Nötigung und Verträge

Hallo!

ich frage mich gerade, ob man Verträge, zu denen man in
strafrechtlich relevanter Weise genötigt wurde, später
anfechten/annulieren (oder was auch immer - halt nicht
erfüllen) kann.

Ich antworte mir gerade, dass das natürlich geht, § 123 BGB.

Hintergrund ist eine Frage aus dem Mietrechtsbrett:
/t/wie-verhaelt-sich-ein-angehender-nachmieter/5385113

Ui … im Ausgangsfall habe ich jetzt so ad hoc keine strafrechtlich relevante Drohung herausgelesen. Für die ca. 400 Antworten habe ich heute leider keine Zeit mehr.