Nötigung und Verträge

Hi,

danke für die Antwort.

Hintergrund ist eine Frage aus dem Mietrechtsbrett:
/t/wie-verhaelt-sich-ein-angehender-nachmieter/5385113

Ui … im Ausgangsfall habe ich jetzt so ad hoc keine
strafrechtlich relevante Drohung herausgelesen. Für die ca.
400 Antworten habe ich heute leider keine Zeit mehr.

„Wenn Du mir die Einrichtungsgegenstände nicht abkaufst, räume ich die Wohnung nicht“
Aber stimmt, so stand das nicht im UP.
Wenn Nachmieter B jetzt zu A sagt, ich kaufe Dir die Einrichtung ab und dieser darauf eingeht, siehst Du dann auch keine Nötigung (Drohung ist zwar nicht ausgesprochen, das Ergebnis zeigt aber daß es A nur um die Erzwingung eines Kaufvertrages ging).

Gruß Stefan