruß
BeLa

Moin!

Ich sehe das nicht so eindeutig.

Je nach Richter kann das von Nötigung des Radfahrers über Nötigung des Autofahrers bis hin zur Behinderung des Straßenverkehrs durch den Radfahrer gehen, schätze ich.

Was man tun kann: hupen hilft bei vielen Radlern nichts. Im Gegenteil. Runterschalten (so dass der Radler den Wagen hören kann), Blinker setzen und den Überholvorgang einleiten (so dass er weiß, dass es nun spannend wird) ist meiner Erfahrung nach oft zielführender…:wink:

Die höflichere Variante: Fenster auf und darum bitten, weiter rüber zu fahren.

Jetzt im Winter ist es ja recht angenehm in den Städten. Es sind nur noch die Radikalradler unterwegs, die genau wissen was sie anstellen und ggf. auch ihr Rad beherrschen und bremsen können… :wink:

Gruß,
M.

Hallo Sebastian,

sicherlich handelt es sich hierbei nicht um eine Nötigung.

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Darüberhinaus kann ich mir persönlich, in dem geschilderten Fall, auch sonst keinen Verstoß gegen die StVO vorstellen.

Gruß
Richi

Hupen im Straßenverkehr
Hallo zusammen!

Der Radler verstößt gegen das Rechtsfahrgebot, der Autofahrer gegen § 16 Abs. 1 StVO. Kurz auf die Hupe tippen is nich, und wenn der Autofahrer ernsthaft einen „Warnschuss“ abgeben will, bevor er den Radler umnietet (um dadurch im Sinne von § 16 Abs. 1 Nr. 2 StVO rechtmäßig zu handeln), dann, ja dann isses Nötigung.

Morgen!

Darüberhinaus kann ich mir persönlich, in dem geschilderten
Fall, auch sonst keinen Verstoß gegen die StVO vorstellen.

Ich aber:

StV0
§ 16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1.wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2.wer sich oder andere gefährdet sieht.

Nach der Schilderung kann ich beides nicht entdecken und damit war
streng genommen das Hupen nicht zulässig.

Gruß
Stefan

Danke!
Gibt es für das Rechtsfahrgebot auch einen Paragraphen?

Grüße
Sebastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

§2 Abs.2 StVo owt
nix

… oder so, danke […]. owt

In deinem geschilderten Fall dürfte keine Nötigung vorliegen. Ebenso könnte man argumentieren, dass der Radfahrer den Autofahrer am Überholen hindert und ihn dadurch nötigt.

Insgesamt kommt es auf die gesamten Tatumstände an. Nicht jedes ordnunsgwidrige Verhalten im Straßenverkehr führt zu einer Nötigung.

Das Rechtsfahrgebot findet sich in §2(2) StVO.

Radfahren im Winter
Hallo,

Die Nötigung haben schon andere verneint, ich möchte daher nur noch darauf hinweisen, dass es im Winter für Radfahrer durchaus Gründe geben kann, in der Mitte der Straße zu fahren.

Oft sind nämlich die Seiten der Straßen vereist und rutschig und nur der Mittelstreifen sicher befahrbar. Natürlich sollte man dann immer mal wieder rechts ran fahren und die Autos vorbeilassen, aber auch das ist bei vereisten Straßenrändern nicht immer so einfach, bzw. nicht immer gleich möglich, da man bei dem von Dir geschätzen Tempo nicht einfach eine Biege auf das Glatteis machen kann (schon gar nicht, wenn dahinter noch Verkehr ist).

Das von anderen angesprochene Rechtsfahrgebot würde ich also etwas relativieren. Es muss nicht sein, dass der rechte Straßenrand für Radfahrer überhaupt befahrbar ist.

Mit vielen Grüssen,

Walkuerax

Hallo,

rein rechtlich ist das Überholen eines Radfahrers bei einer Straßenbreite von 4 Metern eigentlich nicht zulässig. Bei 5 Metern kann man darüber nachdenken.

Gruß, Niels

Hi,

Jetzt im Winter ist es ja recht angenehm in den Städten. Es
sind nur noch die Radikalradler unterwegs, die genau wissen
was sie anstellen und ggf. auch ihr Rad beherrschen und
bremsen können… :wink:

Aaah, das ist also die Einstellung die so manche Autofahrer zur Zeit dazu verleitet mir direkt vor das Motorradvorderrad zu fahren.
Ganz toll!

Gruß
M. (muss ganz schön viel bremsen und ausweichen zur Zeit und zunehmend radikaler)

Danke!
Aber es war nicht glatt und es war ansosnten weit und breit kein fahrzeug oder Fußgänger unterwegs und die Sicht war hunderte Meter weit möglich und die Straße ging geradeaus …

Grüße
Sebastian

danke!
wenn ich den radfahrer durch ein anstehendes überholmanöver gefährdet sehe, oder er durch sein Verhalten den reibungslosen Verkehrsfluss gefährdet?

Sebastian

Huhu!

Das von anderen angesprochene Rechtsfahrgebot würde ich also
etwas relativieren.

Leider stehst Du aber nicht in ganz Deutschland an der Straße und guckst, deswegen hat die StVO mal kurzerhand das Relativieren für Dich übernommen, indem sie bestimmt, dass „möglichst weit rechts“ zu fahren sei. Wo das Fahren nicht möglich ist, da soll auch nicht gefahren werden.

Moin!

Jetzt im Winter ist es ja recht angenehm in den Städten. Es
sind nur noch die Radikalradler unterwegs, die genau wissen
was sie anstellen und ggf. auch ihr Rad beherrschen und
bremsen können… :wink:

Aaah, das ist also die Einstellung die so manche Autofahrer
zur Zeit dazu verleitet mir direkt vor das Motorradvorderrad
zu fahren.

Es ging um Fahrradfahrer.
Ein Motorradfahrer, dem ein Auto vors Vorderrad fahren kann, fährt zu langsam… :wink:

Ganz toll!

Naja, ich fahre ja selbst Motorrad und nehme daher auch entsprechend Rücksicht auf andere Zweiradfahrer.
Manche Radler machen es einem jedoch sehr schwer, rücksichtsvoll und höflich zu bleiben…

Gruß
M. (muss ganz schön viel bremsen und ausweichen zur Zeit und
zunehmend radikaler)

Das liegt an der wachsenden Blödheit der deutschen Autofahrer. Nur leider sieht es im Motorrad-Bereich auch nicht besser aus. Vor 10 Jahren waren bei weitem nicht so viele Anfänger und Wiedereinsteiger unterwegs, wenngleich diese Gruppen aktuell sowieso im Auto sitzen…

Gruß,
M.

Huhu!

wenn ich den radfahrer durch ein anstehendes überholmanöver
gefährdet sehe,

Wie gesagt: Dann ist es Nötigung. Schließlich gehst Du ja davon aus, dass es gefährlich ist, wenn Du ihn überholst, somit ist das Hupen eine Drohung.

oder er durch sein Verhalten den reibungslosen
Verkehrsfluss gefährdet?

Um hupen zu dürfen, muss man „sich oder andere“ gefährdet sehen, nicht die Rechtsordnung.

Hallo!

rein rechtlich ist das Überholen eines Radfahrers bei einer
Straßenbreite von 4 Metern eigentlich nicht zulässig.

Wo steht das jetzt geschrieben?

Moin,

Aber es war nicht glatt und es war ansosnten weit und breit
kein fahrzeug oder Fußgänger unterwegs und die Sicht war
hunderte Meter weit möglich und die Straße ging geradeaus …

Ich kenne genügend Straßenabschnitte, wo es auch bei bestem Wetter auf Grund des Bauzustands der Straße als Zweiradfahrer schlicht nicht möglich ist, weiter rechts zu fahren als normalerweise die rechten Autoräder fahren (rechte Spurrinne).

Gruß,
Ingo